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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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@Phonosophie Ist doch ganz klar! Dann ist der Radler zu schnell gefahren oder noch besser: Ihm wird einfach unterstellt, er hätte gar kein Licht an gehabt! Bitte nicht zu Ernst nehmen ;)
In dem Fall vermute (oder hoffe) ich, dass dort eine ausreichende Straßenbeleuchtung herrscht, die für Berlin ja nicht unüblich ist.
 
Radwegeführung bzw. das Verhältnis zwischen Radfahrern und Kraftverkehr lässt sich auch wissenschaftlich untersuchen:
Artikel in der Süddeutschen und im Merkur

Interessant ist hierbei die kreative Beschilderung, die anscheinend von allen beteiligten Fachbehörden abgesegnet wurde. Siehe auch dieses Exemplar, welches in der gleichen Gemeinde zu finden ist.
 
@Phonosophie Ist doch ganz klar! Dann ist der Radler zu schnell gefahren oder noch besser: Ihm wird einfach unterstellt, er hätte gar kein Licht an gehabt! Bitte nicht zu Ernst nehmen ;)
In dem Fall vermute (oder hoffe) ich, dass dort eine ausreichende Straßenbeleuchtung herrscht, die für Berlin ja nicht unüblich ist.
So abwegig ist das nicht. Das wird dann ganz sicher die krude Begründung sein. Hat der Radler aber ne 150Lux Leuchte am Rad wird dem ne nicht zugelassene Beleuchtung vorgeworfen
Ist aber doch alles unerheblich. Welches Verkehrszeichen gibt es denn in nichtreflektierend? Wird Autofahrern so was auch abverlangt?
 
Radwegeführung bzw. das Verhältnis zwischen Radfahrern und Kraftverkehr lässt sich auch wissenschaftlich untersuchen:
Artikel in der Süddeutschen und im Merkur
Ich verstehe nicht was da experimentiert werden muss.
Auch stimmt doch die Aussage nicht:
In der Straßenverkehrsordnung gibt es nur Verkehrszeichen für benutzungspflichtige Radwege, erklärte sie.
Wozu gibt es das Zeichen Fussgängerweg mit dem Zusatz "Radfahrer frei"?
 

Zumindest das habe ich kurz überflogen.

Also eigentlich hat man diese Schilder an Straßen mit "Angebotsradwegen" eingeführt (offiziell lt. StVO gibt es die Schilder auch gar nicht).
Die sollten auch keine Information für die Radfahrer sein, sondern für Autofahrer.
Nämlich genau solche, die dann hupen, drängeln, abdrängen, schneiden, gezielt ausbremsen, aus dem Fenster brüllen etc.,
obwohl es keinen benutzungspflichtigen Radweg neben der Straße gibt.

Hier wird es so dargestellt, als würden durch die Schilder neue Regelungen geschaffen.
In Weßling hat man wohl einfach das blaue Schild entfernt und auf die neue Situation mit dem neuen Schild hingewiesen.

Übrigens halte ich gerade die Gegend um Weßling für lebensgefährlich. Noch nirgends hatte ich schon so extreme Konfliktsituationen mit Autofahrern.
Dort ist es mir auch das erste Mal passiert, dass mich jemand überholt und ganz gezielt in den Graben abgedrängt hat.
 
Ich verstehe nicht was da experimentiert werden muss.
Auch stimmt doch die Aussage nicht:

Wozu gibt es das Zeichen Fussgängerweg mit dem Zusatz "Radfahrer frei"?

Genau das meine ich übrigens auch. Diese Schilder sind reine Information für unaufgeklärte KFZ-Führer, die regelmäßig o. g. Maßnahmen ergreifen.
Das wird in den beiden Artikeln vollkommen falsch dargestellt. Leider kommen aus beiden Blättern immer wieder massive Antiradverkehrsartikel, weshalb mich diese Unkenntnis nicht wundert.

edit:
Die Stadt München hat das eigentlich auch genau erklärt:
https://www.muenchen.de/rathaus/Sta...dln-in-Muenchen/Radwegebenutzungspflicht.html

Gräfelfing hat diese Schilder nach langer Diskussion in der Bahnhofstaße eingeführt.
 
In Weßling hat man wohl einfach das blaue Schild entfernt und auf die neue Situation mit dem neuen Schild hingewiesen.

Richtig, es war vorher ein für beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240). Diese blaue Beschilderung wurde vollständig entfernt, womit maximale Unklarheit bezüglich der Benutzung durch den Radverkehr geschaffen wurde. Für mich ist das jetzt ein Gehweg, den ich überhaupt nicht mehr befahren darf. Der gewünschte Effekt bedarf meinem Verständnis nach eines Gehwegschilds (Nr. 239) mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei".

Schön, dass die Gemeinde letztes Jahr noch zumindest an einer Kreuzung (die stärker frequentierte und deswegen gefährlichere hatten sie wohl übersehen) den Radweg flächig rot markiert hat...
 
Für mich ist das jetzt ein Gehweg, den ich überhaupt nicht mehr befahren darf
Exakt so sehe ich das auch. Auf dem Gehweg gibt es nicht den geringsten Hinweis, dass dort Radfahrer fahren dürfen.
Es gelten also die allgemeinen Regeln der StVO, Rad fahrende Kinder bis 8; 10 Jahre müssen; dürfen den Gehweg benutzen.

Die Zuständigkeit für Beschilderungen scheint in Deutschland ausschließlich Obliegenheit der Bürger von Schilda zu sein.
 
Der gewünschte Effekt bedarf meinem Verständnis nach eines Gehwegschilds (Nr. 239) mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei".

Soweit ich das bisher erlesen konnte, ist es so, dass eine optische Erkennbarkeit ausreicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Baulich_angelegte_Radwege

Ich weiß nicht genau wie es in Weßling aussieht. Aber oft ist ja der Radweg asphaltiert. Dann kommt ein schmaler Begrenzungsstein (oder Grünstreifen) und dann ein gepflasterter Gehweg. Das darf aber muss nicht befahren werden, wenn da das blaue Schild nicht steht.

Manchmal ist es auch nur eine weiße Linie:

https://goo.gl/maps/C6nEjoGvSmn

das auf dem Weg aufgemalte Fahrrad ist nicht vorgeschrieben und hat auch gar keine Relevanz. Es dient nur der Information.

edit hat nochmal nachgelesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Radwege_ohne_Benutzungspflicht
Das Schild "Radfahrer frei" ist also nur erforderlich, wenn es keine bauliche Trennung gibt, also wenn sich Radfahrer und Fußgänger den Weg teilen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich das bisher erlesen konnte, ist es so, dass eine optische Erkennbarkeit ausreicht.
Wenn es ein getrennter Rad- und Fußweg wäre, dann ja.
Aber es handelt sich hier um einen vormals kombinierten Rad-Fußweg. Wie unterscheidet man den optisch von einen Nur-Fußweg?
Richtig, es war vorher ein für beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240).
 
Vor allem wie unterscheidet man nen Weg wenn dann noch Autos davor parken? Dann sehe ich den Boden ja garnicht mehr von der Straße aus kommend - dazu gibt's ja normal Schilder in keine Ahnung 2m Höhe.Und wenn keine da sind: ???
Trifft auf die allermeisten Wege hier zu ob mit Benutzungspflicht oder ohne oder Mischweg: zugeparkt auch an den Überwegen und abgesenkten Bordsteinen, wie man da überhaupt drauf kommen soll ist also erstmal vollkommen unklar - Hauptsache man fährt immer hübsch drauf und wenn man das Rad über nen PKW wuchten muss, weil nur weil die Auos falsch parken darf ich noch lange nicht deswegen woanders dann fahren... :crash:
 
Das Gitter ist ja noch nicht mal mit Reflektorfarbe lackiert. DAS halte ich bei Dunkelheit für kreuzgefährlich. Wer haftet eigentlich wenn da ein Radler bei Dunkelheit reinknallt? Selbst mit Beleuchtung ist so was doch schlecht, oder zu spät, zu sehen. Gibt es keine Vorschriften wie so ein Gitter auszusehen hat, oder kann das jede Verwaltung frei nach Gusto machen?

Da greift dann wahrscheinlich die Regel, dass man auf Radwegen nicht schneller als 25 km/h fahren darf (das wurde so mal irgendwo gesagt, ob das stimmt, weiß ich nicht-ich meide solche Wege prinzipiell). Allerdings ist sowas wiederum ein guter Grund, sich die hellstmögliche Lampe zuzlegen, die man sich leisten kann, sofern man auf solchen (ab-) Wegen unterwegs ist oder sein muss. Selbst bei Stürzen aufgrund von Schlaglöchern wurden Klagen von Radfahrern abgewiesen mit der Begründung, man müsse mit so etwas rechnen, und entsprechend angepasst fahren:confused::confused::confused:.

Nach längerem Betrachten des Bildes drängt sich mir allerdings der Verdacht auf, dass das Drängelgitter und die rot-weißen Pfosten seitenverkehrt angebracht wurden. Umgekehrt würde das Sinn ergeben: Die Drängelgitter auf dem Fußweg stören Fußgänger nicht, hindern allerdings Radfahrer, Mopeds und Vespas, darauf herumzufahren, die rot-weißen Pfosten auf dem Radweg wiederum halten Autofahrer davon ab, diesen Weg als "Abkürzung" oder Schleichweg zu mißbrauchen.
 
Da greift dann wahrscheinlich die Regel, dass man auf Radwegen nicht schneller als 25 km/h fahren darf (das wurde so mal irgendwo gesagt, ob das stimmt, weiß ich nicht-ich meide solche Wege prinzipiell)
Selbst wenn das so wäre, entbindet es doch die Kommune nicht, für ne erkennbare (reflektierenden) Bariere zu sorgen. Ausserdem sind 25kmh schon zu schnell um das Teil bei Nacht zu erkennen, selbst mit ner vorschriftsmäßigen 10LUX Latüchte. Heller muss imho kein Fahradscheinwerfer laut Bestimmung sein. Ich frage mich warum man die Pfosten daneben reflektierend ausgeführt hat, das Drängelgitter aber nicht?
 
Selbst wenn das so wäre, entbindet es doch die Kommune nicht, für ne erkennbare (reflektierenden) Bariere zu sorgen. Ausserdem sind 25kmh schon zu schnell um das Teil bei Nacht zu erkennen, selbst mit ner vorschriftsmäßigen 10LUX Latüchte. Heller muss imho kein Fahradscheinwerfer laut Bestimmung sein. Ich frage mich warum man die Pfosten daneben reflektierend ausgeführt hat, das Drängelgitter aber nicht?

Das ist eigentlich ein Indiz mehr, dass hier entweder Drängelgitter und Pfosten oder die Markierungen verwechselt worden sind! Auf dem Weg zu einer Arbeitsstelle geht es durch eine (Fußgänger-) Unterführung, und hier ist-oder vielmehr war-genau so ein Drängelgitter montiert, bis jemand eine Hälfte weggeflext hat (ich nicht-ehrlich!), um nämlich mit seinem Mofa nebst Anhänger durchfahren zu können. Da hat bei der Baufirma jemand einen gewaltigen Bock geschossen, und keiner will es gewesen sein (vermute ich mal:idee:).
 
Richtig, es war vorher ein für beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240). Diese blaue Beschilderung wurde vollständig entfernt, Für mich ist das jetzt ein Gehweg, den ich überhaupt nicht mehr befahren darf. Der gewünschte Effekt bedarf meinem Verständnis nach eines Gehwegschilds (Nr. 239) mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei".

Das ist richtig. Genau so verzieht man übrigens Radfahrer dazu illegal auf Gehwegen zu fahren. Die gezeigt Situation zeigt klar einen Gehweg und einen Hinweis das auf das Fahrbahn gefahren werden darf mit dem Rad. Das ist auch richtig, aber es darf sonst nirgendwo mit dem Rad gefahren werden, da der Gehweg ohne ein Schild was dies erlaubt eben (junge Kinder ausgenommen, neuerdings auch mit Begleitperson) Tabu ist.

Ein Gehweg mit dem Zusatz "Radfahrer frei" bedeutet eben nicht dass es sich um einen freiwilligen Radweg handelt. Es ist dann ein reiner Gehweg, auf dem Radverkehr erlaubt wurde. Diese Erlaubnis geht aber mit deutlichen Beschränkungen einher. Z.B. darf darauf nur mit maximal Schritttempo(!) gefahren werden.
 
Ein Gehweg mit dem Zusatz "Radfahrer frei
Mein Einwand dazu war ja weil es im Artikel hieß, dass es kein Schild für einen nicht benutzungspflichtigen Radweg gibt. Das gibt es eben schon. Das Hinweisschild mit "Hier ist das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" gibt jedenfalls nicht den Gehweg für Radfahrer frei.
Es gibt noch eine Möglichkeit einen Gehweg für Radfahrer freizugeben. Dann malt man auf den Weg das Zeichen 240.
http://www.geh-recht.de/gemeinsame-geh-und-radwege.html
Im Mai 2017 hat das Bundesverkehrsministerium eine "Klarstellung" im Bund-Länder-Fachausschuss StVO vorgenommen, dass durch ein Piktogramm auf der Wegeoberfläche die Einrichtung von gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht für Radfahrer/innen für die Behörden möglich ist.

Mich verwundert schon, dass das bei der Gemeinde und der dem Versuch begleitenden TU keiner weiß.
 
Ein Piktogramm ist kein Verkehrszeichen.
Du kannst noch so viele stops, Fahrräder, Geschwindigkeitsbegrenzungen irgendwo hinmalen.
Bindend ist nur das Verkehrszeichen.
 
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