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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Für das Radfahren im Wald könnten bald neue Regeln gelten: Das geht aus der Veröffentlichung eines neuen Entwurfs für das Bundeswaldgesetz durch ein Fachmagazin hervor. Auch das Nutzen von Komoot, Strava und anderen Outdoor-Apps ist betroffen.

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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Was ist euere Meinung zum Entwurf?
 
(2) Die erstmalige Ausweisung und Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen, von Sport- und Lehrpfaden auf bestehenden Wegen außerhalb bereits ausgewiesener Wanderwege bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.

(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Ich hatte ja bei dem Textvorschlag für §33 eher den Eindruck, dass der Texter erst Absatz zwei geschrieben hat.

Dann: "Oh wir müssen auch digitaler werden!", es entsteht Absatz drei per Copy and Paste.

Irgendeine Sachkenntnis kann ja nicht vorhanden gewesen sein, da völlig realitätsfremd.
 

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?
Kein Radfahrer wird je derartige Waldzerstörungen verursachen wie Harvester. Man kann die Harvester-Schneisen noch Jahre später erkennen.
Hängt sehr vom konkreten Wald ab. Ein einzelner Radler sicher nicht. Das größte Problem mit Schäden durch illegale Trails haben sicher die Wälder, die für die Abenteurerfraktion am spannendsten sind, durch den Bannwald in der Falllinie steil und lange bergab und so. Wenn die Locals einen illegalen Trail intensiv nutzen, sind schon auch intensive Schäden möglich, die dann eben nicht wie alle paar Jahrzehnte die vom Harvester erzeugten wieder eine Chance zum Verschwinden über zwei oder drei Jahre habenk, einfach weil andauernd genutzt wird.
Dann halte ich am Rand an, grüße und lasse die Fahrzeuge durch.
Oder die Wanderer. Ebenso kann man als Wanderer mal einen Schritt auf die Seite machen. Das Leben könnte so schön sein, wenn jeder sich ein bisschen zurücknimmt und nicht stets sein vermeintliches Recht auf Ballern mit dem Rad oder zu viert nebeneinander Laufen durchsetzen will.
Es muss dabei bleiben, dass jeder Weg mit dem Bike befahren werden darf. Möchte ein Waldeigentümer ausnahmsweise ein Verbot, sollte er das begründen müssen.
Manche finden auch Geländemotorrad ganz erholsam. :-D Es muss halt irgendwo ein Ausgleich aller Interessen her.
 
Irgendeine Sachkenntnis kann ja nicht vorhanden gewesen sein, da völlig realitätsfremd.
Da werden wir uns nicht mehr einig. :bier::)

Ein unaufgeregter Blick in das aktuelle Waldgesetz zeigt, dass Vieles im Entwurf gar nicht sooo neu ist:

§ 13 Erholungswald

(1) Wald kann zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten.
(2) Das Nähere regeln die Länder. Sie können insbesondere Vorschriften erlassen über die Bewirtschaftung des Waldes nach Art und Umfang; die Beschränkung der Jagdausübung zum Schutz der Waldbesucher;
(3) die Verpflichtung der Waldbesitzer, den Bau, die Errichtung und die Unterhaltung von Wegen, Bänken, Schutzhütten und ähnlichen Anlagen oder Einrichtungen und die Beseitigung von störenden Anlagen oder Einrichtungen zu dulden;
(4) das Verhalten der Waldbesucher.

§ 14 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Anders gesagt, derzeit ist vieles auf die Länder verschoben und Radfahren auch nur auf den Wegen gestattet. Wenn sich alle an letzteres gehalten hätten, würde man den Komoot-Paragraphen jetzt eher nicht diskutieren. Ich denke, mittelfristig werden Bikeparks die beste Lösung für die Schredderfraktion sein.
Andererseits verstehe ich das alte Argument vieler Waldbesitzer mit der von ihnen befürchteten Haftung nicht, die ist ja - auf Wegen - für waldtypische Gefahren klar ausgeschlossen.
 
Du hast mich also bisher offensichtich missverstanden.

Gemeint war "digital" realitätsfremd, denn der Absatz würde sich einfach technisch nicht umsetzen lassen und hat starke Auswirkungen auf persönliche Rechte im digitalen Raum. Beispiel Open Street Map.
 
Das betreibt schon der Waldbauer, auf dessen Grund illegale Trails entstehen.
Hm... Hier in Thüringen beispielsweise befinden sich nur 40% des Waldes in Privatbesitz. Der Großteil davon sind ehemalige Adlige mit riesigen Flächen und Investmentgesellschaften.
Und der kleine Waldbauer? Schaut der dann regelmäßig bei Komoot, Strava und Co ob bei ihm neue Routen gefahren/angelegt worden sind. Und wenn ja, wie findet er den Verantwortlichen? Macht er sich die ganze Mühe mit Anwalt usw. nur das der Eine bestraft wird und morgen kommt der Nächste?
Ist für mich halt fern der wahrscheinlichen Realität.
Ich kenne das hier in der Gegend als Schilder im Wald, die bei Holzarbeiten aufgestellt werden und bestimmte Wege sperren. Mit sehr viel Glück ist sogar eine Umleitung eingezeichnet.
Naja, hier läuft's eher so: man fährt und mitten im Wald ist auf einmal ein Flatterband in 3m Höhe über den Weg gespannt. Manchmal steht auch ein Schild "Holzfällarbeiten - Durchfahrt gesperrt" oder ähnliches. Umleitungen habe ich noch nie erlebt. Das Band oder das Schild werden auch wochenlang nicht entfernt. Warum auch? Macht ja alles Arbeit und demnächst muss man ja nochmal Holz machen. Der Forst ist in meiner Gegend schon ziemlich arschig...
 
Du hast mich also bisher offensichtich missverstanden.
Kann man nie ausschließen. Ich habe bisher auf die rechtliche Umsetzung abgehoben. Meiner Meinung nach ist das auch technisch problemlos, denn bei sonstigen Rechtsverletzungen im Internet, deren Verfolgung Vater Staat den Verletzen überlässt (z.B. Markenverletzungen) funktioniert das ja auch.

Persönliche Rechte sehe ich nicht verletzt. Wenn Euch hier einer eine noch so künstlerisch gestaltete Pornoaufnahme hochlädt, werdet Ihr die auch pronto und problemlos löschen, ohne Euch um die Urheberpersönlichkeitsrechte kümmern zu müssen. Ich wüsste auch nicht wo ein persönliches Recht auf Veröffentlichung selbst gefahrener Trails herkommen sollte, wenn deren Benutzung jetzt schon oder deren Hochladen zukünftig verboten ist. OSM ist unproblematisch, denn der Komoot-Paragraph erfasst das Hochladen noch nicht vorhandener Wege in bisher weglosem Gelände. Wo ein rechtmäßig angelegter Weg ist, ist dessen Eintragen in OSM vom Wortlaut doch nicht verboten.
 
Und der kleine Waldbauer? Schaut der dann regelmäßig bei Komoot, Strava und Co ob bei ihm neue Routen gefahren/angelegt worden sind. Und wenn ja, wie findet er den Verantwortlichen? Macht er sich die ganze Mühe mit Anwalt usw. nur das der Eine bestraft wird und morgen kommt der Nächste?
Vater Staat überwacht halt selbst nur begrenzt, ob sich die Bürger gegenseitig Schäden zufügen. Meistens muss man selber aktiv werden. Ich vermute, nach der ersten erfolgreichen sechsstelligen Schadenersatzklage eines Großwaldbesitzers reduziert sich das Poroblem gewaltig.
Naja, hier läuft's eher so: man fährt und mitten im Wald ist auf einmal ein Flatterband in 3m Höhe über den Weg gespannt. Manchmal steht auch ein Schild "Holzfällarbeiten - Durchfahrt gesperrt" oder ähnliches. Umleitungen habe ich noch nie erlebt. Das Band oder das Schild werden auch wochenlang nicht entfernt. Warum auch? Macht ja alles Arbeit und demnächst muss man ja nochmal Holz machen. Der Forst ist in meiner Gegend schon ziemlich arschig...
Habt Ihr keinen Wandertourismus in der Gegend? Hört sich nach Lehrstück zu dessen Verhinderung an.
 
Ich habe bisher auf die rechtliche Umsetzung abgehoben. Meiner Meinung nach ist das auch technisch problemlos, denn bei sonstigen Rechtsverletzungen im Internet, deren Verfolgung Vater Staat den Verletzen überlässt (z.B. Markenverletzungen) funktioniert das ja auch.

Ok, dann noch mal zurück zu Ersthochladung. Wie genau sollte das funktionieren und wieso ist es so schwierig, diesen technischen Aspekt zu verstehen?
 
Vater Staat überwacht halt selbst nur begrenzt, ob sich die Bürger gegenseitig Schäden zufügen. Meistens muss man selber aktiv werden. Ich vermute, nach der ersten erfolgreichen sechsstelligen Schadenersatzklage eines Großwaldbesitzers reduziert sich das Poroblem gewaltig.
sechsstellige Schadensersatzklage wegen was?

Davon abgesehen, musst du ja den ersthochlader/Benutzer erstmal feststellen, selbst wenn man die Einträge auf komoot/strava hat, den Richter der dir den Beschluss gibt, dass die Plattform die Daten rausrücken muss, musst erstmal finden.
 
Ok, dann noch mal zurück zu Ersthochladung. Wie genau sollte das funktionieren und wieso ist es so schwierig, diesen technischen Aspekt zu verstehen?
Irgendwo haben wir da einen punkt, an dem wir aneinader vorbeischreiben. Hatte ich doch schon geschrieben. Jedes Portal kennt doch die Zeit des Hochladens, wenn die nicht in den Daten selbst steckt, wie in jedem .fit. Und jedes Portal ist zumindest der Forstbehörde auskunftspflichtig, nach heutigem § 42 Waldgesetz, der sicher nicht aufgegeben werden wird. Deren Genehmigung fehlt auch, nicht nur die Zustimmung des Waldbesitzers.
 
Und genau da liegt der Hund begraben, wer soll das prüfen? Was wenn derjenige der den Weg anlegt nicht in Deutschland sitzt?
Verstehe ich nicht. Wenn ein Weg angelegt ist und in OSM gezeichnet wird, hat niemand ein Problem. Wer in seinem Wald einen illegalen Trail findet, kann vorgehen. Wenn der Hochlader außerhalb D sitzt, kann er trotzdem in D verklagt werden, da der Weg in D angelegt wird - das ist ja der Trick bei der „gilt als Anlegen eines Weges“-Fiktion. Durchsetzung eines Urteils im Ausland ist eine andere Frage, das hängt vom Land ab, ist aber vermutlich nur gegenüber der Schweiz ein Problem, da sonst rundrum EU.
 
Nochmal.

Abgleich mit einer der Heat Maps? Über welche Schnittstelle? Anonyme Ersteinzeichnung, daran wird kein Gesetztext etwas ändern.

Wer sollte harry123 am Einzeichnen eines Wegs in OSM hindern.

Das Forstamt 😄 ?
 
sechsstellige Schadensersatzklage wegen was?

Davon abgesehen, musst du ja den ersthochlader/Benutzer erstmal feststellen, selbst wenn man die Einträge auf komoot/strava hat, den Richter der dir den Beschluss gibt, dass die Plattform die Daten rausrücken muss, musst erstmal finden.
Bei einem gut angenommenen illegalen Trail steil bergab und einem ordentlichen Regen dürfte ein hoher Schaden zusammenkommen. Und die Platformen werden alle brav mit den Behörden zusammenarbeiten, die das Anlegen von Wegen ohne erforderliche Genehmigung verfolgen. Als Waldbesitzer sitzt man da hintendran.
 
Nochmal.

Abgleich mit einer der Heat Maps? Über welche Schnittstelle?

Wer sollte harry123 am Einzeichnen eines Wegs hindern.

Das Forstamt 😄 ?
Das Forstamt hindert den nicht. Das Forstamt frägt Komoot, welcher der zeitlich früheste Track ist. Bei 1000 Tracks ist das Feststellen des allerersten sicher nicht einfach, aber dass muss die Forstbehörde ja auch nicht machen.
 
Und wenn Komoot ua. sagen, wir haben auf der Heat Map von XY (Strava, Garmin, Trailforks usw.) Ersteinzeichnungen ohne Uploads bei uns.

Jetzt?
 
Auch nochmal. Ich sage wirklich nicht, dass der Entwurf das Gelbe vom Ei ist oder jedes Problem mit illegalen Trails einfach und restlos löst. Ich sage nur, dass man die Regelung nicht von vornherein als Blödsinn abtun sollte. Die hat durchaus Zähne. Auch wenn man damit nicht jeden erwischt.
 
Ah, ok. Dann bekommt Garmin Deutschland oder Strava, Trailforks etc. Post von der Behörde. Z.B. hilft ein Sitz in Irland auch nicht (da sind doch Amazon, Twitter... aäh X, Facebook) vor Post einer ermittelnden Behörde. Im Endeffekt werden die alle wie auch Amazon X, Facebook brav mitspielen oder DE sperren, so wie es Youtube regional macht.

Es gibt vermutlich keine gesetzliche Regelung, die in der Praxis wirklich restlos alle fängt, die sich irgendwie auf unerwünschte Weise verhalten. Die Praxis wird's zeigen und ggf. wird dann halt nachgeschärft werden. So unendlich doof finde ich den Entwurf aus rein gesetzgeberischer Sicht nicht gemacht. Inhaltlich ... nun ja. Ich find's schade, dass man über verschärfte gesetzliche Regelungen im Wald nachdenken muss, aber klar, je mehr sich irgendwo drängeln und je mehr dabei ein bisschen Rücksicht vermissen lassen und nur an den eigenen Spaß denken, desto mehr wird irgendwann gelenkt werden.
 
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