Gerade zufällig gelesen:
Ich dachte immer, man müsse die Schutzstreifen nicht benutzen, da sie keinen blauen Lolli haben. Zudem soll man ja ~1 Meter Abstand zum Fahrbahnrand lassen, was auf einem Schutzstreifen gar nicht möglich ist ...
http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html schrieb:Außerdem gibt es noch so genannte Schutzstreifen für den Fahrradverkehr. Schutzstreifen sind durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnete Fahrspur auf der Fahrbahn. Sie sind nicht mit blauen Radweg-Schildern gekennzeichnet, in der Regel gibt es aber Fahrrad-Piktogramme zur Verdeutlichung. Aufgrund des Rechtsfahrgebotes muss ein solcher Schutzstreifen benutzt werden.
Ich dachte immer, man müsse die Schutzstreifen nicht benutzen, da sie keinen blauen Lolli haben. Zudem soll man ja ~1 Meter Abstand zum Fahrbahnrand lassen, was auf einem Schutzstreifen gar nicht möglich ist ...