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Passt vielleicht nicht ganz hier hin, aber warum hat Hallers Rad 20k gekostet? Irgendwie erschließt sich mir der Preis nicht so ganz
Ich hab dir nichts unterstellt und bin im Übrigen ganz auf deiner Seite.Deswegen hättest du ja einfach nachfragen können. Hast du aber nicht. Stattdessen hast du die Sichtlinie ins Spiel gebracht und die Rechtslage dort, das ist hier aber alles nicht relevant und Nachfragen hätte 1 Seite Diskussion gespart.
Das ist der größte Sch... überhaupt, weil es unklare Verhältnisse schafft und eigentlich auch mit der Benutzungspflicht nicht in Einklang zu bringen ist.Dafür hat man vorher am Kreisel an jedem Übergang noch ein Extra-Vorfahrt gewähren Schild, damit man mit dem Rad ja nicht zu schnell voran kommt...
Ist es nicht so, dass die Vorfahrt-gewähren-Schilder überwiegend auf Radwegen um den Kreisel aufgestellt werden? Oft bekommen die in den Kreisel einmündende Fahrbahn und der Radweg diese Dreiecksschild hingestellt. Dabei ist das Schild am Radweg kleiner. Das halte ich für abwegig.... überhaupt, weil es unklare Verhältnisse schafft und eigentlich auch mit der Benutzungspflicht nicht in Einklang zu bringen ist.
An der Einfahrt normal, sonst ist es kein Kreisverkehr.Ist es nicht so, dass die Vorfahrt-gewähren-Schilder überwiegend auf Radwegen um den Kreisel aufgestellt werden? Oft bekommen die in den Kreisel einmündende Fahrbahn und der Radweg diese Dreiecksschild hingestellt. Dabei ist das Schild am Radweg kleiner. Das halte ich für abwegig.
Mit der Einstellung sollte man ohne Auto am besten gar nicht das Haus verlassen. Wenn man gleichzeitig bestimmt und selbstbewusst im Rahmen der Regeln fährt, dabei aber im Hinterkopf behält, dass man verwundbarer ist und gängige Verfehlungen anderer antizipieren und ggfls. ausgleichen muss, kommt man mMn immer noch am besten voran.Trotz Radweg die Kreiselhauptfahrbahn zu nehmen, lhalte ich nicht für sicherer, es ist schneller aber man regt manch einen Autofahrer ziemlich auf und macht ihn gefährlich und zum Wutbürger.
Da braucht es oft keinen Trecker, da reicht schon genaues Einhalten der zHG. Level 2 ist dann im verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit fahren.Wenn ich einen großen Trecker hätte, könnte ich mir ein neues Hobby vorstellen: Auf engen Straßen langsam herumtuckern...
Der Ausfahrende hat aber auch Vorfahrt zu achten, da Abbieger, so dass es nun zum Patt kommt. Wurde weiter oben schon geschrieben ähnlich rvl wenn von alles Seiten gleichzeitig Fahrzeuge kommen, dann muss man sich auch absprechen, da niemand eindeutig Vorfahrt vor allen anderen hat.An der Ausfahrt hat die Fahrbahn aber normalerweise Vorfahrt zu achten. Hier müsste der Fahrbahnfahrer jetzt das kleine Radwegschild zur Kenntnis nehmen, um zu wissen, das er abweichend doch Vorfahrt hat, denn er hat kein Schild, dass ihn darauf hinweist.
Ironischerweise haben Fußgänger aber immer noch Vorrang vor dem Ausfahrenden.
Wie die four-way stop Kreuzungen z.B. in USA und Südafrika. Wer zuerst da ist, fährt zuerst (oder wer am mutigsten ist).so dass es nun zum Patt kommt
Es ist wohl kein kluger Rat, sondern eine sinnleere Phrase, ohne Auto nicht in den Verkehr zu gehen.....
Mit der Einstellung sollte man ohne Auto am besten gar nicht das Haus verlassen. Wenn man gleichzeitig bestimmt und selbstbewusst im Rahmen der Regeln fährt, dabei aber im Hinterkopf behält, dass man verwundbarer ist und gängige Verfehlungen anderer antizipieren und ggfls. ausgleichen muss, kommt man mMn immer noch am besten voran.
Ich kann als Radfahrer genauso wie als Autofahrer auch mal kurz langsam machen und oder notfalls anhalten. Ich beobachte eigentlich immer öfter, dass von beiden Seiten Gas gegeben wird, nur um zu meckern oder die Situation gefährlicher zu machen, als sie ist.
Ist mir vor 8 Wochen passiert - Rad ist kaputt und wartet seitdem auf Reparatur, da sich die Versicherung des Unfallgegners nicht wirklich beeilt. Wobei bei mir nur das halbe Rad überrollt wurde (Gabel und Vorderrad) und es kein Geländewagen, sondern ein Hyundai i10 war. Der Fahrer hat aber trotzdem nicht nach hinten geschaut. Das hat er auch zugegeben. Rufen hat bei mir auch nicht geholfen
Der Ausfahrende hätte auch ohne Vorfahrt Achten des Radfahrers Vorrang. Der Einfahrende müsste warten.Im Endeffekt kommt es oft zum Patt, weil der Radfahrer wartet und der Ausfahrer nicht damit rechnet.
Rechtlich ist es kein Patt. Verkehrszeichen haben Vorrang vor allgemeinen Regelungen. Der Ausfahrende hat somit Vorfahrt.
https://www.dnn.de/politik/marco-bu...lisieren-32VOJSVFKVBPVMYRWXKKM5HBU4.html?s=09
Vollkommen unzumutbar, auf die Polizei zu warten, weil man besoffen mit dem Auto fremdes Eigentum beschädigt hat.
Wir leben in einer Simulation.
Es ging nicht um Zebrastreifen, sondern generell um Straßen mit begleitenden Geh- und Radwegen, in deren Verlauf sich ein Kreisverkehr befindet.Selten genug ist ein eigener Weg vorhanden, oft nur Zebrastreife.
Über das Betreten einer Fahrbahn über einen abgesenkten Bordstein gibt es auch genügend Interpretationen die das als nicht Vorfahrt würdig einstufen.
Danke, aber in meiner obigen Erläuterung steckt schon eine Argumentation. Ein Argument, warum ich wenn möglich nicht auf der Hauptfahrbahn fahren mag, wenn daneben ein Radweg verläuft. Also ein Argument neben der gesetzlichen Regelung.Das ist überhaupt keine Argumentation, sondern eine nüchterne Schilderung der Realität. Ganz egal, ob man sie mag oder nicht.
So einfach entfällt die Benutzungspflicht ja nicht, wenn da ein blaues Schild steht. KLar, kann man sich die Mühe machen, die Benutzungspflicht für jeden einzelnen Radweg weg zu klagen.Liegt halt daran, daß nicht unerheblich wenige benutzungspflichtige Radwege überhaupt nicht dafür geeignet sind (womit die Benutzungspflicht in ebenso nicht unerheblich wenigen Fällen entfällt).
Grüße
Genau...Aus dem Auto betrachtet sehen die meisten Radwege besser aus, als sie sind. Und die Feinheiten der Zumutbarkeit, mit der wir uns hier beschäftigen, sind Autofahrern meist unbekannt. Das nur als Hinweis, warum Autofahrer sich provoziert fühlen, wenn Radfahrer auf der Straße fahren. Sie sind rechtlich meist im Unrecht, subjektiv aber eben nicht.
Die Benutzungspflicht entfällt, wenn der Radweg nicht benutzbar ist. Das kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, bspw. wenn er nicht von Schnee/Eis beräumt ist, zugestellt/-geparkt/-gewachsen ist, die Oberfläche ungeeignet ist. Dazu gibt es bereits ausreichend Urteile.So einfach entfällt die Benutzungspflicht ja nicht, wenn da ein blaues Schild steht. KLar, kann man sich die Mühe machen, die Benutzungspflicht für jeden einzelnen Radweg weg zu klagen.