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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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achja,
- Blinker und deren korrekte Anwendung kennen auch die wenigsten Autofahrer
...
Hatte mir mal ein Spass gemacht (mit Auto) und hatte auch so ein Blinkmuffel hinter mir, von der Autobahn runter, abbiegen etc, kein Blinker etc.
Nach einer Weile musste ich rechts abbiegen und habe absichtlich nicht geblinkt.
Da meinte er zu hupen, was den Beweis stellt, Blinkmuffel regen sich über Blinkmufel auf, also echte Logik bei denen im Hirn :)
 
das Video von den Rotlichtverstößen von Pkws in Berlin (iirc) kennst du?
Wenn du das meinst:


Das Video liebe ich.
Das wird oft bei solchen Diskussionen ins Spiel gebracht.
Ihr könnte ja mal nachzählen, wie viele der Radfahrer in der gesamten Aufnahme sich korrekt verhalten!
Danach ist meistens Ruhe! :D
 
Es ist eine Replik auf
Was ich beim MIV nie sehe: ... die Kreuzung an der (ebenfalls roten) Fußgängerampel umfahren;
Bei solchen Diskussionen wird immer nur so getan (vorallem von Pkw Fahrern), dass NUR die Radfahrer keine rote Ampel kennen. Dabei sind die Pkw Fahrer genauso schlimm.
Ich habe nicht behauptet, dass das Radfahrer NIE machen, im Gegensatz zum Sesselpupser
 
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Es ist eine Replik auf

Bei solchen Diskussionen wird immer nur so getan (vorallem von Pkw Fahrern), dass NUR die Radfahrer keine rote Ampel kennen. Dabei sind die Pkw Fahrer genauso schlimm.
Ich habe nicht behauptet, dass das Radfahrer NIE machen, im Gegensatz zum Sesselpupser

Der kleine, aber feine Unterschied ist aber, dass der das Rotlicht mißachtende Radfahrer nur seinen A***** riskiert, der noch bei Rot drüberhuschende Autofahrer gefährdet außer sich selbst auch andere Verkehrsteilnehmer (abgesehen davon dass diese Dödel die Induktionsschleifen auslösen, und man als Rad- oder Autofahrer dann mitunter an einer roten Ampel auf niemanden wartet).
 
Konfliktsituationen durch erlaubte Fahrt für Radfahrer gegen die Einbahnstraße.

Einmal die teilweise zugeparkte markierte Einfahrt und das nächste Bild zeigt, dass der entgegenkommende Autofahrer zum Glück etwas mehr Abstand gehalten hat.
Und dann kommt die Ausfahrt aus dieser Einbahnstraße (Bild 3 + 4). Dort gilt normalerweise die Vorfahrtregel Rechts-vor-Links, d.h. ich hätte theoretisch Vorfahrt, aber dürfte als Verkehrsteilnehmer gar nicht aus der Einbahnstraße kommen. Mir kam an dem Tag ein Autofahrer entgegen und der hielt an der Kreuzung und zwar weil auch ein Autofahrer von Links (von mir aus gesehen) kam, der aber auch hielt als er mich bemerkte. Jetzt ist an der Kreuzung aber ein Haltebereich für Radfahrer eingezeichnet und dazu noch ein Vorfahrt-achten-Schild. Ich hab auch kurz gehalten und dann standen wir alle 3 an der Kreuzung. Es gibt natürlich Autofahrer, die wissen dass da eine Einbahnstraße abgeht und die fahren dann auch locker mal schneller als die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch und natürlich gibt es auch welche die sehr flott in so eine Einbahnstraße einbiegen und nicht mit Gegenverkehr rechnen, der dann fast auf der Mitte der Straße entgegen kommt wenn die eine Straßenseite zugeparkt (was in dem Fall nur auf der Einfahrt 1.Bild der Fall war) ist.
Ich habe übrigens immer (und das seitdem diese Option bei etlichen Einbahnstraßen erlaubt wurde) ein mulmiges Gefühl wenn ich durch so eine Einbahnstraße fahre und fahre automatisch langsamer.
 

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Konfliktsituationen durch erlaubte Fahrt für Radfahrer gegen die Einbahnstraße.

Einmal die teilweise zugeparkte markierte Einfahrt und das nächste Bild zeigt, dass der entgegenkommende Autofahrer zum Glück etwas mehr Abstand gehalten hat.
Und dann kommt die Ausfahrt aus dieser Einbahnstraße (Bild 3 + 4). Dort gilt normalerweise die Vorfahrtregel Rechts-vor-Links, d.h. ich hätte theoretisch Vorfahrt, aber dürfte als Verkehrsteilnehmer gar nicht aus der Einbahnstraße kommen. Mir kam an dem Tag ein Autofahrer entgegen und der hielt an der Kreuzung und zwar weil auch ein Autofahrer von Links (von mir aus gesehen) kam, der aber auch hielt als er mich bemerkte. Jetzt ist an der Kreuzung aber ein Haltebereich für Radfahrer eingezeichnet und dazu noch ein Vorfahrt-achten-Schild. Ich hab auch kurz gehalten und dann standen wir alle 3 an der Kreuzung. Es gibt natürlich Autofahrer, die wissen dass da eine Einbahnstraße abgeht und die fahren dann auch locker mal schneller als die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch und natürlich gibt es auch welche die sehr flott in so eine Einbahnstraße einbiegen und nicht mit Gegenverkehr rechnen, der dann fast auf der Mitte der Straße entgegen kommt wenn die eine Straßenseite zugeparkt (was in dem Fall nur auf der Einfahrt 1.Bild der Fall war) ist.
Ich habe übrigens immer (und das seitdem diese Option bei etlichen Einbahnstraßen erlaubt wurde) ein mulmiges Gefühl wenn ich durch so eine Einbahnstraße fahre und fahre automatisch langsamer.
Das scheint ja eine entspannt übersichtliche Straße zu ein - da kenne ich auf meinen täglichen Strecken andere...... Beim Einfahren muss man ja nicht auf Tuchfühlung um den Transporterkotflügel rumrutschen nur weil da die weiße Markierung ist......
"Rechts vor links" bedeutet immer, dass bei nahezu zeitgleichem Erreichen der Kreuzung notfalls angehalten werden muss, und die Situation dann nach eben dieser Vorgabe aufzulösen ist. Das heißt nicht, ich darf vor dem von links kommenden einfach durchballern. Ich darf sogar dem von links kommenden die Vorfahrt geben, wenn es mir (z. B. mit PKW, LKW) dann das nach links abbiegen erleichtert. Alles nicht verboten......

...... wenn ich durch so eine Einbahnstraße fahre und fahre automatisch langsamer.
Nennt sich "der Situation angepasste Fahrweise" - also alles gut :daumen:
 
Konfliktsituationen durch erlaubte Fahrt für Radfahrer gegen die Einbahnstraße.

Einmal die teilweise zugeparkte markierte Einfahrt und das nächste Bild zeigt, dass der entgegenkommende Autofahrer zum Glück etwas mehr Abstand gehalten hat.
Und dann kommt die Ausfahrt aus dieser Einbahnstraße (Bild 3 + 4). Dort gilt normalerweise die Vorfahrtregel Rechts-vor-Links, d.h. ich hätte theoretisch Vorfahrt, aber dürfte als Verkehrsteilnehmer gar nicht aus der Einbahnstraße kommen. Mir kam an dem Tag ein Autofahrer entgegen und der hielt an der Kreuzung und zwar weil auch ein Autofahrer von Links (von mir aus gesehen) kam, der aber auch hielt als er mich bemerkte. Jetzt ist an der Kreuzung aber ein Haltebereich für Radfahrer eingezeichnet und dazu noch ein Vorfahrt-achten-Schild. Ich hab auch kurz gehalten und dann standen wir alle 3 an der Kreuzung. Es gibt natürlich Autofahrer, die wissen dass da eine Einbahnstraße abgeht und die fahren dann auch locker mal schneller als die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch und natürlich gibt es auch welche die sehr flott in so eine Einbahnstraße einbiegen und nicht mit Gegenverkehr rechnen, der dann fast auf der Mitte der Straße entgegen kommt wenn die eine Straßenseite zugeparkt (was in dem Fall nur auf der Einfahrt 1.Bild der Fall war) ist.
Ich habe übrigens immer (und das seitdem diese Option bei etlichen Einbahnstraßen erlaubt wurde) ein mulmiges Gefühl wenn ich durch so eine Einbahnstraße fahre und fahre automatisch langsamer.
Derjenige der von rechts kommt hat Vorfahrt, auch wenn er falsch aus der Einbahnstraße kommt. Auch beim Einfahren in eine Einbahnstraße muss man damit rechnen, dass ein Fahrzeug entgegengesetzt durchkommt, z. B. eine Fegemaschine.
 
Hat man mir auch so beigebracht
Immer vorsichtig an Einbahnstraßen.
”gibt immer ne Mutti oder nen Touristen die das nicht raffen. “
An Radfahrer hatte der aber auch nicht gedacht.
 
Derjenige der von rechts kommt hat Vorfahrt, auch wenn er falsch aus der Einbahnstraße kommt. Auch beim Einfahren in eine Einbahnstraße muss man damit rechnen, dass ein Fahrzeug entgegengesetzt durchkommt, z. B. eine Fegemaschine.
Das stimmt nicht. Wie kommst Du darauf ?

Ein Vorfahrtberechtigter ist ...ohne besondere Anhaltspunkte dafür, dass sein Vorrecht missachtet werden könnte, nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn ein Wartepflichtiger sich einer Kreuzung oder Einmündung nähert oder dort hält. Er darf darauf vertrauen, dass sein Vorrecht beachtet wird (OLG Köln VRS 90, 343).

Das Vorfahrtsrecht entfällt, "wenn der Verkehrsteilnehmer verbotswidrig eine Straße in falscher Richtung (Bsp. Einbahnstraße) befährt, weil insofern das Recht fehlt, die Straße in diese Richtung zu befahren" (OLG Frankfurt, VersR 1982, 554).

Etwas anderes gilt natürlich, wenn die Einbahnstraße durch Zusatzzeichen für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben ist.
 
Ein Vorfahrtberechtigter ist ...ohne besondere Anhaltspunkte dafür, dass sein Vorrecht missachtet werden könnte, nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn ein Wartepflichtiger sich einer Kreuzung oder Einmündung nähert oder dort hält. Er darf darauf vertrauen, dass sein Vorrecht beachtet wird (OLG Köln VRS 90, 343).
War das in dem Fall auch Rechts-vor-Links?

Ansonsten halte ich das hier nicht für relevant, weil du dann eine Urteilsbegründung für einen konkreten (anderen) Fall verallgemeinerst.
 
War das in dem Fall auch Rechts-vor-Links?

Ansonsten halte ich das hier nicht für relevant, weil du dann eine Urteilsbegründung für einen konkreten (anderen) Fall verallgemeinerst.

Hahaha...das erkläre ich Dir jetzt mal als "Nicht-Juristen":
Das sind von mir aus einer Entscheidungssammlung herauskopierte obergerichtliche "Leitsätze", die von anderen Gerichten bei der Entscheidungsfindung in anderen Fällen verwendet werden.
Natürlich sind diese "relevant". Diese Entscheidungen sind nichts anderes als eine Ausprägung des "Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehr"
gem. § 1 StVO: Der Verkehrsteilnehmer darf sich darauf verlassen, daß der andere sich regelkonform verhalten werde.

Wenn es so wäre, wie Du schreibst und der - regelwidrig - aus der Einbahnstraße Kommende hätte trotzdem ein Vorfahrtsrecht, weil er ja
von rechts kommt (§ 8 StVO), dann könnten wir das Einbahnstraßen-Verkehrsschild ja gleich ganz weglassen. Es wäre schlicht überflüssig.

* Edit * die Mod.
 
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Derjenige der von rechts kommt hat Vorfahrt, auch wenn er falsch aus der Einbahnstraße kommt. Auch beim Einfahren in eine Einbahnstraße muss man damit rechnen, dass ein Fahrzeug entgegengesetzt durchkommt, z. B. eine Fegemaschine.

bitte schau Dir nochmal die Bilder an, besonders die letzten 2. Es sollte möglich sein das Vorfahrt-achten-Schild am rechten Bildrand zu erkennen. Offenbar wurde das extra dort angebracht, wie auch die Bodenmarkierung, die eine nur teilweise gestrichelte Linie zeigt mit dem Fahrradbild auf dem Boden. D.h. wer da von Rechts kommt hat nach dem Schild die Vorfahrt dem Linksverkehr zu gewähren.

Ich kenne übrigens (braucht es Bilder?) andere Einbahnstraßen mit der erlaubten Durchfahrt für Radfahrer gegen die Einbahnstraße und da ist am Ende kein Hinweis für die Vorfahrtsregel. Ich will damit im Grunde auch nur darauf hinweisen, dass die Versuche Radfahrer zu integrieren nicht durchdacht sind und es meiner Meinung nach sogar schlimmer machen. Welcher Autofahrer achtet denn bitte darauf ob plötzlich auf einer Straße ein Stück mit einer extra Bodenmarkierung als Radweg abgetrennt ist, besonders wenn auf dem überwiegenden Teil der Straße nichts davon zu sehen ist. und wenn es dann noch teilweise zugeparkt ist...
Ich kenne auch Einbahnstraßen, da ist es auf der ganzen Länge gemacht und da sieht es dann schon mal ganz anders aus (braucht es dafür auch ein Bild?), auch was das Verhalten der Autofahrer betrifft (weil die da auf 1km Länge die ganze Zeit sehen, dass gegen die Einbahnstraße auf der linken Seite ein (natürlich schmalere) markierte Fahrbahn für Radfahrer verläuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es so wäre, wie Du schreibst und der - regelwidrig - aus der Einbahnstraße Kommende hätte trotzdem ein Vorfahrtsrecht, weil er ja...
Das betrifft dein zweites Zitat. Ich habe aber nur das erste Zitat zitiert.
Und das allein hieße, dass man bei Rechts-Vor-Links in jedem Fall auf seine Vorfahrt vertrauen darf und einfach ohne nach links zu schauen nach rechts in die nicht vorfahrstberechtige Straße einbiegen darf. Das hab ich in der Fahrschule anders gelernt!

Juristen kommen sehr oft mit Gesundem Menschenverstand aus. Dieser ist in Deiner Argumentation leider vollends fehlend. :D
Deine Beleidigungen kannst du dir sparen. Das macht deine Argumentation nicht besser oder richtiger. Willkommen auf meiner Ignorierliste!

EDIT:
Das Vorfahrtsrecht entfällt, "wenn der Verkehrsteilnehmer verbotswidrig eine Straße in falscher Richtung (Bsp. Einbahnstraße) befährt, weil insofern das Recht fehlt, die Straße in diese Richtung zu befahren" (OLG Frankfurt, VersR 1982, 554).
Und wenn das immer angewendet wird, dann dürfte es kein Urteil geben, dass Radfahrer auf Radwegen immer Vorfahrt haben, auch wenn sie den Radweg in falscher Richtung befahren.
 
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Das stimmt nicht. Wie kommst Du darauf ?

Ein Vorfahrtberechtigter ist ...ohne besondere Anhaltspunkte dafür, dass sein Vorrecht missachtet werden könnte, nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn ein Wartepflichtiger sich einer Kreuzung oder Einmündung nähert oder dort hält. Er darf darauf vertrauen, dass sein Vorrecht beachtet wird (OLG Köln VRS 90, 343).

Das Vorfahrtsrecht entfällt, "wenn der Verkehrsteilnehmer verbotswidrig eine Straße in falscher Richtung (Bsp. Einbahnstraße) befährt, weil insofern das Recht fehlt, die Straße in diese Richtung zu befahren" (OLG Frankfurt, VersR 1982, 554).
Deshalb hatte ich das Beispiel von der Fegemaschine. Die müssen teilweise falsch durch die Einbahnstraße, da zumindest die Älteren nicht auf beiden Seiten fegen können, und dann haben sie Vorfahrt, genauso wie der Radfahrer.
 
Und wenn das immer angewendet wird, dann dürfte es kein Urteil geben, dass Radfahrer auf Radwegen immer Vorfahrt haben, auch wenn sie den Radweg in falscher Richtung befahren.
Solche Urteile gibt es auch nicht!
Es gibt allerdings Urteile, nach denen das Vorfahrtsrecht auf einer Vorfahrtstraße nicht durch falsche Straßennutzung (linken Radweg benutzen) verloren geht, da das Vorfahrtsrecht für den gesamten Fahrverkehr auf dieser Straße gilt - nicht nur für die Fahrbahn.....
Befindet sich der falschseitig befahrene Radweg auf einer Vorfahrtstraße, hat der Radfahrer trotz falscher Straßennutzung Vorfahrt - alles korrekt.
 
Der kleine, aber feine Unterschied ist aber, dass der das Rotlicht mißachtende Radfahrer nur seinen A***** riskiert, der noch bei Rot drüberhuschende Autofahrer gefährdet außer sich selbst auch andere Verkehrsteilnehmer (abgesehen davon dass diese Dödel die Induktionsschleifen auslösen, und man als Rad- oder Autofahrer dann mitunter an einer roten Ampel auf niemanden wartet).


Nicht ganz richtig: wenn mir als erlaubt bei grün fahrender PKW-Fahrer ein "unerlaubter" Radler ins Auto scheppert, bin ich ebenfalls betroffen. Und wenn ich als "erlaubter" PKW dem Rotlichtradler ausweiche und dabei einen weiteren Unfall verursache, sind auch andere dran ... oder wenn der Radler einen Fußgänger umsemmelt, der eben mal übersehen wurde, weil er - da grün - schnell über die Straße huscht.

Regeln sind Regeln, sie sollten von allen eingehalten werden. Ob sie nun für einen "schutzzonenbefreiten" und somit ja ach so anfälligen Radler oder einen blechummantelten PKW-Fahrer mehr oder weniger schlimme Folgen haben, ist zweitrangig. Ja, Radler sind die schwächeren Teilnehmer, aber trotzdem dürfen sie sich nicht mehr erlauben als PKW-Fahrer ...
 
Solche Urteile gibt es auch nicht!
Es gibt allerdings Urteile, nach denen das Vorfahrtsrecht auf einer Vorfahrtstraße nicht durch falsche Straßennutzung (linken Radweg benutzen) verloren geht, da das Vorfahrtsrecht für den gesamten Fahrverkehr auf dieser Straße gilt - nicht nur für die Fahrbahn.....
Befindet sich der falschseitig befahrene Radweg auf einer Vorfahrtstraße, hat der Radfahrer trotz falscher Straßennutzung Vorfahrt - alles korrekt.
Ok, ich hab das etwas flapsig ausgedrückt. Wir sind ja nicht vor Gericht. Aber du weißt, was ich meine. Die rechtswidrige Benutzung der Radweges in falscher Richtung hebt die Vorfahrstregel nicht auf.
 
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