Ich werde heute eine Mail an den ADFC schreiben und ein Statement verlangen was sie sich dabei gedacht haben. Wenn es genug andere hier auch machen, vielleicht wachen Sie dann auf!
Habe ich schon gemacht! Antwort erwarte ich von diesem "Verein" allerdings nicht. Zwischen Basis und Vorstand liegen leider Welten. Die Basis fährt Rad und der Vorstand Auto.Ich werde heute eine Mail an den ADFC schreiben und ein Statement verlangen was sie sich dabei gedacht haben. Wenn es genug andere hier auch machen, vielleicht wachen Sie dann auf!
Bisher mussten Kommunen erst das erhöhte Unfallpotenzial eines Straßenzuges („besondere örtliche Gefahrenlage“) nachweisen, bevor sie dort einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen anlegen konnten. Das führte häufig dazu, dass gar keine oder nur unzureichende Radinfrastruktur geschaffen wurde. Durch die Neuregelung ist es künftig auch ohne Nachweis einer örtlichen Gefahrenlage möglich, Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften anzulegen.
Nichtbenutzungspflichtige Radwege, die gerne benutzt werden sollen, brauchen eine anständige Breite und einen anständigen Belag. Das kostet was.Als ob irgendjemand daran gehindert wurde einen nichtbenutzungspflichtigen Radweg anzulegen.
Ich hätte da noch einige tolle Vorschläge „zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufes“:
2. Abschaffung sämtlicher Tempo 30 Zonen - Tempo 30 ist alleine schon ein eklatanter Widerspruch zu seinem flüssigen Verkehrsablauf und beachtet wird die Tempobeschränkung in der Regel sowieso nicht, kontrolliert schon garnicht (okay, da gibt es manchmal so lustige Anzeigetäfelchen die einem zeigen wie schnell man wirklich fährt, jedoch keine Konsequenzen für die vielen einsichtigen Menschen haben, die ihr Tempo unbeirrt beibehalten)
Das Problem ist nur: Niemand kann belegen, dass außerörtliche Radwege einen Sicherheitsgewinn darstellen. Eine einzige Untersuchung dazu ist mir erst kürzlich bekannt geworden. „Das Potential des Fahrrads im Außerortsverkehr - Einsatzgrenzen für Radwege an zweispurigen Außerortsstraßen“ ist von 1982 (sic!) und kann keinen signifikanten Unterschied des Risikos für Radfahrer zwischen Straßen mit und Straßen ohne Radweg feststellen.Eine willkommene teilweise Gegenfinanzierung wird darin gesehen, dass weniger um- und totgefahrene Radfahrer auch weniger Kosten für die Gesellschaft bedeuten.
Und wer sagt denn, dass sich politische Entscheidungsträger an fundierten Untersuchungen zu orientieren haben, geschweige denn solche zu veranlassen haben, falls keine existieren. Gibt es irgendwo so ein Gesetz? Politiker lassen sich nicht gern von Besserwissern dreinreden. Umso weniger, je weitreichender die Konsequenzen sind. Es gehört absolut nicht hierher, aber ein gutes Beispiel dafür ist das Bleiverbot in Elektronik, das die EU wider allen externen Sachverstands und bekannter schwerwiegender Risiken für alle Ewigkeit der Restwelt aufgedrückt hat.Das Problem ist nur: Niemand kann belegen, dass außerörtliche Radwege einen Sicherheitsgewinn darstellen. Eine einzige Untersuchung dazu ist mir erst kürzlich bekannt geworden. „Das Potential des Fahrrads im Außerortsverkehr - Einsatzgrenzen für Radwege an zweispurigen Außerortsstraßen“ ist von 1982 (sic!) und kann keinen signifikanten Unterschied des Risikos für Radfahrer zwischen Straßen mit und Straßen ohne Radweg feststellen.
Das mantra des sicheren Radweges ist also sowohl innerorts als auch außerorts eine Mär. (Obwohl - innerorts gibt es zahlreiche Untersuchungen, da ist es schon keine Mär mehr, sondern glatte Lüge.)
... und werden zum Maßregeln ermuntert. Erst neulich erlebt: Da wird dicht überholt, wo jede Menge Platz wäre, und dann auf gleicher Höhe gehupt, dass man sich erschrickt und beinahe von Rad fällt.Es geht doch nicht um den Sicherheitsgewinn. Es geht nur darum die Straßen für den Autoverkehr frei zu halten. Das kann man so natürlich nicht explizit sagen. Aber die Autofahrer verstehen den Subtext sehr wohl ...
... und werden zum Maßregeln ermuntert. Erst neulich erlebt: Da wird dicht überholt, wo jede Menge Platz wäre, und dann auf gleicher Höhe gehupt, dass man sich erschrickt und beinahe von Rad fällt.
Klar, es geht darum die Radfahrer mit Gewalt von der Straße zu terrorisierten. Es ist halt eine Verteilungskampf um den Raum. Und mit Radwegebenutzungspflicht fühlen sich die Täter moralisch legitimiert.Erst neulich erlebt: Da wird dicht überholt, wo jede Menge Platz wäre, und dann auf gleicher Höhe gehupt, dass man sich erschrickt und beinahe von Rad fällt.
Das ist wahrscheinlich die spürbarste Konsequenz.
Ich meine das es hier auf bestimmten Stecken, wo die Benutzungspflicht zumindest Abschnittsweise aufgehoben wurde, deutlich weniger gehupt wurde.Die besorgten und hupenden Autofahrer wussten gar nicht, daß es keine generelle Benutzungspflicht gab. Die haben natürlich auch gehupt wenn sie im Unrecht waren und werden das weiterhin tun
Ich meine das es hier auf bestimmten Stecken, wo die Benutzungspflicht zumindest Abschnittsweise aufgehoben wurde, deutlich weniger gehupt wurde.
Ist natürlich nur meine subjektive Wahrnehmung
Das Problem ist nur: Niemand kann belegen, dass außerörtliche Radwege einen Sicherheitsgewinn darstellen
- häufige und unmotivierte Wechsel der Fahrbahnseite,
...aber Radfahrer sollen gefälligst irgendwie durchhuschen