Recordfahrer
Liegelenkerfahrer
Never go faster than angels can fly!!Ich versteh eure ganzen Argumente mit den LKW-Fahrern gar nicht. Man muss nur schnell genug fahren dann ist man sicher!!!1!!!1!
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Never go faster than angels can fly!!Ich versteh eure ganzen Argumente mit den LKW-Fahrern gar nicht. Man muss nur schnell genug fahren dann ist man sicher!!!1!!!1!
Wer schonmal in einem LKW in ca 1,50 - 2,00 m Höhe saß und die Übersicht auf dem Beifahrersitz toll fand, sollte auf die Fahrerseite wechseln und dann mal schauen was alles nicht zu sehen ist.
die neuen "angel morts-Aufkleber" seh ich als eine Art Hilferuf der Brummis.
Kennt wer Sascha (Fahrnünftig)von YouTube? Um mal zu zitieren: Ist der Spiegel richtig eingestellt (Einstellplätze gibt es nur wenige)? Sitzt der Fahrer immer genau gleich? Entbindet den Fahrer natürlich nicht von seinen Pflichten.In mit modernen, mit vorgeschriebenen und von geschultem Personal eingestellten LKW-Spiegeln gibt_es_keine_toten-Winkel_mehr.
Sind wohl nachts eher schlechter als normale Spiegel.Ich sehe in letzter Zeit immer öfter LKWs mit Kameras statt Spiegeln. Da müsste das Problem doch besser gelöst sein denke (hoffe) ich. Kennt das jemand?
Ja, man kann Deinen Verstoß gegen die DSGVO anzeigen. Du kannst das anzeigen, aber Du solltest die Kameraaufzeichnung verschweigen, sofern das keine DSGVO-konforme Dashcam ist. Bei der Anzeige wird der Gegenüber Deinen Namen und Deine Adresse erfahren.Das hier ist leider fast schon Altag gerade Gestern erst wieder passiert ......beim Rechts abbiegen, ich bin kurz Unhöflich geworden aber das bringt ja auch nichts. Kann man so etwas anhand des Videomaterials Anzeigen ?
Bei der Anzeige wird der Gegenüber Deinen Namen und Deine Adresse erfahren.
Manche behaupten "ja aber bei der zweiten Anzeige ist derjenige ja aktenkundig und dann...", ob das wirklich so ist, weiß ich nicht.
...da der Beschuldigte bislang strafrechtlich in keinster Weise in Erscheinung getreten ist.
Man sieht nicht mehr im Sinne von Blickwinkel bzw. Rundumsicht. Allerdings sieht man blöd gesagt überhaupt was, weil normale Spiegel extem vibrieren und das Bild "zittert".Ich sehe in letzter Zeit immer öfter LKWs mit Kameras statt Spiegeln. Da müsste das Problem doch besser gelöst sein denke (hoffe) ich. Kennt das jemand?
Ich frage mich gerade wie das Individuum die Kurve meistern wollte.Das hier ist leider fast schon Altag gerade Gestern erst wieder passiert ......beim Rechts abbiegen, ich bin kurz Unhöflich geworden aber das bringt ja auch nichts. Kann man so etwas anhand des Videomaterials Anzeigen ?
Und genau damit bringst du Radfahrer in die Position 'Die machen doch eh alle was sie wollen'.Fazit für mich: Es ist am sichersten, sich den Platz auf der Strasse immer und ohne Ausnahme zu nehmen. Nett sein wollen ist zu gefährlich, leider.
1. Ein Autofahrer hat genauso viel oder wenig Recht auf "Schnellfahren" wie ein Radfahrer. Letztere haben das Recht, genauso wie Autos auf jeder normalen Straße zu fahren, auch mit 40 km/h oder langsamer (Ausnahmen sind natürlich Fahrspuren neben benutzungspflichtigen Radwegen, Autobahnen etc.). Für Autos und Fahrräder gelten dabei die gleichen grundlegenden Verkehrsregeln. Wer mich überholen will, muss dann halt warten, bis das sicher geht. Ist gültiges Recht, vielleicht mal schlaumachen.Und genau damit bringst du Radfahrer in die Position 'Die machen doch eh alle was sie wollen'.
Du hast kein Recht auf 'Schnellfahren'.
So ist es. In unübersichtlichen Situationen fahre ich möglichst mittig auf der Fahrbahn. Dadurch kommen die Autofahrer nicht auf die Idee zu überholen und ich habe genug Luft in alle Richtungen um zu reagieren. Ich mache auch manchmal Platz wenn ich z.B. einen Bus hinter mir habe. Dann halte ich aber an einer geeigneten Stelle wirklich komplett an. Ansonsten kommt es zu solchen Situationen/Missverständnissen.Fazit für mich: Es ist am sichersten, sich den Platz auf der Strasse immer und ohne Ausnahme zu nehmen. Nett sein wollen ist zu gefährlich, leider.
Die Autofahrer haben ein Recht auf "Schnellfahren"?Du hast kein Recht auf 'Schnellfahren'.
Nachdem Zitate nicht mitzitiert werden - der entscheidende Passus stand bei Dir im Zitat drin: man musste "strafrechtlich" aufgefallen sein. Das bedeutet, dass es zu einer Verurteilung oder zu einer Anerkennung eines Strafbefehls gekommen sein muss, wenn die Sache einfach so eingestellt wurde, dann gibt es keine strafrechtliche Auffälligkeit ...Bei den Typen den ich ihm November angezeigt habe stand dann das:
im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Also man schaut schon danach ob er auffällig war.