Das stimmt. Ich frage mich nur wo ist der Unterschied zwischen einem Radfahrer der einen LKW vor die Räder springt und einem Fußgänger der einem Radfahrer vor die Räder springt. Im Falle des Radfahrers hatte ein Hundehalter quasi auf dem Hacken kehrtgemacht und ist dem Hund hinterher und direkt ins Rad gelaufen. Das ist auf einem gemeinsam genutzten Geh-/Radweg wohl auch eher riskant und ziemlich rücksichtlos.
Wenn Du auf einem Geh-/Radweg fährst, befindest Du Dich auf EINEM Weg mit den Fußgänger. In dem angeführten Fall ist der Radler auf die Fahrbahn VOM Gehweg aus gefahren, er hatte sich also NICHT vor dem Unfall auf der gleichen Fahrahn bewegt.
Zudem sind das Einzelfallentscheidungen und keine Gundsatzurteile.
In meinem Fall fuhr ich auf dem Radweg, der durch eine durchgezogene Linie vom Gehweg getrennt war. Ein überaus nettes Ehepaar führte ihren Wackeldackel an der Leine. Da sie zu faul waren dem Hund zum pinkeln über den Radweg zu folgen, haben sie die Schnapperleine genutzt und sind schön auf dem Gehweg geblieben und der Hund über den Radweg zum Baum gedackelt. Als ich realisierte, dass da ein Hund pinkelt und auf dem Gehweg zwei Leute standen, die ihm zusahen, dauerte es 2 Sekunden, dass im Kleinhirn "Scheisse, da ist bestimmt auch eine Hundeleine" ankam. Ich in die Eisen und laut "Achtung" geschrien. Die Halterin hielt mich für einen Limbotänzer, riss die Leine hoch, ich voll rein und der Dackel hob mit einem schrillen Ton ab. Brandwunde am Oberarm, Lippe aufgeplatzt, Radtrikot kaputt und sooooooooooooo einen Hals.
Ich fragte sie, ob sie noch ganz helle sei und nicht gucken könnte.
Na ja, sie holte die Polizei. Als die da waren, bin ich natürlich gerast, hatte den Kopf unten und wäre sofort laut geworden.
Ich sagte, wie es aus meiner Sicht war und ich mit einem "Tut mir leid" von ihr zufrieden sei. Sie meinte dann, dass ich sie beleidigt hätte und sie immer wieder angeschrien hätte, was ihr Mann betätigte.
Daraufhin habe ich einen Kratzer am Sattel, einen am Schaltwerk, mein kaputtes Radtrikot und meineVerletzungen angegeben.
Ergebnis: StA hat das Verfahren gegen mich eingestellt, ich habe 680.- Schmerzensgeld und Schadenersatz erhalten und die Hundehalterin 35.- plus Verwaltungsgebühren als alleinige Unfallverursacherin.
Kurzum, die Welt ist nicht nur schlecht, auch nicht zu uns Radfahrern