Ich bin kein Jurist, vielleicht kann mich ein Profi da verbessern.
Das Gerichtsurteil sagt, dass es keine allgemeine Radwegebenutzungspflicht gibt. Nur weil ein Radweg vorhanden ist (wie auch immer der aussehen mag), heißt das nicht, dass man den auch benutzen muss. Man darf auch auf der Straße fahren.
An besonders gefährlichen Stellen (und nur dort) dürfen Gemeinden auch Schilder aufstellen, die eine Radwegebenutzungspflicht aussprechen (Zeichen 237, 240 und 241 - der blaue Lolli mit weißem Rad auf blauem Grund). An allen anderen Stellen müssen die Gemeinden die Schilder eigentlich zurückbauen, allerdings regen sich die meisten Städte noch nicht. Köln hat jetzt angefangen, Dü'dorf denkt offensichtlich drüber nach, bei anderen regt sich nichts. Kosten sparen? Neues Urteil abwarten? Keine Ahnung.
Wenn man die Gemeinde allerdings drauf aufmerksam macht, muss sie auch reagieren, was sie in der Regel auch tut. E-Mail: "Das Schild soundso daunddort darf da nicht stehen, bitte entfernen" oder so ähnlich an die zuständige Stelle.