thomaspan
Überlandradler
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Meine Freundin ist gestern am Nachmittag von einem 9jährigen Jungen "abgeschossen" worden, der sich grob verkehrswidrig verhalten hat (einhändiges Fahren auf dem linken Radschutzstreifen, andere Hand am Smartphone + Augen drauf, kompletter "Hans-Guck-in-die-Luft" eben). Haftet er bzw. der Privathaftplichtversicherer seiner Eltern? Das Privileg aus Para. 828 II 1 BGB (jünger als 10 Jahre) greift janicht, da Unfall zwischen 2 Radfahrern. Sachverhalt ist unstreitig + Zeugen gibt es genug.
So liefs: Wir befuhren bei schönstem Sonntagswetter eine ruhige Straße mit beidseitigem Radschutzstreifen auf der Suche nach einem Café am Ende unserer Runde. Ich fuhr mit gut 20 km/h vorweg, sie gut 2 Radlängen hinter mir auf "unserem" Radschutzstreifen, als uns zunächst 2 ca. 10jährige Mädels dort entgegenkamen, die nach links ausgewichen + an uns vorbeigefahren sind. Wenige Meter dahinter fuhr der 9jährige ebenso auf dem falschen, also gegen seine Fahrtrichtung führenden Radschutzstreifen einhändig, hatte in der anderen Hand sein Mobiltelefon, auf welches er intensiv schaute. Er war so abgelenkt, dass ich meine Geschwindigkeit auf etwa 10 km/h reduzierte und ihm kurz etwas zurief, um ihn zu einer Reaktion zu bewegen. Er bemerkte mich und wich nach links auf die Straße aus, so dass ich ihn auf dem Radschutzstreifen passieren konnte. Danach scherte er, obwohl er meine Freundin wenige Radlängen hinter mir sah, wieder auf unseren Radschutzstreifen entgegen seiner Fahrtrichtung ein. Meine Freundin bremste und kam zum Stillstand, der 9jährige fuhr ihr ungebremst frontal gegen das Vorderrad.
Durch den Aufprall kamen beide zum Sturz, meine Freundin verletzte sich leicht. An ihrem De Rosa Avant Carbon (Dura Ace 10fach aus ca. 2011) entstand unfallbedingter Sachschaden von wenigen hundert Euro.
Weiß jemand, ob ein 9jähriger Knabe (ihm ist zum Glück nix passiert) für so nen Scheiß haftet?
Und bitte keine postings à la "Nimm nen Anwalt", das bin ich selbst, nur eben Wirtschafts- + Arbeitsrechtler.
Besten Dank im voraus.
So liefs: Wir befuhren bei schönstem Sonntagswetter eine ruhige Straße mit beidseitigem Radschutzstreifen auf der Suche nach einem Café am Ende unserer Runde. Ich fuhr mit gut 20 km/h vorweg, sie gut 2 Radlängen hinter mir auf "unserem" Radschutzstreifen, als uns zunächst 2 ca. 10jährige Mädels dort entgegenkamen, die nach links ausgewichen + an uns vorbeigefahren sind. Wenige Meter dahinter fuhr der 9jährige ebenso auf dem falschen, also gegen seine Fahrtrichtung führenden Radschutzstreifen einhändig, hatte in der anderen Hand sein Mobiltelefon, auf welches er intensiv schaute. Er war so abgelenkt, dass ich meine Geschwindigkeit auf etwa 10 km/h reduzierte und ihm kurz etwas zurief, um ihn zu einer Reaktion zu bewegen. Er bemerkte mich und wich nach links auf die Straße aus, so dass ich ihn auf dem Radschutzstreifen passieren konnte. Danach scherte er, obwohl er meine Freundin wenige Radlängen hinter mir sah, wieder auf unseren Radschutzstreifen entgegen seiner Fahrtrichtung ein. Meine Freundin bremste und kam zum Stillstand, der 9jährige fuhr ihr ungebremst frontal gegen das Vorderrad.
Durch den Aufprall kamen beide zum Sturz, meine Freundin verletzte sich leicht. An ihrem De Rosa Avant Carbon (Dura Ace 10fach aus ca. 2011) entstand unfallbedingter Sachschaden von wenigen hundert Euro.
Weiß jemand, ob ein 9jähriger Knabe (ihm ist zum Glück nix passiert) für so nen Scheiß haftet?
Und bitte keine postings à la "Nimm nen Anwalt", das bin ich selbst, nur eben Wirtschafts- + Arbeitsrechtler.
Besten Dank im voraus.