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Zu doof war mir seine (von mir ganz sicher nicht fehlinterpretierte) Ausssage, dass die selben Verkehrsverstöße von Radlern nicht so schwer wiegen wie die von Autofahrern, deswegen überhaupt diese Diskussion.An der Stelle wird mir die Diskussion aber tatsächlich zu doof.
Um ehrlich zu sein, ich glaube Dir nicht, dass Du das wirklich jemals gemacht hast. So eine Aktion bringt einen selbst in Lebensgefahr und Kunststoff-Cleats hinterlassen dabei nicht einmal einen bleibenden Schaden auf dem Lack. Insofern wäre so eine Möchtegern-Heldentat einfach nur ein Akt dummer Selbstschädigung.... Wenn es mir deutlich zu eng wird klicke ich links aus und lasse den Cleat am Lack einrasten.
Ich hätte noch ne mpu draufgepackt
http://m.haz.de/Hannover/Aus-der-St...zu-zehn-Monaten-Bewaehrungsstrafe-verurteilt2
Ich hätte noch ne mpu draufgepackt aber sonst geht das in Ordnung
Ist dafür nicht die Führerscheinstelle zuständig?Ich hätte noch ne mpu draufgepackt
Genius schrieb:[…] große Sorgen um das Auto gemacht hätten
Der Radfahrer hat mit der Hand auf die Motorhaube geschlagen, und wir wussten nicht, ob der Wagen beschädigt ist"
Der 22-Jährige [...] flog über die Motorhaube des Touran auf den Asphalt.
http://m.haz.de/Hannover/Aus-der-St...zu-zehn-Monaten-Bewaehrungsstrafe-verurteilt2
Ich hätte noch ne mpu draufgepackt aber sonst geht das in Ordnung
Ich glaube hier ist gemeint dass er aufgrund des Vorfalls der verhandelt wurde sofort den Führerschein abgeben musste und dass schon 9 Monate her ist.Wie kann das sein, dass dieser B. "seinen Führerschein schon vor neun Monaten abgeben musste", und dann trotzdem am Steuer eines Autos sitzt? Erstens muß der Knilch doch schon einmal was ausgefressen haben, zweitens ist das dann doch "Fahren ohne Fahrerlabnis", oder sehe ich da was falsch?!
Nach einem tödlichen Unfall im Mai 2017 in St. Thomas am Blasenstein ist das Verfahren gegen den Unfalllenker offenbar wegen eines Versehens eingestellt worden. Laut Medienberichten kam der Strafantrag der Justiz einen Tag zu spät.
Und trotzdem sollte man sich als Radfahrer vergewissern das man auch gesehen wurde.
So Äußerungen sind hier bei Strafe verboten - und zwar egal, ob das Opfer 11 oder 44 Jahre alt ist.Und trotzdem sollte man sich als Radfahrer vergewissern das man auch gesehen wurde.
Mach's nicht an dem 11-jährigen fest. Regelkonform heißt ja nicht, dass man nicht mitdenken muss.Ah, wieder mal einer der Experten der meint, einem 11jährigen Jungen, der sich im Straßenverkehr absolut regelkonform verhalten hat, eine Mitschuld geben zu müssen. Der dumme Junge aber auch. Muss er doch einfach Blickkontakt mit dem Fahrer aufnehmen!!11
Und wer sagt dir, dass das nicht gemacht wurde?Und trotzdem sollte man sich als Radfahrer vergewissern das man auch gesehen wurde.