Sollen wir jetzt wieder damit anfangen, aufzuzählen, was die anderen alles falsch machen?Was ich beim MIV nie sehe:...
In dem Fall würde ich dem Ordnungshüter noch Fahrstunden und ne Packung Ginko Ratiopharm zur Steigerung der Merkfähigkeit empfehlen und danach diesen ausserdem anzeigen/verklagen wegen Rechtsbeugung. Das Geld fürs Taxi das ich dann warscheinich ausgeben müsste würde auch noch einklagen. Das das zu Unrecht gewesen wäre steht ja wohl ausser Frage.Mag sein! Geht's aber nicht drum.
Sondern: Wenn Du als Oberschlau an die falschen Ordnungshüter gerätst, und die auf "humorlos dienstlich" umschalten, spielt es keine Rolle, ob Du vermeintlich oder tatsächlich Recht hast. Wenn sie die Benutzungspflicht anders auslegen, gibts halt ein Knöllchen. Kannst Dich ja dann mit der Bußgeldstelle rumschlagen, ob das zu Recht war - oder nicht.
den Anweisungen der RL ist erstmal folge zu leisten. beschweren kannst du dich ja hinterher.Da haben sie nichts zu erlauben, da eindeutig kein benutzungspflichtiger Radweg in der Nähe.
Im Gegensatz zu deinem Beispiel, da war die Benutzungspflicht Auslegungssache.
§ 36Du springst auch in den Fluss wenn es dir die Polizei sagt?
Nein, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Anhalten ist was anderes, dass dürfen sie nämlich, ist rechtlich geregelt.
Trotzdem darf die Polizei nicht einfach und ohne Grund die Verkehrsregeln ändern. Sonderfälle wie Unfälle, Katastrophen u.ä. ausgenommen. Wenn ich die STVO einhalte darf die Polizei mich nicht nach Gusto diziplinieren. Wir sind hier (noch) nicht in ner Diktatur.§ 36
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
(1) 1Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. 2Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
man darf natürlich auch diskutieren
bringt einem aber meist nicht weiter
Aber nach Meinung einiger hier in einem Polizeistaat, in dem die Polizei Regeln nach gusto aufstellen darf.Wir sind hier (noch) nicht in ner Diktatur.
Was jetzt?der Klageweg steht dir offen wenn du der Meinung bist in deinen rechten verletzt worden zu sein.
Du wirst Deine Einschätzung ändern, wenn Du jemals mit dem Finanzamt zu tun hast... ....Wir sind hier (noch) nicht in ner Diktatur.
Hatte ich schon. Aber nur als AN. Mein Lohnsteuerjahresausgleich war jetzt nie soo kompliziert und ist immer gut durch gegangen.Du wirst Deine Einschätzung ändern, wenn Du jemals mit dem Finanzamt zu tun hast... .
§ 36
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
(1) 1Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. 2Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Auch Polizei hat nicht immer recht (siehe diverse Urteile zu grundrechtseingriffen)Was jetzt?
Zuerst sagst du, es ist rechtsmäßig, dass dir die Polizei Anweisungen gibt.
Und jetzt darf man dagegen Klagen.
Wenn die Anweisungen rechtsmäßig wären, dann hätte jede Klage keine Chance.
Gar nichts muss. Zumal wenn es keine Rechtsgrundlage gibt! Die Frage ist nur ob man dann auch die Konsequenzen in Kauf nehmen will?Aber erstmal müssen diese Anweisungen befolgt werden.
Netter VersuchSollen wir jetzt wieder damit anfangen, aufzuzählen, was die anderen alles falsch machen?
Aber gut, fangen wir an:
- das Video von den Rotlichtverstößen von Pkws in Berlin (iirc) kennst du?
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