• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Was ich beim MIV nie sehe:...
Sollen wir jetzt wieder damit anfangen, aufzuzählen, was die anderen alles falsch machen?
Aber gut, fangen wir an:
- das Video von den Rotlichtverstößen von Pkws in Berlin (iirc) kennst du?
- fahr mal mit dem Pkw exakt 50km/h auf breiten innerstädtischen Straßen, dann wirst du für verrückt erklärt (mir wurde schon der Vogel gezeigt als ich dann hupend überholt wurde)
oder
- fahr mit 30km/h als Radfahrer in einer 30iger Zone. Wie oft wirst du überholt?
achja,
- Blinker und deren korrekte Anwendung kennen auch die wenigsten Autofahrer
...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nicht aufgezählt ;-) und ja das alles gibt es, bei jeder Gruppe von Verkehrtteilnehmern und es gibt ganz klar eine #Autojustiz (damit meine ich, dass RL und Justiz sich leider oft genug die Dinge dem "Mainstream" nach Auslegen, oder es nicht besser wissen, gerade die in Uniform (die anderen sind gefühlt in der Minderheit. Und die Linken habe ich nur erwähnt, weil gerade die RL in Teilen auf dem rechten Auge eben auch nur ein eingeschränktes Sehvermögen zu haben scheint - aktuell siehe Hessen. Aber das wäre ein anderer Thread. Und ganz ehrlich ich bin Müde mit der RL über meine Rechte ohne Auto zu diskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mag sein! Geht's aber nicht drum.
Sondern: Wenn Du als Oberschlau an die falschen Ordnungshüter gerätst, und die auf "humorlos dienstlich" umschalten, spielt es keine Rolle, ob Du vermeintlich oder tatsächlich Recht hast. Wenn sie die Benutzungspflicht anders auslegen, gibts halt ein Knöllchen. Kannst Dich ja dann mit der Bußgeldstelle rumschlagen, ob das zu Recht war - oder nicht.
In dem Fall würde ich dem Ordnungshüter noch Fahrstunden und ne Packung Ginko Ratiopharm zur Steigerung der Merkfähigkeit empfehlen und danach diesen ausserdem anzeigen/verklagen wegen Rechtsbeugung. Das Geld fürs Taxi das ich dann warscheinich ausgeben müsste würde auch noch einklagen. Das das zu Unrecht gewesen wäre steht ja wohl ausser Frage.
 
Da haben sie nichts zu erlauben, da eindeutig kein benutzungspflichtiger Radweg in der Nähe.
Im Gegensatz zu deinem Beispiel, da war die Benutzungspflicht Auslegungssache.
den Anweisungen der RL ist erstmal folge zu leisten. beschweren kannst du dich ja hinterher.

wenn die polzei dich anhalten will und du einfach weiterfährst kannst du auch nicht sagen "da war kein Stoppschild ":cool:
 
Du springst auch in den Fluss wenn es dir die Polizei sagt?
Nein, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Anhalten ist was anderes, dass dürfen sie nämlich, ist rechtlich geregelt.
 
Du springst auch in den Fluss wenn es dir die Polizei sagt?
Nein, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Anhalten ist was anderes, dass dürfen sie nämlich, ist rechtlich geregelt.
§ 36
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) 1Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. 2Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

man darf natürlich auch diskutieren

bringt einem aber meist nicht weiter
 
§ 36
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) 1Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. 2Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

man darf natürlich auch diskutieren

bringt einem aber meist nicht weiter
Trotzdem darf die Polizei nicht einfach und ohne Grund die Verkehrsregeln ändern. Sonderfälle wie Unfälle, Katastrophen u.ä. ausgenommen. Wenn ich die STVO einhalte darf die Polizei mich nicht nach Gusto diziplinieren. Wir sind hier (noch) nicht in ner Diktatur.
 
der Klageweg steht dir offen wenn du der Meinung bist in deinen rechten verletzt worden zu sein.
 
der Klageweg steht dir offen wenn du der Meinung bist in deinen rechten verletzt worden zu sein.
Was jetzt?
Zuerst sagst du, es ist rechtsmäßig, dass dir die Polizei Anweisungen gibt.
Und jetzt darf man dagegen Klagen.
Wenn die Anweisungen rechtsmäßig wären, dann hätte jede Klage keine Chance.
 
Ok, gehört ja auch nicht hierher:
Das Finanzamt darf in eigener Zuständigkeit (Steuer-)Forderungen titulieren und pfänden - ohne daß eine unabhängige Stelle (z.B. ein Richter) dies geprüft hätte. Weiterhin darf das Finanzamt nunmehr auch Geschäfts- und Wohnräume ohne richterlichen Beschluß durchsuchen.
Solche ohne Richervorbehalt durchgeführten Zwangsmaßnahmen sind eigentlich typisch für totalitäre Staaten.
Ich folge diesem Modell: Wenn mir nachts einer ohne Licht auf der falschen Seite entgegenkommt, erledige ich das auch in eigener Zuständigkeit.;)
Hm...eigentlich ist weder das eine noch das andere irgendwie witzig.
 
§ 36
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) 1Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. 2Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.


Die Reglung ist lustig, bedenkt man das die STVO sonst überall geschlechtsneutral (Radfahrer zu Rad fahrenden, ...) gemacht wurde. Also gilt die nur für männliche Beamte, da an dieser stelle ja explizit die männliche Form geblieben ist?
 
Was jetzt?
Zuerst sagst du, es ist rechtsmäßig, dass dir die Polizei Anweisungen gibt.
Und jetzt darf man dagegen Klagen.
Wenn die Anweisungen rechtsmäßig wären, dann hätte jede Klage keine Chance.
Auch Polizei hat nicht immer recht (siehe diverse Urteile zu grundrechtseingriffen)
Aber erstmal müssen diese Anweisungen befolgt werden.
 
Sollen wir jetzt wieder damit anfangen, aufzuzählen, was die anderen alles falsch machen?
Aber gut, fangen wir an:
- das Video von den Rotlichtverstößen von Pkws in Berlin (iirc) kennst du?
- .......
Netter Versuch :rolleyes: aber ein Video mit ein paar Minütchen zusammengeschnittenem Verkehrsgeschehen ist doch etwas dürftig....
Ich kenne Berlin sowohl aus PKW-, LKW- (40-to) und aus Radfahrer-Perspektive. Verkehrs(disziplin)technisch kann man diese Stadt durchaus als das El Salvador Deutschlands bezeichnen. Da können sich alle gegenseitig mit Dreck bewerfen - und treffen nie die falschen. Aber Berlin ist nicht Deutschland.......
Und nein, wir sollten jetzt nicht wieder damit anfangen, aufzuzählen, was die anderen alles falsch machen. Man sollte nur damit aufhören, zu glauben, Radfahrer seien die einzigen, die sich an die StVO halten und sie seien die "Opfer" - auch wenn das einige gerne so sehen. Es ist schlicht falsch.
 
Recht und Gesetz ist meist Auslegungssache.
der eine liests so und der andere halt rückwärts.
 
Heute habe ich mal wieder einen Fehler gemacht:(
ich wurde mal wieder vor einer uneinsichtligen Kurve überholt.
aus lauter Gewohnheit pöbelte ich den Überholenden an.
Stattdesssen hätte ich mich beim entgegenkommmenden BMW-Fahrer bedanken sollen, der fast bis zum Stillstand runtergebremst, aufgepasst und sich nicht auf mein Glück verlassen hat:daumen:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten