Spielt doch keine Rolle ob der Radweg die gleichen Vorfahrtrechte wie die begleitende Fahrbahn hat.Durch das Vorfahrt-achten bei den Radfahrern wird die sonst geltende Regelung, der Radverkehr auf einem Fahrbahn-begleitenden Radweg genießt dieselben Vorfahrtrechte wie die Fahrbahn, aufgehoben. Das wird dem Radverkehr durch das entsprechende Schild klar angezeigt.
Wo fährt der Radfahrer dort in die Hauptfahrbahn ein?Ein ganz normaler Vorgang - in diesem Fall wird der "Radweg" zu einer ganz schlichten Einfahrt in die Hauptfahrbahn, vergleichbar einer Grundstücksausfahrt(Bordstein!). Da muss man sich nicht alle möglichen Tricks ausdenken, welche juristischen Fallstricke sich da verbergen könnten.
Matze
Ääääähhh - jaSpielt doch keine Rolle ob der Radweg die gleichen Vorfahrtrechte wie die begleitende Fahrbahn hat.
Vorfahrt regelt doch nur die Beziehung zur Querstrasse.
Die Beziehung zwischen Radweg und begleitender Fahrbahn wird weiterhin durch Vorrang geregelt.
Auch zum Queren muss er in die Hauptfahrbahn der Querstraße einfahren. Egal ob zum Einbiegen rechtsrum oder linksrum, oder zum Überqueren geradeaus - es bleibt ein Einfahren in die Fahrbahn.....Wo fährt der Radfahrer dort in die Hauptfahrbahn ein?
Aus Radfahrersicht quert er die Hauptfahrbahn.
Kann man so sehen.Auch zum Queren muss er in die Hauptfahrbahn der Querstraße einfahren. Egal ob zum Einbiegen rechtsrum oder linksrum, oder zum Überqueren geradeaus - es bleibt ein Einfahren in die Fahrbahn.....
Man kann sich das Hirn mit Korinthen zuschütten - oder einfach mit Logik Radfahren: Was signalisieren denn die weißen Linien, die an den Einfahrspuren um den Kreisel aufgemalt sind? Das man dort unbedacht durchballern darf? Ein Vorfahrt-achten-Schild kann man auch von der Rückseite erkennen (ebenso wie ein Vorfahrt- und Stop-Schild) - deren prägnante Form haben sonst keine weiteren Schilder.Kann man so sehen.
Da stellt sich gleich die nächste Frage.
Angenommen der Radfahrer quert dort nicht die Haupstrasse sondern fährt nur in die Hauptstrasse ein in biegt links ab Richtung Kreisfahrbahn.
Welche Vorfahrtregel gilt dann aus seiner Sicht wenn er an die Kreisfahrbahn kommt?
Er kann ja davon ausgehen, dass er sich nun auf der Haupstrasse befindet.
Oder sollte er davon ausgehen, dass dort rechts vor links gilt?
Er kommt ja an keinem Verkehrszeichen vorbei welches ihm etwas anderes sagt.
Die Stellen der StVO, zu denen das im Widerspruch steht, würde ich gerne mal erfahren .....Wenn man sich diese Fragen stellt erkennt man welcher Unsinn sich ergibt wenn Behörden solche Verkehrszeichen Konstellationen, die nirgends in der StVO zu finden sind, aufstellen.
Eben weil sie völlig widersprüchlich zur StVO sind.
Du bist anscheind noch nie bei Dunkelheit an so eine Stelle gekommen.Die Stellen der StVO, zu denen das im Widerspruch steht, würde ich gerne mal erfahren .....Für mich ist die Situation rund um den Kreisel eindeutig erkennbar und nachvollziehbar......
Matze
Was für ein Schild oder welche Verkehrsregel haben denn z.B. die Ausfahrenden aus dem Kreisel das ihnen Vorfahrt oder Vorrang vor dem Radweg einräumen soll?Ich kann an dem Kreisel auch nichts erkennen, das nicht Regelkonform wäre. Macht alles Sinn. Natürlich ist der Radweg vom Kreisel weggezogen, so dass er nicht mehr verkehrsbegleitend ist und in dieser Konstellation die Radler im Endeffekt allen die Vorfahrt gewähren müssen,
Das Vorfahrt-gewähren-Schild für den in den Kreisel einfahrenden gilt nur für die Straße. Die Seite der Straße hat an der Radwegeinfahrt eine durchgezogene Linie, die regelt schon mal die Vorfahrt mit dem Radweg. Daraus folgend bräuchte man nicht einmal das Vorfahrt-gewähren-Schild im Radweg.Was für ein Schild oder welche Verkehrsregel haben denn z.B. die Ausfahrenden aus dem Kreisel das ihnen Vorfahrt oder Vorrang vor dem Radweg einräumen soll?
Warum muss der Einfahrende in den Kreisel dem Radfahrer angeblich keine Vorfahrt gewähren? Er hat doch auch ein Vorfahrtachten Schild.
Was bedeutet nicht verkehrsbegleitend?
Da derartige Spitzfindigkeiten wohl kaum ein Verkehrsteilnehmer im Kopf hat, das so auch nicht gerade intuitiv ist und das sich auch nicht in jedem Fall eindeutig beantworten lässt, ist man seit einigen Jahren zu der zweifelhaften Praxis übergegangen, einfach alle Radwegübergänge mit diesen kleinen Vorfahrt-achten-Schildern auszustatten (wäre ja auch noch schöner, wenn man das andersrum machen würde!)
Das sind aber eindeutige Fußgänger- / Radverkehrsfurten markiert - da haben Fahrzeuge auf der Fahrbahn entsprechende Warte-/Haltepflichten, zumindest wird ihnen angezeigt, dass dort eine gewisse Rücksichtnahme erforderlich ist. Kann man so nicht direkt mit dem hier diskutierten Kreisel vergleichen.Keine Regel ohne Ausnahme. Hier ein Kreisverkehr in Ettlingen, der ohne gesonderte Vorfahrtsregelung auskommt. Trotzdem funktioniert es, die Autofahrer sind größtenteils aufmerksam. Der liegt auf meiner Feierabendrunde. Deshalb fahre ich da ziemlich oft und kann das beurteilen.
Da derartige Spitzfindigkeiten wohl kaum ein Verkehrsteilnehmer im Kopf hat, das so auch nicht gerade intuitiv ist und das sich auch nicht in jedem Fall eindeutig beantworten lässt, ...
Allgemein @all:
Bei einigen Zeitgenossen frage ich mich schon, ob die einfach entspannt Radfahren gehen oder jeden Meter ihrer Fahrstrecke einem juristischen Gutachten unterziehen, was da alles angeblich nicht regelkonform in die Landschaft gebaut wurde.
Da ist eben der Unterschied zwischen Stadt- und LandbewohnerSowas sehe ich unterwegs gar nicht - da fahre ich einfach Rad und genieße die Landschaft.
Was ich mich schon länger frage: Muss ein Radweg als solcher beschildert sein um als einer zu gelten? Bei mir aufm Land verlaufen oft Wege neben der Fahrbahn, die aber nicht beschildert sind und da bin ich mir nie so ganz sicher.
Sorry, aber ich glaube nicht, dass da auch nur ein Autofahrer wegen dem Schild einem Radfahrer, der auf dem Radweg ankommt, die Vorfahrt geben will....und gerade weil es für viele eben nicht klar ist, finde ich das vor (!) dem querenden Radweg aufgestellte "Vorfahrt achten"-Schild so daneben, weil es zu zusätzlicher Unklarheit führt. Autofahrer warten, Radfahrer warten, alle gucken sich an. Autofahrer winkt durch, Radfahrer fährt. Beim nächsten Mal fährt der Radfahrer dann direkt durch und erwischt einen Autofahrer, der die Regeln genauer kennt...
Sorry, aber ich glaube nicht, dass da auch nur ein Autofahrer wegen dem Schild einem Radfahrer, der auf dem Radweg ankommt, die Vorfahrt geben will.
Jein, Du darfst so einen Weg benutzen, musst aber nicht. Wenn es mit einem blauen Radwegschild beschildert ist, musst du, wenn er straßenbegleitend und zumutbar ist (zB geteert, im Winter geräumt,...)Was ich mich schon länger frage: Muss ein Radweg als solcher beschildert sein um als einer zu gelten? Bei mir aufm Land verlaufen oft Wege neben der Fahrbahn, die aber nicht beschildert sind und da bin ich mir nie so ganz sicher.