Genau, habe am Stadtrad ne zugelassene Lampe von BM mit Nabendynamo. Wenn ich richtig sehen will, regen sich die Entgegenkommenden auf. Ergo drehe ich sie dann immer wenn wer kommt per Hand etwas nach unten und dann zurück. Kein bisschen besser also. Oder darf man Radfahrer blenden aber Autofahrer nicht?Also ,
wer mit den StVO Funzeln zufrieden ist .....super....blenden aber genauso......meine Meinung .....die ixon Lampen können genauso blenden ,bei einer Ausrichtung die weiter voraus leuchtet ......um etwas weiter sehen zu können ,blenden diese leuchten definitiv .
Also wie gesagt.......jedem das seine.
Oder darf man Radfahrer blenden aber Autofahrer nicht?
Sicher!Meinst Du nicht, daß mittlerweile alles gesagt ist zum Thema Blendung?
Wenn ich mein Hirn einschalte, sagt es mir, daß ich für weit weniger Geld, als STVZO-konforme Lampen kosten, die gleiche oder eine höhere Lichtausbeute erhalte. Mir ist zudem auch kein Unfall bekannt, der durch einen blendenden Radler verursacht wurde. Hatte allerdings selbst einmal einen üblen Abflug, als ich von einem KFZ geblendet wurde.Ich fahre auch oft mit zugelassenen Lampen plus Fernlicht am Rad rum, immer der Regel folgend:
Erst das Hirn und dann das Licht einschalten!
Ich werde durchaus auch von zugelassenen Lampen geblendet. Und das nicht einmal selten.Sicher!
Wenn allerdings jemand ankommt und behauptet, die zugelassenen Lampe blenden ja genauso und deshalb könne man ja gleich Blender benutzen, dann hat das wieder eine ganz andere Qualität.
Hat auch was mit Anstand zu tun! Für alle, die keinen haben regelt das §1 StVO.Wenn ich mein Hirn einschalte, sagt es mir, daß ich für weit weniger Geld, als STVZO-konforme Lampen kosten, die gleiche oder eine höhere Lichtausbeute erhalte. Mir ist zudem auch kein Unfall bekannt, der durch einen blendenden Radler verursacht wurde.
"Wer lesen kann"?Wer lesen kann hätte wahrgenommen, dass ich mir mit sämtlichen Lichtern die Mühe mache niemanden unnötig zu blenden.
Na, dann hoffe ich für dich, daß du in ausnahmslos allen anderen Bereichen deines Lebens so anständig bist wie bei der Radbeleuchtung.Hat auch was mit Anstand zu tun! Für alle, die keinen haben regelt das §1 StVO.
Danke für deine Anteilnahme!Na, dann hoffe ich für dich ...
Könnte ich gewesen sein. Leider verstehen den Wink mit dem Lichtstrahl immer nur Autofahrer, die das Fernlicht vergessen haben, Chinablender nie.Ich werde durchaus auch von zugelassenen Lampen geblendet. Und das nicht einmal selten.