Ja, da gibt es bei Haftpflichtversicherern zwei Philosophien, wie sie vorgehen, wenn die Haftung an sich unzweifelhaft ist und es nur um die Schadenshöhe geht. Die einen kalkulieren dann eher großzügig, das geht schnell, spart Verwaltungskosten und vermeidet Prozesskosten. Die anderen kämpfen bei der Schadenshöhe um jeden Euro oder bleiben sogar aus Prinzip die letzten 200-300 Euro schuldig, weil sie davon ausgehen, dass solche Beträge nur von einer Minderheit eingeklagt werden. Werden sie dann verklagt, wird oft sofort anerkannt, was die Sache unter dem Strich deutlich teurer macht als wenn sie gleich alles bezahlt hätten. Aber es rechnet sich halt insgesamt, wenn es genug Geschädigte gibt, die dieses Regulierungsverhalten zähneknirschend schlucken und nicht klagen. Kulanz ist in dem Zusammenhang aber grundsätzlich der falsche Ausdruck. Auch die großzügig regulierende Versicherung ist nicht kulant, sondern sie reguliert großzügig, weil sie davon ausgeht, dass dieses Regulierungsverhalten für sie insgesamt wirtschaftlich lohnend ist....Und die Versicherung hätte es günstiger haben können, wenn sie sich gleich kulant gezeigt hätte...
Würde ich nicht machen, das ist geradezu eine Einladung an die Versicherung, knickrig zu sein....Bei meinem letzten nicht verschuldeten Unfall, habe ich der Versicherung gleich gesagt, dass ich nicht um jeden Euro feilschen will....
Ich hab denen schon eine Aufstellung gemacht, was ich mir vorstelle und eine Zahl genannt und keine Lust zum Feilschen habe. Sie haben es trotzdem gemacht. Billiger wurde es für die Versicherung trotzdem nicht.Würde ich nicht machen, das ist geradezu ein Einladung an die Versicherung, knickrig zu sein.
"Öffentlich" muss nicht sein, "Straßenverkehr" genügt. Entscheidend ist, ob dort faktisch jeder hinein fahren kann, oder, ob der Zugang tatsächlich auf bestimmte Nutzer beschränkt ist, z. B. per Schranke mit Zugangskarte für bestimmte Personen. Im ersten Fall war es Unfallflucht im strafrechtlichen Sinn und zwar auch dann, wenn die Zufahrt für Unbefugte zwar verboten aber tatsächlich möglich ist. Im zweiten Fall war es nur asoziales Benehmen ohne strafrechtliche Folgen. Aber - wie schon erwähnt - an der zivilrechtlichen Haftpflicht für den angerichteten Schaden ändert das nichts.Fahrerflucht vom Unfallort setzt voraus, dass sich der Vorfall im öffentlichen Straßenverkehr zugetragen hat...private Tiefgarage...
Wenns niemand gesehen hat, woher 'weiss' man, dass es die Frau war?Immerhin gab es Zeugen. Bei den 3 Mal, als die Dame an mein Auto geschrammt ist, hat es keiner gesehen.
Wenns niemand gesehen hat, woher 'weiss' man, dass es die Frau war?
Das ist wie beim Winterpokal. Man muss es nicht gesehen haben, um zu wissen, dass "Strandwanderung vor dem Abendessen" weder "Laufen" noch "Alternativer Sport" ist.Wenns niemand gesehen hat, woher 'weiss' man, dass es die Frau war?
Ist doch super.Ich wollte nochmal berichten, was letztendlich herausgekommen ist. Nach langem hin und her wurde folgendes von der Versicherung geleistet:
Der vom Gutachter ermittelte Zeitwert = 2.100 Euro
Nutzungsausfall für 150 Tage à 7,50 Euro = 1.125 Euro
Mietkosten für Rad in Spanien = 115 Euro
Pauschale = 25 Euro
Insgesamt also knapp 3.400 Euro. Es hat zwar fast 9 Monate gedauert und war nicht immer leicht, aber es hat sich gelohnt, hartnäckig zu bleiben. Man darf sich also nicht entmutigen lassen.
Das Rad hat vor 5 Jahren 2.900 gekostetIst doch super.Gratuliere
Was hatte das Rad denn gekostet?
Dann ist das doch optimal gelaufen.Das Rad hat vor 5 Jahren 2.900 gekostet