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Brauche Rat nach Kollision mit Linksabbieger

grasdackel

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7 Februar 2010
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Hallo,

ich hatte gestern einen Unfall und wollte mal eure Meinung dazu hören bzw. hätte ein paar Fragen. Folgendes ist passiert:

Ich hab das gute Wetter gestern nochmal ausgenutzt und eine kleine Trainingsrunde gedreht. Auf dem Heimweg bin ich auf einer Vorfahrtstraße unterwegs und nähere mich einer Kreuzung. Auf der Gegenspur sehe ich ein Auto, das sich nach links eingeordnet hat, steht und nach links blinkt. Ca. 3-5m bevor ich auf der Kreuzung bin fährt das Auto plötzlich los und biegt ab (nachdem das Auto das vor mir war über die Kreuzung gefahren war). Ich bin dann voll in die Eisen, komme ins Rutschen aber habe keine Chance mehr auszuweichen oder zum Stehen zu kommen. Ich krache in die Beifahrertür und mache einen Abgang über das Dach.

Zum Glück hab ich mir “nur” die Schulter ein wenig geprellt, nix gebrochen und auch keine Schürfungen. Der Fahrer steigt aus und sagt mir, das er mich nicht gesehen habe und ruft dann die Polizei. Keine weitere Diskussion zwischen mir und dem Fahrer bis die Polizei kommt. Die kommt dann auch und nimmt den Unfall auf. Als die Polizisten den Fahrer nach seiner Aussage fragen tickt der auf einmal aus und behauptet ich hätte bestimmt rot gehabt (Vor der Kreuzung ist eine Ampel die aber definitiv aus war) und überhaupt wäre er ja nicht in mich sondern ich in ihn “reingefahren”. Die Versuche der Polizisten ihm klarzumachen, das er als Linksabbieger auf den Gegenverkehr achten müsse prallen an ihm ab. Als die Personalien aufgenommen sind setzt er sich in sein Auto und fährt davon. Beim wegfahren ruft er mich noch zu das er das jetzt seinem Anwalt übergeben würde.

Jetzt frage ich mich ob ich mir da irgendwie Sorgen machen muss das mir hier doch was angelastet wird? Ich hab mir eigentlich nichts vorzuwerfen, bin auch nicht zu schnell gefahren. Sollte ich versuchen das mit seiner Versicherung zu klären oder direkt zum Anwalt gehen? Das andere Problem ist nämlich mein Rad. Der Lenker (Specialized S-Works aus Carbon) ist schön einmal in der Mitte durchgebrochen und beim Rahmen (Trek Madone, auch Carbon) bin ich mir nicht sicher ob der auch was abbekommen hat. Von außen sieht er OK aus, aber ich solange ich das nicht sicher weiß hätte ich ein Problem damit weiter zu fahren.

Ich weiß das solche Fragen hier schon öfter diskutiert wurden, aber vlt. gibts ja jemanden dem mal was ähnliches passiert ist und der mir ein paar Tips geben kann wie ich jetzt am besten Vorgehen sollte.

Danke!
 
Ich würde mir das ganze Ereigniss nochmal ins gedächniss rufen und es aber auch aufschreiben, denn über ein längeren Zeitpunkt vergisst man schon mal gewisse kleiningkeiten die aber wichtig sein könnten. Mit einen Anwalt würde ich erst mal warten es sei denn du bist Rechtschutz Versichert.
Die Ampel wäre ja dann auch für den Autofahrer Rot gewesen denn der war ja Gegenverkehr und müsste als linksabbieger seinen Gegenverkehr vorrang gewähren.
Gruß Lutz
 
Zum Anfang die Polizei freundlich bitten dir eine Kopie deren Bericht zu schicken. Dann gut lesen was die schreiben über den Autofahrer. Schreiben die z.B. dass der Autofahrer mangelnde Verkehrskenntnisse hat dann bist du schon ganz weit vorne. Steht nichts davon rein, dann dies beanstanden. Dieser Bericht ist ja die Basis vieler dinger die folgen. Wenn alles ok drin steht soll der Autofahrer wegen seine Aussagen für seinen Führerschein fürchten, er hat dann ja gegenüber die Polizei bewiesen dass er die Verkehrsregel nicht beherscht.
 
Du hast Prellungen davon getragen, dein Raden hat Schaden genommen.
Ganz klar ein Fall für den RA! Klage auf Schmerzensgeld und das Fahrrad ab zum Händler und Schaden schätzen lassen. Dann mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen und Begleichung des Schadens fordern.
Das gibt dann 2 Verfahren, zuerst wegen dem Verkehrsdelikt, wo geklärt wird, wer Schuld hat, danach das Zivilrechtliche wegen dem Schmerzensgeld.
Wer sich so Asi verhält sollte mit dem bestraft werden, was ihm vermutlich am meisten weh tut: einem Griff in seine Geldbörse!
 
Vor gut 2 Jahren wurde ich mal abgeschossen, ich war auf der vorfahrtsberechtigten Straße, er kann aus einer Seitenstraße. War eindeutig... Es kam Polizei und Krankenwagen (deftige Platzwunde )

Da ich eine Rechtsschutz Versicherung habe, habe ich am nächsten Tag gleich dort angerufen und mir einen Anwalt geben lassen. Letztlich ging dadurch zwar Zeit verloren, die Briefwechsel kosten leider zusätzliche Zeit, aber gegenüber der gegnerischen Versicherung ist das von Vorteil. Die haben ein paar Spielchen probiert, sind aber sofort gestutzt wurden. Ich hätte mich da womöglich sehr schwer getan, ohne Anwalt.

Wie oben schon jemand geschrieben hat... Lass dir das Polizei Protokoll schicken, speziell wichtig, das die Ampel aus war, dann ist sein Fehler klar, nicht das er noch auf die Ampel was probiert. Alle Kleinigkeiten sind wichtig, mach am besten gleich selbst noch ein schriftliches Protokoll.

Das Rad, bzw. den Schaden bei einem Händler schätzen lassen! Inklusive Fotos, die der Händler machen sollte (bezeugen des Schadens durch unabhängigen dritten). Trotzdem würde ich das Rad so belassen, und erst reparieren lassen, wenn die Versicherung den Schaden anerkennt. Die könnten sonst in 4 Monaten noch auf die Idee kommen, einen Sachverständigen beauftragen zu wollen... was nur geht, wenn das Rad noch im kaputten Zustand ist. Bei mir hat die Versicherung erst nach 5 Monaten Bilder gefordert... Gut das das Rad noch nicht repariert war und beim Händler stand.

Auch für Schmerzensgeld ist Anwalt wichtig, um das richtig auszuhandeln. Leider scheint es im Straßenverkehr Usus zu sein, das du trotz aller Eindeutigkeit unter Umständen eine kleine (10-20%) Teilschuld bekommst und die Versicherung nur bis 80-90% da Schadens tragen will. Dagegen vor Gericht zu gehen kann langwierig und Nerven aufreibend sein. Da kommt Schmerzensgeld belegen. In meinem Fall bin ich finanziell nur genau null auf null rausgekommen. 150€ Selbstbehalt der Rechtsschutz Versicherung und 80% des gesamten Schadens, von Arzt Rechnungen bis zur Reparatur... Gegen das Schmerzensgeld... Blieb 0 übrig, was ich letztlich so akzeptiert habe.
 
Ob eine Ample an war oder nicht, lässt sich ja vermutlich feststellen, ich würde davon ausgehen, dass so etwas dokumentiert wird.

Da Dein Unfallgegner ja offenbar auf Ärger aus ist, würde ich auch gleich zum Anwalt gehen. Der kümmerst sich dann und Du brauchst Dich nicht damit rumzuärgern. Die Anwaltskosten kann er Dir dann auch noch ersetzen, recht geschieht es ihm!

Alles Gute erstmal!
 
Anwalt.

Es gibt keinerlei Grund den Autofahrer zu schonen. Der Anwalt holt für dich raus was das Recht in so einem Falle vorsieht - das ist wenig genug, dafür, daß er dich in Lebensgefahr gebracht hat.
 
Gut, dass dir nichts weiter passiert ist, das ist nicht selbstverständlich.

Anwaltmäßig habe ich meinen Vorrednern nichts weiter hinzuzufügen, das mit der Ampel verstehe ich aber nicht:

Wenn du als Linksabbieger jemanden auf die Hörner nimmst, hast du immer Schuld. Wenn er sich jetzt auf eine rote Ampel beruft, hieße das ja, er hätte auch Rot gehabt. Ist er selbst bei grün gefahren, hättest du ja auch grün gehabt (bei aktiver Ampel).
 
Anwalt (und den alles machen lassen). Kümmer dich um ein ärztliches Attest und eine Schadensbilanz deines Rades. Das gibste dem Anwalt und der macht dann (besser als du es könntest).
 
Erstmal vielen lieben Dank für die bisherigen Antworten. Das erste was ich morgen machen werde ist einen Termin mit meinem Anwalt vereinbaren!

Nochmal im Detail zur Ampel:
Ich kenne die Kreuzung bzw. die Ampelschaltung aus dem morgentlichen Berufsverkehr da ich den Weg hin und wieder zur Arbeit nehme. Ich stehe dann genau an der Stelle, an der das Auto stand das mich angefahren hat. Es ist dann so, das die Ampel aus der Richtung einfach gar nichts anzeigt (sprich “aus” ist) und man warten muss bis eine Lücke im Gegenverkehr ist und man nach links abbiegen kann. Ist dann z.B morgens besonders starker Verkehr (d.h. In dem Fall Gegenverkehr, bedingt durch viele Pendler die stadteinwärts fahren) schaltet die Ampel für den Gegenverkehr ab und zu auf rot damit die Linksabbieger auch mal zum Zug kommen (sonst stehst du da morgens ewig falls dich keiner reinlässt). Gleichzeitig bleibt die Ampel aber für die Linksabbieger aus und erst wenn der Gegenverkehr an der Ampel anhält weiß man das dort jetzt rot ist und man fahren kann.

Ich vermute mal das sich der Fahrer genau darauf beruft. Ich kann aber mit Sicherheit sagen das die Ampel an dem Tag und zu der Uhrzeit als ich auf die Kreuzung fuhr aus war (bzw. gelb blinkte).
 
Er muss trotzdem den Gegenverkehr abwarten. Selbst wenn du rot gehabt hättest, hätte er das nicht wissen können. Und das Auto vor dir hat er ja abgewartet.
 
Der Linksabbieger hat aber zu keinem Zeitpunkt einen grünen Linksabbiegerpfeil?
Nur dieser würde ihn die Vorfahrt geben, wobei er trotzdem sein Recht nicht erzwingen darf.

Bei Rot für den Linksabbieger ist klar, er muss stehen bleiben. Wenn kein Lichtsignal, muss er den Gegenverkehr durchlassen.
 
Wenn sich der Unfallhergang wie oben beschrieben zugetragen haben sollte, erkenne ich bei dir aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Schuld. Der Pkw-Fahrer übersieht dich bei seinem durchgeführten Abbiegemannöver und es kommt zum Unfall mit Personen- und Sachschaden.
Die Polizisten werden dir wohl mitgeteilt haben, dass du Geschädigter im Strafverfahren - Fahrlässige Körperverletzung - bist. Ebenso werden sie nachgefragt haben, ob du einen Strafantrag gegen den Pkw-Fahrer stellen möchtest. Du wirst bei der Polizei noch dein ärztliches Attest und die Schadensrechnung bezüglich deinem Bike nachreichen dürfen.
Oftmals ist es so, dass die gegnerische Versicherung noch vor Abschluss der Ermittlungen um Akteneinsicht bittet, was aber nur die zuständige Staatsanwaltschaft erteilen darf. Nach Akteneinsicht wird die gegnerische Versicherung prüfen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
Von daher müsstest du jetzt noch nicht dringend einen Rechtsanwalt mit der Vertretung deiner Interessen beauftragen, sondern erst dann wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlen möchte.

Ich hoffe das du bei der Polizei Strafantrag hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung gestellt hast und nicht "Unter Vorbehalt" oder "Verzicht". Es sieht nämlich sehr blöd aus, wenn der Autofahrer für seine begangene Straftat nicht bestraft werden soll, aber auf Schmerzensgeld verklagt wird(Adhäsionsverfahren).

Hinsichtlich der Behauptung des Pkw-Führers, dass du bei Rotlicht über die Kreuzung gefahren wärst, würde ich dir raten den Betreiber (Stadt, Gemeinde, Landkreis) der Lichtzeichenanlage zu kontaktieren. Einfach mal nachfragen, ob die Lichtzeichenanlage nur zu bestimmten Zeiten (Verkehrslage) in Betrieb ist. Wenn die Polizisten ordentliche Ermittlungsarbeit leisten werden sie das auch machen.
 
Noch eine kleine aber nicht unnütze Info: Der Instandhalter (In der Regel der Werkhof) der Lichtzeichenanlage soll dir zeitnah den Speicher für die Betriebszustände der Lichtzeichenanlage ausdrucken. Meinem Wissen nach ist das mit Datum und Uhrzeit möglich. Allerdings weiß ich nicht wie lange die Daten gespeichert werden und wann der Speicher wieder überschrieben wird.
 
Hmm..die Polizisten haben mir weder gesagt das ich Geschädigter in einem Strafverfahren bin noch haben sich mich gefragt ob ich einen Strafantrag stellen möchte. Geht das noch nachträglich, z.B durch den Anwalt?

Bzgl. des Schadens am Fahrrad haben sie gesagt, das ich das jetzt mit der Versicherung regeln muss und sie damit nichts zu tun haben. Die Prellung habe ich unmittelbar nach dem Aufprall noch nicht gespürt, die (zugegebenermaßen leichten Schmerzen) hatte ich erst heute morgen, deswegen habe ich gestern auch nach mehrfacher Nachfrage nicht gesagt das mir was fehlt. Allerdings meinten sie, das falls ich doch noch Schmerzen bekommen sollte, ich nochmal anrufen soll.

So wie der Autofahrer sich dann noch aufgespielt hat (wurde teilweise auch unverschämt der Polizei gegenüber) werde ich nichts dem Zufall überlassen und alles weitere dem Anwalt überlassen. Außerdem werde ich auch gleich zu meinem Radladen gehen und mal fragen was die dazu sagen (Stichwort Kostenvoranschlag, Gutachten, Crash-Replacement...)

Danke für den Tip mit der Lichtzeichenanlage, ich werde versuchen das rauszubekommen.
 
Strafantrag kannst Du auf jeden Fall noch stellen und würde ich auch machen.
Schalte auf jeden Fall direkt einen Anwalt ein, der Deine Interessen vertritt. Den muss bei eindeutiger Schuldfrage (und die dürfte gegeben sein) die gegnerische Versicherung zahlen.
 
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