Wenn ich richtig gelesen habe handelt es sich um ein Fahrzeug was Pizza ausliefert. Offensichtlich ein Firmenfahrzeug was es noch "interessanter" macht.
Warum? Weil Firmenfahrzeuge keine Panne haben können?
Am Ende ist es für mich so: der TE hat sich spätestens mit dem fotografieren ins eigene Knie geschossen, denn damit entfallen alle Gründe, aus denen der KFZ-Fahrer (auch kurzzeitiges abstellen gehört laut Rechtsprechung zur Fahrt) über das Betriebsrisiko irgendwie mit haftbar zu machen wäre.
Eine Teilschuld zielt immer darauf ab, dass der sich an die Regeln haltende Unfallbeteiligte nicht mit dem groben Regelverstoß des falsch parkenden rechnen konnte und dadurch zu einer Handlung gezwungen wurde, die letztlich den Unfall auslöste. Falschparker hinter einer Kurve ist ein gutes Beispiel. Oder der Falschparker, der die Sicht an einer Kreuzung versperrt. Vor manchen Gerichten auch der Zweite-Reihe-Parker, der den Fließverkehr zum schnellen Spurwechsel zwingt - wobei es da schon nicht mehr so eindeutig ist.
All das kommt hier aber nicht in Frage, denn: die Gefahr wurde vom TE ja erkannt. Er hat sie sogar fotografiert. Da ist nix mit "spontan" oder "gezwungen", sondern mit "bewusst" und "fahrlässig". Seitens des TE.
Er hätte, nachdem er das Hindernis/den falsch abgestellten Wagen erkannt hat, an ihm vorbei fahren oder schieben müssen, wie auch an einem korrekt abgestellten Fahrzeug. Oder einem mit Panne.
Denn in einem Punkt sind wir uns doch vermutlich alle einig: bloß weil ein Fahrzeug falsch parkt, darf man es nicht beschädigen.