Rennrad-News

Schmerzmittel wird verboten
UCI bestraft Tramadolgebrauch im Radsport

Die UCI verbietet ab dem 1. März 2019 die wettbewerbliche Verwendung von Tramadol in allen Disziplinen. Fahrern, denen Tramadoleinnahme nachgewiesen wird, droht Disqualifikation von der Veranstaltung bis hin zu fünfmonatigen Wettbewerbssperren. Es gibt keinen Schwellenwert. Das teilte die UCI jetzt mit.

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In einer Pressemitteilung vom 15. Januar 2019 klärt die UCI über die neuen Regeln zum Missbrauch von Tramadol auf. Die UCI will die Regeln und Sanktionen zum 1. März 2019 in Kraft setzen. Das exakte Reglement soll in Kürze auf der Webseite der UCI veröffentlicht werden. Es soll „in allen Disziplinen und Kategorien“ gelten.

Gründe für das Verbot

Als Grund für das Verbot nennt der Weltradsportverband die Nebenwirkungen von Tramadol. Die Verwendung von Tramadol könne zwei Arten von Nebenwirkungen haben: Übelkeit, Schläfrigkeit und Konzentrationsverlust (erhöhe das Risiko von Unfällen im Rennen) und eine allmähliche Abhängigkeit von der Substanz mit der Gefahr, eine Sucht zu entwickeln. Tramadol ist verschreibungspflichtig. In Europa ist es aber auch im Internet frei verfügbar. Das erhöhe laut UCI das Risiko einer unkontrollierten Selbstmedikation.

Was ist Tramadol?
Tramadol ist ein Schmerzmittel in der Kategorie der synthetischen Opioide. Es wird von Radfahrern häufig genutzt. Das hätten die Ergebnisse des Überwachungsprogramms der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) seit 2012 gezeigt. Die UCI nennt Zahlen aus einer Umfrage 2017: „4,4% der Wettkampftests an Radfahrern zeigten den Einsatz von Tramadol; 68% der Urinproben – entnommen aus 35 olympischen Sportarten – mit Tramadol stammten von Radfahrern“.

Wie soll Tramadol nachgewiesen werden?

Ab dem 1. März 2019 kann laut UCI jeder Fahrer, der an einer Veranstaltung teilnimmt, die in einem nationalen oder internationalen Kalender registriert ist, ausgewählt werden, um eine Blutprobe für die Tramadoluntersuchung zu erhalten. Die Tests sollen im Wettbewerb stattfinden, insbesondere, aber nicht nur, am Ende der Rennen. Die Probenahme sei nicht invasiv und werde mit einem Probenahme-Set durchgeführt, um eine begrenzte Menge Blut aus der Fingerkuppe des Fahrers zu entnehmen. Wie bei der Dopingbekämpfung wird die Vermeidung eines Tramadol-Tests als positiver Test behandelt.

Auch einen Schwellenwert wird es nicht geben. „Positive oder negative Ergebnisse hängen vom Vorhandensein oder Fehlen der Substanz im Blut ab“, heißt es in der Mitteilung.

Fahrerstrafen

Eine von einem Fahrer begangene erste Straftat wird mit der Disqualifikation von der Veranstaltung bestraft. Darüber hinaus wird eine Geldstrafe von CHF 5’000 verhängt, wenn der Fahrer Mitglied eines von der UCI registrierten Teams ist. In allen anderen Fällen beträgt die Geldstrafe CHF 1’000. Eine zweite Straftat führt zur Disqualifikation und zu einer fünfmonatigen Aussetzung. Wird eine weitere Straftat begangen, wird eine neunmonatige Aussetzung verhängt.

Mannschaftsstrafen

Wenn zwei Fahrer, die derselben UCI-registrierten Mannschaft angehören, innerhalb von 12 Monaten eine Straftat begehen, erhält das Team eine Geldstrafe von CHF 10’000. Wird innerhalb desselben Zeitraums von 12 Monaten eine weitere Straftat begangen, wird das Team für einen Zeitraum von 1 bis 12 Monaten suspendiert. Der genaue Zeitraum wird von der UCI Disziplinarkommission festgelegt.

Schmerzmittel – nicht zwangsläufig Tramadol – sind auch bei Hobby-Athleten weit verbreitet. Was haltet ihr von Schmerzmittel-Einnahme im Radsport?

Info: Pressemitteilung / Foto: Wikipedia CC BY-SA 3.0
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