Normalerweise muss der Bürger vor dem "Staat" geschützt werden.
Dafür gibts ja die Gewaltenteilung
Das ist leider kein Unsinn. Die Stadt Bonn hat auf der Brücke genau gar nichts zu sagen, weil das eine Bundesstraße ist.Irgendwie bin ich ein wenig irritiert wegen der Aussage, dass die Stadt nichts gegen den Kraftverkehr unternehmen kann
Was ist das für ein Unsinn! Natürlich kann sie.
Steht auf der selben Stufe wie der Begriff "alternativlos" und dient ausschließlich dem Zweck einer konstruktiven Diskussion aus dem Weg zu gehen.Also mich stört dieses "keine Wahl"....
[...] aber an der Tatsache, dass die Stadt auf einer Bundesstraße nichts zu sagen hat, geht nichts vorbei.
ein konstruktiver Diskurs benötigt Zeit....aber die ist zur kurzfristigen Gefahrenabwehr nicht vorhanden....Steht auf der selben Stufe wie der Begriff "alternativlos" und dient ausschließlich dem Zweck einer konstruktiven Diskussion aus dem Weg zu gehen.
Ah ok, interessant... aber trotzdem unbefriedigend ^^Das ist leider kein Unsinn. Die Stadt Bonn hat auf der Brücke genau gar nichts zu sagen, weil das eine Bundesstraße ist.
Ich weiß nicht, wie das in NRW geregelt ist, aber hier in Hessen ist es so, dass HessenMobil (das frühere Verkehrsministerium) die Landes- und Bundesstraßen verwaltet, instandhält usw. Der Bund hat seine Rechte Pflichten bzgl. der Bundesstraßen in Hessen also sozusagen abgetreten. Und HessenMobil sind die Einzigen, die auf diesen Straßen etwas tun dürfen. Egal was, die Städte dürfen auf diesen Straßen gar nichts und sind nur Bittsteller, die Vorschläge machen dürfen. Ob dann was passiert oder nicht, liegt einzig und allein im Ermessender Behördedes Landesbetriebes.
In NRW mag das anders geregelt sein in dem Sinne, dass nicht eine Landes-Einrichtung die Straßen sozusagen vom Bund übernommen hat, aber an der Tatsache, dass die Stadt auf einer Bundesstraße nichts zu sagen hat, geht nichts vorbei.
Na dann hätte man doch problemlos für eine kurzfristige Gefahrenabwehr einfach den Autoverkehr dort entsprechend reglementieren können. Ist aber nicht passiert, da wollte wohl jemand lieber die Radfahrer weg haben, damit die Autos dort ungestört rasen können.
Die Schnittmenge von Dingen, die Nichtradfahrende für Radfahrer gefährlich halten und Dingen die für Radfahrer tatsächlich gefährlich sind ist überraschend gering. Das Radeln auf einer Hauptstraße in einer geschlossenen Ortschaft gehört üblicherweise zur ersten Gruppe.
das ist aber ein Eingriff in die Befugnisse des Bundes....weil Bundesstraße.....das geht nicht. eine untergeordnete Behörde kann einer übergeordneten keine Anweisungen geben und nicht in deren Handeln eingreifen.....
Das ist für sich genommen wohl richtig, dennoch wurde im Falle der Viktoriabrücke grundfalsch gehandelt.ein konstruktiver Diskurs benötigt Zeit....aber die ist zur kurzfristigen Gefahrenabwehr nicht vorhanden....
Du fieser MenschAls klar war, dass die Kreuzung frei ist und wir sowieso gleich grün bekommen, bin ich einfach nur drei Meter vorgefahren und habe wieder abgebremst.
nochmal: auf den fahrenden Kraftfahrzeugverkehr kann/darf die Stadt keinen Einfluss nehmen, weil es eine Bundesstraße ist......das war die einzige Handlungsoption um überhaupt Unfälle verhindern zu können. Wenn jetzt etwas passiert, ist die Stadt sicher, weil sie auf Druck der Bevölkerung das Verbot zurück genommen hat, alles dokumentiert und damit dem Bund den schwarzen Peter zuschieben kann.....Das ist für sich genommen wohl richtig, dennoch wurde im Falle der Viktoriabrücke grundfalsch gehandelt.
Du selbst schreibst doch von einer Maßmahme zur "Gefahrenabwehr". Da die Gefahr für die Radfahrer eindeutig nicht von den Radfahrern ausging, sondern von einem den §1 der StVO sträflich missachtenden KFZ-Verkehr, wäre die Sperrung für den KFZ-Verkehr die gebotene Maßnahme zum Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer gewesen.
Ach, und auf den fahrenden Radverkehr auf der selben Bundesstraße darf die Stadt Einfluss nehmen? Entweder ist die Stadt für den Verkehr auf einer bestimmten Straße zuständig oder eben nicht. Auf keinen Fall kann es sein, dass eine Stadtverwaltung einfach nur den untauglichen Versuch unternimmt, den Weg des vermeintlich geringsten Widerstands zu gehen.nochmal: auf den fahrenden Kraftfahrzeugverkehr kann/darf die Stadt keinen Einfluss nehmen, weil es eine Bundesstraße ist
Der Radverkehr ist eben nicht Bundessache (Keine Kraftfahrzeuge) und es ging um Gefahrenabwehr....wird/wurde durch die Stadt auch so begründet..Ach, und auf den fahrenden Radverkehr auf der selben Bundesstraße darf die Stadt Einfluss nehmen? .
sie hat ja nicht in den Kraftverkehr eingegriffen......Entweder ist die Stadt für den Verkehr auf einer bestimmten Straße zuständig oder eben nicht..
Auf keinen Fall kann es sein, dass eine Stadtverwaltung einfach nur den untauglichen Versuch unternimmt, den Weg des vermeintlich geringsten Widerstands zu gehen..
Die zeitnahe Rücknahme der Sperrung in Verbindung mit einer Änderung der Verkehrsführung als Reaktion auf den Protest zeigt doch, dass offensichtlich in diesem Fall gegen jede Regel gehandelt worden ist.
Nachdem eine Frau im Van mit kleinem Kind drin an mehreren Ampeln neben mir stand und an jeder Ampel sehr vertieft mit Ihrem Handy zugange war, habe ich an einer mir bekannten Kreuzung einen Test gemacht. Das Beifahrerfenster zu mir war leicht geöffnet. Als klar war, dass die Kreuzung frei ist und wir sowieso gleich grün bekommen, bin ich einfach nur drei Meter vorgefahren und habe wieder abgebremst. Erschreckender Weise endete der Test mit befürchteten Ergebnis:
Mit auf das Gehör beschränkter Teilnahme am Verkehr hat die blöde Trulla tatsächlich einfach das Gaspedal durchgetreten (sah nach Automatikgetriebe aus) und ist ganz geschmeidig ohne zu schauen über die rote Ampel in die Kreuzung eingefahren.
Okay, es konnte, wie gesagt nichts passieren, aber das kann jawohl echt nicht sein..