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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das ist falsch. Nach dem Grundsatz der Naturalrestitution gem. § 249 BGB muß der Geschädigte so gestellt werden,
als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Demnach ist normalerweise der Wiederbeschaffungswert und nicht der Zeitwert zu
erstatten.
Bei der Bemessung des Schadensersatzes für die Beschädigung oder Zerstörung einer durch Gebrauch und Zeitdauer im Wert gesunkenen oder schon vorher schadhaften Sache ist grundsätzlich ein Abzug zwecks Berücksichtigung des Unterschiedes von alt und neu zu machen. Das gilt auch für langlebige Wirtschaftsgüter.

BGH, Urteil vom 24.03.1959 - VI ZR 90/58.
 
Bei der Bemessung des Schadensersatzes für die Beschädigung oder Zerstörung einer durch Gebrauch und Zeitdauer im Wert gesunkenen oder schon vorher schadhaften Sache ist grundsätzlich ein Abzug zwecks Berücksichtigung des Unterschiedes von alt und neu zu machen. Das gilt auch für langlebige Wirtschaftsgüter.

BGH, Urteil vom 24.03.1959 - VI ZR 90/58.

Der sog. "Abzug neu für alt" betrifft ein ganz anderes "Problem" und hat mit der Frage,
ob nun der Zeit- oder der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen ist, nichts zu tun:
Wenn der Geschädigte Neuware als Ersatz erhält - etwa weil es "technisch" nicht anders geht -,
dann muß selbstverständlich ein Abzug gemacht werden, wenn der beschädigte Gegenstand vorher
nicht neu war. Anderenfalls wäre der Geschädigte ja durch den Schaden besser gestellt als vorher.

Dennoch ist natürlich immer der Wiederbeschaffungs- und nicht der Zeitwert einer Sache zu ersetzen
(§ 249 BGB).

Das lockere Zitieren von BGH-Urteilen ist ja ganz nett - aber eben oft nicht hinreichend.
Man sollte schon wissen, was man da zitiert.:rolleyes:
 
Dass viele Radfahrer über rot fahren, war schon immer der Fall, warum mich die Frage nicht weiter kratzt.
Mich wunderte nur, dass neuerdings AutoFAHRER das so oft machen. Ich dachte das ist eines der schlimmsten Verkehrsvergehen überhaupt und kann sogar mit Gefängnis bestraft werden.
Witzig. Das Thema hatten wir grade letztens. Scheint auch in Berlin neuer Volkssport zu sein... Anhalten, warten, losfahren (bei knallrot). Und das selbst bei ganz klarer Ampelregelung. Keine Ahnung was da los ist. In meiner neuen Heimat habe ich das noch nicht beobachtet. Allerdings gibt es da wohl auch drakonische Geldstrafen für sowas, und viele Ampeln haben Automatikblitzer.
 
Sowas kenn ich zum Glück nicht. Tut auch wirklich weh, wenn man bei sowas erwischt wird.
 
Witzig. Das Thema hatten wir grade letztens. Scheint auch in Berlin neuer Volkssport zu sein... Anhalten, warten, losfahren (bei knallrot). Und das selbst bei ganz klarer Ampelregelung. Keine Ahnung was da los ist.

Der Grund, dass es mir aufgefallen ist, ist weil ich lange in einem Land in Südamerika lebte, wo über Rot fahren die Norm ist. Ich sagte dort immer zu den dortigen Taxifahrern, dass sowas in Deutschland undenkbar ist und man nie(bzw kaum) sieht, dass sowas passiert. Auf einmal sehe ich diese Woche, inklusiv vorhin gerade, wie 3-4 Autofahrer sowas machen.
Ich weiß nicht ob das neuerdings so ist, oder ob es schon immer so war und ich es nur nicht bemerkt habe.
 
Der sog. "Abzug neu für alt" betrifft ein ganz anderes "Problem" und hat mit der Frage,
ob nun der Zeit- oder der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen ist, nichts zu tun:
Wenn der Geschädigte Neuware als Ersatz erhält - etwa weil es "technisch" nicht anders geht -,
dann muß selbstverständlich ein Abzug gemacht werden, wenn der beschädigte Gegenstand vorher
nicht neu war. Anderenfalls wäre der Geschädigte ja durch den Schaden besser gestellt als vorher.

Dennoch ist natürlich immer der Wiederbeschaffungs- und nicht der Zeitwert einer Sache zu ersetzen
(§ 249 BGB).

Das lockere Zitieren von BGH-Urteilen ist ja ganz nett - aber eben oft nicht hinreichend.
Man sollte schon wissen, was man da zitiert.:rolleyes:

Bin bei weitem kein Experte, erscheint mir aber auch plausibler.
Mal angenommen ich habe ein altes Rad, was noch tadellos fährt und mit dem habe ich einen Unfall und es ist nicht mehr fahrtüchtig. Würde ich nun nur den Wert des Rades ersetzt bekommen, könnte es ja unter Umständen sein, dass ich dafür kein neues Fahrrad mehr kriege. Jetzt hätte ich also mein Fahrrad verloren und kein Geld bekommen um mir ein Neues zu kaufen. Und das nur, weil das Fahrrad inzwischen nicht mehr viel Wert ist. Dadurch hätte ich dann aber auch die Möglichkeit verloren, weiterhin Fahrrad zu fahren. Das klingt nicht sonderlich fair.

Ich würde also auch tippen, dass dir die Versicherung unterm Strich die Möglichkeit bieten muss, etwas gleichwertiges oder höherwertiges zu erhalten.
 
Bin bei weitem kein Experte, erscheint mir aber auch plausibler.
Mal angenommen ich habe ein altes Rad, was noch tadellos fährt und mit dem habe ich einen Unfall und es ist nicht mehr fahrtüchtig. Würde ich nun nur den Wert des Rades ersetzt bekommen, könnte es ja unter Umständen sein, dass ich dafür kein neues Fahrrad mehr kriege. Jetzt hätte ich also mein Fahrrad verloren und kein Geld bekommen um mir ein Neues zu kaufen. Und das nur, weil das Fahrrad inzwischen nicht mehr viel Wert ist. Dadurch hätte ich dann aber auch die Möglichkeit verloren, weiterhin Fahrrad zu fahren. Das klingt nicht sonderlich fair.

Ich würde also auch tippen, dass dir die Versicherung unterm Strich die Möglichkeit bieten muss, etwas gleichwertiges oder höherwertiges zu erhalten.
Bis jetzt ist der Betrag weit davon entfernt :(
 
Der sog. "Abzug neu für alt" betrifft ein ganz anderes "Problem" und hat mit der Frage,
ob nun der Zeit- oder der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen ist, nichts zu tun:
Wenn der Geschädigte Neuware als Ersatz erhält - etwa weil es "technisch" nicht anders geht -,
dann muß selbstverständlich ein Abzug gemacht werden, wenn der beschädigte Gegenstand vorher
nicht neu war. Anderenfalls wäre der Geschädigte ja durch den Schaden besser gestellt als vorher.

Dennoch ist natürlich immer der Wiederbeschaffungs- und nicht der Zeitwert einer Sache zu ersetzen
(§ 249 BGB).

Das lockere Zitieren von BGH-Urteilen ist ja ganz nett - aber eben oft nicht hinreichend.
Man sollte schon wissen, was man da zitiert.:rolleyes:
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre

Wo steht da was von Wiederbeschaffungwert, werter Herr Sparkassendirektor?

PS um es abzukürzen: Ersetzt wird der Zeitwert und nicht der Wiederbeschaffungswert!

Sind Sie Bankkaufmann oder Jurist?
 
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§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre

Wo steht da was von Wiederbeschaffungwert, werter Herr Sparkassendirektor?

PS um es abzukürzen: Ersetzt wird der Zeitwert und nicht der Wiederbeschaffungswert!

Sind Sie Bankkaufmann oder Jurist?

Wenn ich den Zeitwert ersetze und es das Fahrrad so nicht mehr zu kaufen gibt, ist es aber unter Umständen überhaupt nicht möglich, den Zustand wiederherzustellen. Wie soll ich ein 30 Jahre altes Laufrad, dass heute noch 20 Euro wert ist und es nirgendwo mehr zu kaufen gibt, denn mit den 20 Euro ersetzen? Für die 20 Euro krieg ich heute kein Laufrad. Dann hätte ich 20 Euro bekommen, kann davon aber nicht den Zustand, also auf dem Fahrrad fahren, wieder herstellen.
 
Ferrari 250 GT California Spider SWB (Baujahr 1961)
Zeitwert (Gebrauchtwagen)=recyclebares Material ca. 230 Euro
Wiederbeschaffungswert: ca. 10,8 Mio Eur
 
Kannst auch ein Gutachten erstellen lassen. Dann drohen Gegengutachten und nerviges Ve
rhandeln und beweisen etc.
Alternativ Schätzwert bzw. Wiederbeschaffungswert. Das wars.
 
Kannst auch ein Gutachten erstellen lassen. Dann drohen Gegengutachten und nerviges Ve
rhandeln und beweisen etc.
Alternativ Schätzwert bzw. Wiederbeschaffungswert. Das wars.

Ich glaub nicht, dass in dem Preisbereich von der Versicherung nen Gegengutachter losgeschickt wird. Verhandeln vielleicht - werden aber nicht so viel Spielraum haben, denn auf welcher Basis sollen die auch großartig argumentieren ohne Gegengutachten?
 
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre

Wo steht da was von Wiederbeschaffungwert, werter Herr Sparkassendirektor?

Seit wann stellt das Ersetzen des Zeitwertes den Zustand wieder her, "der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre"?

Und wo steht da was von "Zeitwert", werter Herr @Ratfahrender ?

Kleiner Tipp am Rande:
Sich als Laie in juristischen Fragen mit dem Spaßkassendirektor anzulegen ist wie mit dem Obstmesser zur Schießerei zu erscheinen! :D
 
Seit wann stellt das Ersetzen des Zeitwertes den Zustand wieder her, "der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre"?

Und wo steht da was von "Zeitwert", werter Herr @Ratfahrender ?

Kleiner Tipp am Rande:
Sich als Laie in juristischen Fragen mit dem Spaßkassendirektor anzulegen ist wie mit dem Obstmesser zur Schießerei zu erscheinen! :D
Und wo steht da was von Wiederbeschaffungwert? :)

Bei Haftpflichtversicherungen wird in aller Regel der Zeitwert ersetzt. Ende der Durchsage!

Die Aussage von Sparkassendirektor ist falsch, dass der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Setzen, sechs!
 
:rolleyes:

  1. Wer lauter argumentiert hat nicht unbedingt Recht!
  2. "Aber Fakt ist ..." ist noch lange kein Argument!
Bei mir wurde von den gegnerischen Haftpflichtversicherungen immer der höhere Wiederbeschaffungswert ersetzt! Die waren aber alle blöd!
 
Und wo steht da was von Wiederbeschaffungwert? :)

Bei Haftpflichtversicherungen wird in aller Regel der Zeitwert ersetzt. Ende der Durchsage!

Die Aussage von Sparkassendirektor ist falsch, dass der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Setzen, sechs!

Du glaubst also allen ernstes, dass die von mir geschilderte Situation in Deutschland rechtens ist? Also dass ich vorher ein Fahrrad habe und danach nicht mehr und alles sei in Ordnung?
 
Gibt verschied. Berechnungsmethoden. Die gängigste lautet wie folgt:
Wiederbeschaffungswert (z.B. bei Auto gem. Schwacke-Liste) minus Restwert (Gutachten) = Erstattungsbetrag (zzgl. etwaiger Ausgaben/ Aufwendungen wie Mietwagen usw.).

D.h. Fahrrad ist in dem Zustand vor Eintritt d. schädigenden Ereignisses 1600€ wert. Nach Unfall noch ca. 600€.
Entschädigungsaufwand i.S.d. Naturalrestitution: 1000€.

Wenn man eine (wirtschaftlich betrachtet) Schrottkiste fährt (Rad/ Auto), dann kann es gut hinkommen, dass die Teile ideellen Wert besitzen; der ist jedoch monetär schwer zu beziffern und damit nicht Entschädigungssumme.
Sprich fahre ich eine alte Stadtmöhre, dann bekomme ich u.U. 20€. Ob ich für die 20€ ein vergleichbares Rad bekomme, das steht auf einem anderen Papier... :D
 
Gibt verschied. Berechnungsmethoden. Die gängigste lautet wie folgt:
Wiederbeschaffungswert (z.B. bei Auto gem. Schwacke-Liste) minus Restwert (Gutachten) = Erstattungsbetrag (zzgl. etwaiger Ausgaben/ Aufwendungen wie Mietwagen usw.).

D.h. Fahrrad ist in dem Zustand vor Eintritt d. schädigenden Ereignisses 1600€ wert. Nach Unfall noch ca. 600€.
Entschädigungsaufwand i.S.d. Naturalrestitution: 1000€.

Wenn man eine (wirtschaftlich betrachtet) Schrottkiste fährt (Rad/ Auto), dann kann es gut hinkommen, dass die Teile ideellen Wert besitzen; der ist jedoch monetär schwer zu beziffern und damit nicht Entschädigungssumme.
Sprich fahre ich eine alte Stadtmöhre, dann bekomme ich u.U. 20€. Ob ich für die 20€ ein vergleichbares Rad bekomme, das steht auf einem anderen Papier... :D

Also entweder ist das nicht wahr, oder da hätten wir ne Schwachsinnsberechnung....Kann ja nicht sein, dass man u.U nen Funktionsverlust erleidet.
 
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre

Wo steht da was von Wiederbeschaffungwert, werter Herr Sparkassendirektor?

Ähm, im ganzen Absatz? Wie willst Du denn mit weniger Geld als zur Wiederbeschaffung nötig den Zustand vor Schadenseintritt herstellen?

Im Endeffekt sagt der ganze Paragraph, dass die Versicherung verpflichtet ist, Dir die beschädigte Sache, hier das Fahrrad, zu ersetzen. Eins zu Eins. Ist ein 12 Monate altes Laufrad mit XY-Kilometern Laufleistung defekt, soll sie dem Geschädigten ein "neues" 12 Monate altes Laufrad mit XY-Kilometern geben.
Da das aber bei Gebrauchsgütern recht schwachsinnig ist, zahlt die Versicherung stattdessen den Betrag an den Geschädigten, den er wiederum braucht, um das Laufrad zu kaufen. Diesen Betrag nennt man "Wiederbeschaffungswert", da es die Summe ist, die nötig ist, das beschädigte Teil durch ein gleichwertiges zu ersetzen.

Sind Sie Bankkaufmann oder Jurist?

Rate. :rolleyes:
 
Also entweder ist das nicht wahr, oder da hätten wir ne Schwachsinnsberechnung....Kann ja nicht sein, dass man u.U nen Funktionsverlust erleidet.
Ja, das kann u.U. sein.
Kommt sogar häufig vor.
Es geht noch viel weiter: derjenige darf sich nur adäquate Mietwagen z.B. ausleihen bzw. bekommt nur entsprechende Aufwendungen ersetzt.

Bei der Wortwahl bisschen zügeln demnächst (Stichwort Netiquette etc.). Danke.
 
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