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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Zu Überholabständen bzw. zu dichtem Vorbeifahren:
Wenn die Schwächeren (Radfahrer) nicht klar wissen, welche Rechte Sie haben, werden die Stärkeren (Auto- u. Motoradfahrer) es erst recht nicht wissen, falls es sie überhaupt interessiert. Die Stärkeren haben kaum etwas zu befürchten, die Schwächeren können kaum etwas gegen Gefährdungen tun.

https://www.adfc.de/artikel/schutzstreifen-und-radfahrstreifen
Zu Wünschen wären mal Polizeiaktionen, die nur solche Abstandsverstöße penibel kontrollieren und ahnden würden. Aber da kann ich mir ja sonst was wünschen...
 
Kannst du die mal verlinken?

wie gesagt, hatte ich hier schon mal verlinkt, findet man sogar noch im Thread.
aber gut, dann auf ein neues:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19.pdf
Bundesrat Drucksache 591/19

Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Zu Nummer 2 (Änderung § 5 Absatz 4 StVO) Bislang schreibt § 5 Absatz 4 Satz 2 beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließlich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass innerorts in der Regel ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten ist. Durch die Einführung von Mindestvorgaben in § 5 Absatz 4 Satz 3 neu wird klargestellt, dass ein die genannten - 75 - Drucksache 591/19 Werte unterschreitender Abstand generell nicht als ausreichend anzusehen ist. Durch die Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs „ausreichender Seitenabstand“ wird zugleich verdeutlicht, dass in Einzelfällen ein größerer Seitenabstand erforderlich sein kann. Dabei gilt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Seitenabstand auch für das Überholen von auf Schutzstreifen befindlichen Rad Fahrenden, da sich auch diese auf der Fahrbahn fortbewegen und der Schutzstreifen lediglich einen geschützten Raum der Fahrbahn darstellt. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten; auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes). (Hervorhebungen von mir.)
 
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Ich versuche beide seiten unbefangen zu betrachten.
Warum will der rr-fahrer links an ihr in einer 30er zone vorbeifahren, wie schnell er wohl war?
Auch für ihn gelten die 30kmh.

Die autofahrerin hätte man mal befragen müssen, was sie mit dem ausscheren nach links bezwecken wollte?
Ihn abdrängen und eine körperverletzung in kauf nehmen?
Etwas anderes bleibt ja nicht übrig meines erachtens.
 
Streng genommen, gelten diese nur für Kraftfahrzeuge. Dies ist ein Radfahrer per se nicht.

Ich lasse auch lieber ausrollen, als das ich Bremse.
Nein diese durch Schilder angeordneten Limits gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Nur die allgemeinen Limits wie 50 Innerorts, oder 100 auf Landstraßen gelten nur für Kfz.
 
Der Richter ist also selbst Rennradfahrer. Das erklärt das Urteil, das meinem Weltbild nach bei 98% der Richter in diesem autozentrierten Land so nicht zustande gekommen wäre.

Streng genommen, gelten diese nur für Kraftfahrzeuge. Dies ist ein Radfahrer per se nicht.

Wir bräuchten echt mal eine komplette Reform oder Neuschreibung der STVO. Da blickt ja kaum noch einer durch, bzw. gibt es unzählige Meinungen.

Meines Wissens nach gelten die runden, weißen Schilder mit rotem Rand und einer Zahl drin für alle Verkehrsteilnehmer. Nur bei gelben Ortsschildern gibt es imho diese komische Formulierung in der STVO, welche die Geschwindigkeit ab dort nur für motorisierten Verkehr regelt.
 
Finde das auch mal wieder ein gelungenes Beispiel dafür, dass es unterschiedliche Personen gibt und keine der Parteien - weder Autofahrerin, noch Beifahrer oder Radfahrer - einen Heiligenschein verdient haben.
@CarloFabi hat es ja auch schon angesprochen. Klar ist, das Abdrängen, Bedrohen und die Körperverletzung gehören bestraft, da finde ich aus meiner persönlichen Meinung das Urteil als gerecht. Ich stell mir aber hier die Frage, warum ein Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt nicht möglich sind? Und da finde ich es nun mal auch nicht in Ordnung mich als Radfahrer über ein langsameres Auto vor mir zu ärgern und im Lauf der Situation die Fahrerin zu beschimpfen. Gehört m.M.n. genauso kritisiert.

Ich finde es schade, dass es immer ein "Wir" gegen "Die" geben muss, hier könnten wir doch schon deutlich weiter sein, schließlich sind wir über den Tag verteilt ja alle Radfahrer, Autofahrer, Fußgänger, Läufer, ...
 
Ein Radfahrer muss nicht die Geschwindigkeit beachten, sich aber dem Tempo des Verkehrs anpassen. Wenn kein Verkehr da ist sollte man das Tempo an die Gegebenheiten anpassen. Es ist in der Regel ja eher so, dass Radfahrer, außer bergab und in Spielstraßen, selten erheblich zu schnell sind. Und in einer 30er Zone achtet man ja auch auf die zusätzlichen Gefährdungen wie Engstellen, Schulen oder Pflegeheime und ballert nicht Vollgas durch. Das nennt sich dann Rücksichtnahme.

Und natürlich ist man auch mal schneller, dann kommt eine 30er Zone, ein Depp überholt und bremst vor einem in die 30er Zone rein. Dann entweder abbremsen oder locker links ausrollen und das Tempo absenken. Ich hätte vergleichbares wie der Radfahrer im Artikel gemacht. Leider gibt es viele Autofahrer, die meinen, sie müssten Polizei spielen und die STvO durchsetzen. Dabei läge es an den Stärkeren im Verkehr, Rücksicht walten zu lassen und gesundheitliche Schäden aktiv zu vermeiden.
 
@CarloFabi hat es ja auch schon angesprochen. Klar ist, das Abdrängen, Bedrohen und die Körperverletzung gehören bestraft, da finde ich aus meiner persönlichen Meinung das Urteil als gerecht. Ich stell mir aber hier die Frage, warum ein Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt nicht möglich sind? Und da finde ich es nun mal auch nicht in Ordnung mich als Radfahrer über ein langsameres Auto vor mir zu ärgern und im Lauf der Situation die Fahrerin zu beschimpfen. Gehört m.M.n. genauso kritisiert.

Ich finde es schade, dass es immer ein "Wir" gegen "Die" geben muss, hier könnten wir doch schon deutlich weiter sein, schließlich sind wir über den Tag verteilt ja alle Radfahrer, Autofahrer, Fußgänger, Läufer, ...

Das sehe ich genauso...dieses miteinander gibt es nur noch selten.

Dennoch oder genau aufgrund dessen bin ich mir, wenn ich auto fahre darüber bewusst, dass ich "mehr mitbringe" als fußgänger, radfahrer, e-scooter etc pp.
Es soll den mann nicht entschuldigen, aber ich weiß wie es mir geht wenn mich jemand als fahrradfahrer abdrängen möchte.
Das ist ein angriff auf meine gesundheit...daher würde oder bin ich auch schon verbal "entgleist".
 
Die autofahrerin hätte man mal befragen müssen, was sie mit dem ausscheren nach links bezwecken wollte?
Ihn abdrängen und eine körperverletzung in kauf nehmen?
Etwas anderes bleibt ja nicht übrig meines erachtens.
Ich bin mir relativ sicher, dass der Richter das im Rahmen der Beweisaufnahme gemacht hat! ;)
 
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es auch mehrere Fahrstreifen und natürlich ist ein markierter Radweg Teil der Fahrbahn. Lediglich Seitenstreifen gehören nicht zur Fahrbahn.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
Grüße
Ein Radweg gehört nicht zur Fahrbahn. Ein radfahrschutzstreifen hingegen schon.

Ist übrigens auch in deinem link im vorletzten Absatz so zu entnehmen. Oder warum glaubst du, sind Radwege nochmal explizit aufgeführt, wenn sie doch zur Fahrbahn gehören?
 
Das ist mit sicherheit auch vom aufenthaltsort abhängig.
Mehr menschen, mehr probleme...
Vermutlich. Allerdings ist es immer so, dass man sich immer über den einen Raser und den einen Schleicher aufregt, die mit gleichem Tempo Fahrenden bemerkt man gar nicht. Man erinnert sich immer an den einen Dichtüberholer oder denjenigen, der einem die Vorfahrt genommen hat, die 99 anderen sich korrekten Verhaltenden verblassen in der Erinnerung. Man erinnert sich immer daran, wenn man sich an die falsche Schlange im Supermarkt angestellt hat, nie an die anderen Male, wo man in der richtigen stand. Und so weiter und so fort...
 
Vermutlich. Allerdings ist es immer so, dass man sich immer über den einen Raser und den einen Schleicher aufregt, die mit gleichem Tempo Fahrenden bemerkt man gar nicht. Man erinnert sich immer an den einen Dichtüberholer oder denjenigen, der einem die Vorfahrt genommen hat, die 99 anderen sich korrekten Verhaltenden verblassen in der Erinnerung. Man erinnert sich immer daran, wenn man sich an die falsche Schlange im Supermarkt angestellt hat, nie an die anderen Male, wo man in der richtigen stand. Und so weiter und so fort...

Naja, wenn mich jemand ausbremst oder beschimpft ist das nicht die regel, aber das sollte es auch nicht sein! ;)
Ich weiß jetzt schon was mich gleich auf der heimfahrt aufregen wird...ich kann nur ruhig bleiben und versuchen für die anderen mitzudenken.
 
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