Da wäre ich mal ganz vorsichtig. Klar, wenn der "gehweg der gleichzeitig als Radweg gekennzeichnet ist" ein Gehweg mit "Radfahrer frei" war, könnte man ihm einen Strick drehen wegen der Schrittgeschwindigkeit, die da vorgeschrieben ist und wenn da Rechts vor Links gilt hatte der Autofahrer vielleicht sogar Vorfahrt - da ist man schnell bei einer Teilschuld. Aber selbst wenn
100% unschuldig ist: Ob man für eine Neurad den Neupreis bekommt und ob der Kaufpreise (Sonderangebot) oder Wiederbeschaffungswert ist immer wieder Gegenstand von Streitereien zwischen Versicherungen und unbedarften "selbstregulierern" und oft kommt man erst zu seinem Recht (also dass man finanziell nicht schlechter gestellt ist als ohne den Unfall), wenn man noch Schmerzensgeld o.ä.. bekommt. Soweit ich weiss bekommt man sogar die Mehrwertsteuer abgezogen, wenn man den Schaden nicht repariert bzw. kein neues Rad kauft (weil RR Sport aus Angst an den Nagel gehängt).
Das würde ich aber tatsächlich mit einem Anwalt besprechen und nicht hier im Forum.