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Mitnahme Rennrad (zerlegt) im ÖBB Railjet?

m.indurain

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Hallo,

auf der ÖBB-Seite heißt es:

"Die Gepäckstücke dürfen eine maximale Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten".

Für dieses Maß 100% einzuhalten, müsste ich noch die rechte Kurbel demontieren. Denke aber, dass ein paar cm mehr kein Problem sind.

Hat jemand Erfahrung mit "zerlegte Fahrradmitnahme" z. B. Fahrradtaschen im Railjet?

Gruß
Peter
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von götterbote

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Ich hab das mal an den Mann meiner Cousine weitergeleitet. Der ist zwar sein 1 Jahr in Pension, war aber sein Leben lang Zugbegleiter/Schaffner in Österreich.
Wenn er antwortet, schreibe ich hier wieder.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von götterbote

Hilfreich
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im railjet gibt es radabstellplätze (haken). meist nur 5 stück pro zug (nicht waggon) und die plätze sind reservierungspflichtig. zerlegt muss da gar nichts werden.

edit: auf der öbb-seite kannst du die abstellplatznummer und auch gleich die sitzplatznummer aussuchen. dann bist du im gleichen waggon wie dein rad. rechtzeitige buchung ist halt nötig.
 
Also der Mann meine Cousine meinte, er habe nie kontrolliert und meinte selbst wenn einer Kontrolliert, wegen ein paar cm gibts da keine Probleme. Da er aber in Wien und Graz „stationiert“ war, fügte er hinzu, die Westbahn sei allerdings anders. 🤷🏼
 
Ich kann mir am ehesten in Deutschland vorstellen, dass man mit Radkoffer rausgeschmissen wird 🙄 in Italien (80x110x40cm) und Frankreich (130x90) sind die Maße klar geregelt, sodass man sich drauf einstellen kann. Da andere Gepäckstücke, egal wie groß, kaum beachtet werden, sollte man überall eine Regelung beschließen ...
Meine Erfahrungen sind bisher gut.
 
mir ist nicht ganz klar: willst du das rad verpacken und als gepäckstück mitnehmen, oder willst du wissen, wie man mit dem rad in der öbb fahren kann?
 
Ich kann mir am ehesten in Deutschland vorstellen, dass man mit Radkoffer rausgeschmissen wird 🙄 in Italien (80x110x40cm)
Das schein auch das zulässige Maß im Railjet zu sein, wie ich eben rausgefunden habe (wobei es sich ja nicht um ein "Faltrad" handelt):

https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/im-zug/fahrradmitnahme

"Wenn Sie Ihr Faltrad zusammenlegen (Maximalmaß 90 cm breit x 60 cm hoch x 40 cm tief), können Sie es in allen Zügen kostenfrei und ohne Reservierung als Handgepäck mitführen.
In allen Zügen des Nah- und Regionalverkehrs sowie in den ÖBB-Railjet -Zügen (nur in den gekennzeichneten) Bereichen können zusammengelegte Falträder sogar mit der Maximalmaßen 110 cm breit x 80 cm hoch x 40 cm tief kostenfrei mitgenommen werden."
 
In allen Zügen des Nah- und Regionalverkehrs sowie in den ÖBB-Railjet -Zügen (nur in den gekennzeichneten) Bereichen können zusammengelegte Falträder sogar mit der Maximalmaßen 110 cm breit x 80 cm hoch x 40 cm tief kostenfrei mitgenommen werden."
Das wird ein Fehler sein, oder? Davor Falträder, in dem Absatz sind alle gemeint, denke ich mal. Die französische Regelung ist ganz gut, aber 110x80 schaffe ich mit keiner Tasche. Misst aber wahrscheinlich niemand nach. Ich habe jetzt Frankreich, Spanien, Schweiz, Italien, Dänemark und Schweden problemlos geschafft, meistens mit Tasche oder Koffer, manchmal mit Stellplatz. Auf den deutschen Abschnitten gab es Verspätungen und meine Tasche stand manchmal auf dem Gang, aber hat auch funktioniert. 😅
 
Das wird ein Fehler sein, oder?
kein Fehler, da geht's darum wie groß Falträder sein dürfen, damit sie kostenlos transportiert werden.
Soweit ich den TE verstanden habe, will er sein Rad zerlegen/verpacken, somit ist es ein Gepäckstück, die angegebenen Maße werden nach meiner Einschätzung nicht genau kontrolliert.
 
kein Fehler, da geht's darum wie groß Falträder sein dürfen, damit sie kostenlos transportiert werden.
Soweit ich den TE verstanden habe, will er sein Rad zerlegen/verpacken, somit ist es ein Gepäckstück, die angegebenen Maße werden nach meiner Einschätzung nicht genau kontrolliert.
Wenn du die Absätze hintereinander liest, macht es überhaupt keinen Sinn.
"Wenn Sie Ihr Faltrad zusammenlegen (Maximalmaß 90 cm breit x 60 cm hoch x 40 cm tief) (...)
können zusammengelegte Falträder sogar mit der Maximalmaßen 110 cm breit x 80 cm hoch x 40 cm tief kostenfrei mitgenommen werden."
Weil hier 2 verschiedene Maximalmaße angegeben sind und weil die Maße mit denen von Trenitalia (Falt- zusammengeklappt oder normales eingepackt) übereinstimmen, würde ich wetten, dass in Absatz 2 "Fahrräder" gemeint ist. Und zumindest in Italien und Frankreich gelten die Maße (wenn auch eher nicht kontrolliert).

Edit: okay, die Wette war wohl verfrüht. "alle Züge" vs. "alle Züge des Nah- und Regionalverkehrs + Railjet" sind wohl zwei unterschiedliche Aussagen (?) wenn es noch mehr Kategorien als die genannten gibt. Dann ist das doch ein Unterschied zwischen 1 und 2. 🙈
 
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