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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Rechtsanwalt Volkmann schrieb:
Schließlich stellte Herr Bierbaum noch die berechtigte Frage, ob die Gemeinden nicht eventuell schon aufgrund der Radwegfinanzierung verpflichtet sein könnten, um die Radwegbenutzungspflicht zu kämpfen. Da mir dies bereits von Bernd Zanke und Sascha Maier bei unserem Treffen vom 14.03.2014 mitgeteilt worden war, habe ich es so bestätigt.

IMO ist das ein völlig sachfremder Grund, der nicht zulässig sein sollte und meiner (laienhaften) Meinung nach an Subventionsbetrug grenzt.

Das Gesetz sagt ausdrücklich, daß Lollis nur bei besonderen Gefahrenlagen aufgestellt werden dürfen. Eine Abweisung eines Subventionsantrages stellt aber keine besondere Gefahr dar, jedenfalls nicht im Sinne der STVO.

Wenn man nun, durch Aufstellen eines Schildes, behauptet es läge eine Gefahrenlage vor, obwohl tatsächlich keine vorliegt, erschleicht man sich Gelder für Dinge, für die sie vom Förderer nicht vorgesehen sind.

Der Förderer will scheinbar Radwege subventionieren, dort wo sie notwendig sind (weil die Fahrbahn besondes gefährlich ist), nicht dort, wo sie die Gemeinde gerne hätte.
 
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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Sehe ich ähnlich. Das Eine sollte mit dem Anderen nix zu tun haben.

Kenne die Strecke gut, finde den Verkehr egal zu welcher Tageszeit auch recht stark. Würde nicht auf die Idee kommen, dort durchgängig freiwillig zu trainieren. Habe jeweils nur einzelne Abschnitte benutzt (z.B. A'felde-Blumberg um aus der Stadt rauszukommen, hier tatsächlich auf dem Radweg!). Die Ortsdurchfahrten sind ätzend, aber das Überholtwerden auf der Fahrbahn fahrend in der Tat aufgrund Gegenverkehrs auch nicht ungefährlich. Wobei das natürlich immer in der Hand des 4Rad-Lenkers liegt! Finde es eine schwierige Entscheidung, hätte für mich aber wie gesagt nicht die Prio, würde statt der B158 lieber Ausweichstrecken nutzen.

vortrieb, danke für Deinen Einsatz, Du steckst ja da richtig Zeit rein!
 
IMO ist das ein völlig sachfremder Grund, der nicht zulässig sein sollte und meiner (laienhaften) Meinung nach an Subventionsbetrug grenzt.

Na klar. Ernsthafte Anhaltspunkte dafür führen sofort zur Rechtswidrigkeit der Anordnung. Deshalb wüsste Rechtsanwalt Volkmann da ja sehr gern auch genaueres :)
 
[...]Die Ansage ist also wohl vor allem: Als Eilverfahren machen wir das nicht...

Das ist auch meine Hoffnung, eine Einstellung wie beim VG Potsdam wäre beim OVG eine Katastrophe.

[...]Rechtsstreit um die Radwege entlang der B158 Ahrensfelde - Werneuchen[...]

Kann man das irgendwo weiter verfolgen oder kannst du weiter darüber berichten? VG Frankfurt (Oder) interessiert mich.

IMO ist das ein völlig sachfremder Grund, der nicht zulässig sein sollte[...]

Volle Zustimmung, aber da die Behörde in meinem Verfahren auch diesen Grund als einen der Beweggründe für eine Benutzungspflicht angegeben hat, denke ich, dass dies vor allem ein hauptsächlicher Standardgrund ist. Würde sogar unterstellen, dass dies höher gewertet wird, als seitens der Behörde unterstellte Sicherheitsgewinne durch den Radweg.:rolleyes:
 
Na ja, so leicht wird's wohl nicht gehen. Aber wenn die Förderung unter der Bedingung erfolgte, dass der Radweg aus Sicherheitsgründen nötig ist, wird die Behörde ihn noch viel erbitterter verteidigen als ohnehin schon. Klar ist: Wenn die Behörde im Rahmen ihres Ermessensspielraums damit argumentiert, dass es für den Radweg Förderung gibt & deshalb Benutzungspflicht zu verhängen ist, stellt das einen Ermessensfehlgebrauch dar, der m. E. zur sofortigen Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht führen muss.
 
Die Chance, dass die Behörde diese Begründung in verwertbarer Weise dokumentiert hat, schätze ich als... gering ein. So dumm kann doch keine Verwaltung... Doch. Vielleicht doch ;-))

Und Edit sagt, wenn du auf dem Telefon tippst, dann mach doch einfach etwas langsamer ;)

Gruß, svenski.
 
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Sind die Fördermittel nach Demontage der Schilder zu 100% zurückzuzahlen?

:D Der "Einsatz" war (ungewollt) doppeldeutig. Du bist vermutlich ohne blaue Discolampe unterwegs gewesen. :)
 
Hallo Kollegen. ;) Hoffe die Stelle wurde hier nicht schon gepostet. Hatte keine Lust die 18 Seiten durchzuschauen. :D
Kein in Fahrtrichtung sichtbares Verkehrsschild was auf einen Nutzungspflichtigen Radweg hinweist...Also muss ich da auch nicht drauf fahren, oder? Davon abgesehen das der geteilte Fußweg/Radweg für Rennrad nicht wirklich so tauglich ist.
Auf dem Rückweg ist das Verkehrsschild dann sichtbar. War an der Kreuzung L303 (Garzauer Straße) / K6419 (Strausberger Straße) nach Rehfelde auf der linken Seite.
DSC_0196.JPG
DSC_0197.JPG
 
Einen linksseitigen Radweg darfst du nicht benutzen, wenn da kein Schild steht, daß ihn verpflichtend macht, oder das Fahren dort erlaubt.

Beidseitig benutzbare Radwege müssen eine gewisse Mindestbreite aufweisen und, ganz wichtig: Es müssen Warnschilder für den einmündenden Verkehr aufgestellt sein, damit der Autofahrer auch nach rechts guckt, bevor er auf die Kreuzung fährt. Ansonsten ist das Fahren dort lebensgefährlich. Deshalb darf man nur dort auf dem linken Radweg fahren, wo durch Schilder angezeigt wird, daß mindestens diese Bedingungen erfüllt sind.

In der Hauptstadt wird gegen Leute, die auf dem Radweg auf der falschen Seite fahren, ziemlich streng vorgegangen. Mit Recht, weil Geisterfahrer mit die meisten Radunfälle verursachen.
 
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absolut unzumutbarer Zustand !!
total zugewachsen mit Spontanvegitation :D
und saugefährliche Einmündung auf die Straße !
da der Radweg vor der Straße endet nicht Straßenbegleitend .
wenn du der Pol. sagst du willst nach Rehfelde musst du ja die Straße benutzen da der Radweg ja ins nichts geht:idee:
 
Polizei interessiert mich da ja nicht so. ;)
Wir hatten den Tag nur da auf der Strecke nen "netten" Autofahrer.
Wir fuhren zu dritt auf der Straße da in Richtung Rehfelde. Und der Autofahrer überholte uns natürlich sehr knapp. An der nächsten Ampelkreuzung (Garzauer Straße/Ernst-Thälmann-Straße) stellte in der Freund meiner Begleiterin zur Rede. Die Ampel wurde grün und die beiden und die Freundin dieses Autofahrers diskutierten immer noch wegen des knappen Überholmanövers und wegen des Radweges vorher. Ich also nur zu denen: Es ist grün!
Dann zwischen den beiden durchgefahren. Da fuhr der Penner los, an mir vorbei und noch im Kreuzungsbereich zog er nach rechts rüber und drängte mich somit zur Seite. Ich musste bremsen und schnell aus der Pedale ausklicken.
Ich brüllte den nur noch an, was das soll.
Dann fuhr er wieder paar Meter weiter, ich hinterher. Er bremste so das ich ihn beinahe raufgefahren wäre. Das machte er so eins zweimal und dann gab er Gas und verpisste sich. :mad:
 
Solch "speziellen Menschen" ist doch egal, ob das Ding neben der Straße, auf das sie dich abdrängen wollen, ein benutzungspflichtiger oder "anderer" Radweg ist, ja sogar, ob Gehweg oder Straßengraben.

Vor allem: Er hat eine mögliche Ordnungswidrigkeit deinerseits nicht zu sanktionieren.
 
Ich bin gestern noch mal im Südwesten unterwegs gewesen. Sehr ärgerlich: Die Schilder an der Sputendorfer Straße stehen immer noch, obwohl Midge's Widerspruch ja eigentlich Erfolg hatte...:(
 
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Während ich in Urlaub war, kamen die Widerspruchsbescheide wegen der K6903 und der L77 & habe ich mich gleich daran gesetzt, Klageschriften zu entwerfen & einzureichen. Die hänge ich hier an. Wer auch die Widerspruchsbescheide haben will, möge mir seine E-Mail-Adresse schicken. Die Dateien sind zu groß, um sie hier einzustellen.

Auf dem Rückweg von der Klageeinreichung gestern bin ich auch gleich noch mal die Sputendorfer Straße entlanggefahren. Die Schilder dort stehen auch immer noch :-(
 

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  • K6903_vg potsdam klage.pdf
    66,8 KB · Aufrufe: 825
  • L77_vg potsdam klage_anonym.pdf
    92,6 KB · Aufrufe: 1.036
Nach längerer Zeit mal wieder eine gute Nachricht: Die Radwegzwang-Schilder an der Rudolf-Breitscheid-Straße in Eberswalde kommen weg, ganz ohne Rechtsstreit & Verwaltungsgericht. Das hat die Stadtverwaltung angekündigt, nachdem ich freundlich, aber bestimmt darauf hingewiesen habe, dass die Radwegbenutzungspflicht angesichts des desolaten Zustands & der viel zu geringen Breite der Radwege kaum rechtmäßig und auch sonst nicht sinnvoll sein dürfte.
 
viewtopic.php

Was ist mit den Fahrradverbotsschildern entlang der B1 ab Berlin Mahlsdorf ? Diese scheinen sich immer weiter zu vermehren!?
Mittlerweile habe ich 16 Stück gezählt! Ich bin dort ca. seit 20 Jahren Richtung Strausberg usw. raus...jetzt weiß ich nicht wie ich
da vernüftig rausfahren soll.
Ich hab schon an den Münchehofner Bürgermeister geschrieben. Mal sehen, wie dieser reagiert.
In anderen Ländern z.b. Spanien gibt es sowas:
a-fahrr.htm
plus Zusatzschild Auto abstand 1,5m vom Radfahrer (Schild/Bild finde ich gerade nicht:-(()
 
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