• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konfliktsituationen im Verkehr

Sein Anwalt ist schon dabei, herauszuarbeiten, warum keineswegs erwiesen wäre, dass die zulässigen 4-7 Km/h überschritten wurden. Dass die Zeitung auch schon von "überhöhtem Tempo" spricht, ist ebenfalls wieder typisch.
Die Spielstraße beginnt genau genommen erst hinter der Mauer, in die das Auto zuerst eingeschlagen ist. Kann gut sein, das die Geschwindigkeit des fliegenden Wracks also nicht höher als 4-7Km/h war.
Bleibt also nur das Überqueren der Kreuzung bei Rotlicht. Da die Ampel aber wegen des derzeit üppigen Laubwuchses kaum sichtbar war (s. Screenshot), dürfte der Fahrer von diesem Vergehen auch freigesprochen werden.
Screenshot 2024-02-22 124123.png


Aber im Ernst: Der dürfte auch in der Nordwollestraße vor der Ampel nicht nur die erlaubten 50 gefahren sein. Laut Feuerwehr ist der Baum (hinter dem Bulli zu sehen) oberhalb des Wurzelstocks abgeschert worden, was für eine immense Aufprallenergie spricht - wohlgemerkt nachdem er vorher schon die Mauer rechts komplett demoliert hat.
 
..ist der Baum (hinter dem Bulli zu sehen) oberhalb des Wurzelstocks abgeschert worden.

Grundsätzlich ein interessanter Ansatz, so schnell zu fahren, dass der Baum nicht zum todbringenden Hindernis, sondern einfach weggesäbelt wird.

Ob Pflaster abziehen, oder Tischdecke eines gedeckten Tisches wegziehen, die Geschwindigkeit macht’s.
 
..und als gewiefter Anwalt sollte man vielleicht überlegen, ob ein Auto im Flug-Zustand überhaupt unter die StVO fällt:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
 
Wie kommt der 'PKW Toyota' dazu, sich einfach in Bewegung zu setzen um dann rücksichtslos ein Kind zu verletzen? Da muss eine Verletzung der Aufsichtspflicht des Kfz-Halters vorliegen.
 
War das hier schon?
"Du hast eine Strafanzeige wegen motorisierter Gewalt (z.B. Nötigung, Bedrohung, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung durch Kfz-Führende) erstattet? Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren ergebnislos eingestellt? Dann trage deinen Fall auf der neue Website ´Kein öffentliches Interesse´ ein! Sie sammelt diese Fälle, um die Duldung von Verkehrsselbstjustiz und des Recht des Stärkeren zu dokumentieren."
https://www.keinoeffentlichesinteresse.org/
 
https://pfaffenhofen-today.de/84937-attenkirchen-radfahrerin-toedlich-verunglueckt

"mit seinem Auto von hinten gegen das Fahrrad der Frau geprallt. Die 59-Jährige sei durch diesen Zusammenstoß gestürzt und bewusstlos geworden. Das Leben der Frau war offenbar nicht mehr zu retten."

Alter, wer formuliert so?
Lokalpresse halt. Aber so fürchte ich auch mal den Löffel abzugeben. Einfach vom der Ü60-Fraktion von hinten übern Haufen gefahren zu werden. Auf dem Foto ist hellichter Tag und ich sehe eigentlich wenig Gründe, warum man da eine Radfahrerin übersehen sollte. Außer natürlich durch Ablenkung oder körperliche Einschränkungen.
 
Lokalpresse halt. Aber so fürchte ich auch mal den Löffel abzugeben. Einfach vom der Ü60-Fraktion von hinten übern Haufen gefahren zu werden. Auf dem Foto ist hellichter Tag und ich sehe eigentlich wenig Gründe, warum man da eine Radfahrerin übersehen sollte. Außer natürlich durch Ablenkung oder körperliche Einschränkungen.
Der Unfall war um 10 Uhr morgens; es war sonnig und die Unfallstelle liegt genau im Schlagschatten des Gegenlichts (www.sonnenverlauf.de). Keine Entschuldigung, aber ein plausibler Grund.
 
Der Unfall war um 10 Uhr morgens; es war sonnig und die Unfallstelle liegt genau im Schlagschatten des Gegenlichts (www.sonnenverlauf.de). Keine Entschuldigung, aber ein plausibler Grund.
Trotzdem sieht für mich die Anfahrt sehr lang aus, da muss man ein sich bewegendes Objekt wahrnehmen können, ganz egal ob die Schlagschatten ist. Hab zwar wegen sowas immer das Rücklicht an, aber da muss man einen Radfahrer erkennen können. Wenn man nicht abgelenkt ist oder generell nix mehr sieht.
 
Alter, wer formuliert so?

Das hat irgendwie Tradition. Es gibt im Netz unzählige Seiten, die sich mit diesem Thema beschäftigen, siehe z.B.

https://www.mobilogisch.de/40-ml/archiv/268-texte-mit-totalschaden.html

Viele Artikel zu Verkehrsunfällen werden gar nicht von Journalisten verfasst, sondern nur vom jeweiligen Polizeibericht direkt übernommen.

Mich persönlich ärgert es immer besonders, wenn eine Formulierung ähnlich wie "der Radfahrer verletzte sich beim Sturz schwer" verwendet wird. 2 Tonnen Stahlblech, die mit erheblicher Geschwindigkeitsdifferenz auf 75kg Fleisch und Knochen treffen, verursachen natürlich keine Verletzungen. So ein ungeschickter Mensch schneidet sich wahrscheinlich auch regelmäßig in die Finger.

Vielleicht sollte ich es doch einmal mit einem Leserbrief versuchen.
 
da muss man einen Radfahrer erkennen können.
Wie gesagt: "keine Entschuldigung, aber ein plausibler Grund".
Wenn man nicht abgelenkt ist oder generell nix mehr sieht.
Allein die Masse machts. Deutschland ist groß, hat viele Einwohner, von denen viele Rad fahren. Die Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen Auffahrunfall pro Fahrt ist aber verschwindend gering (ca. 1:400 Mio, resultierend aus ca. 25 tödlichen Auffahrunfällen p.a. bei 10 Mrd Radfahrten jährlich). Da sind die Chancen auf 6 Richtige im Lotto (1:15 Mio) viel größer.
 
Zurück
Oben Unten