Mir würde schon reichen, wenn es keine Radwegbenutzungspflicht bei linksseitigen Radwegen gäbe.Vielleicht so: Linksseitige Radwege nur außerorts, nur wenn sie eine Länge X haben (welche?), nur wenn sie die vorgeschriebene Breite haben und wenn sie eine sichere Querung ermöglichen (wobei das schon wieder schwierig ist: brauchts ja dann theoretisch bei jeder Einfahrt).
Am Montag bin ich wieder um eine Erfahrung reicher geworden: wenn in einer Ortsdurchfahrt auf dem linksseitigen Fußweg ein Gelegenheits-Radfahrer unterwegs ist-Achtung, er könnte auf die Idee kommen, an einer roten Fußgängerampel (aber sicher auch an anderen Stellen ohne eine solche "Furt") auf die andere Seite wechseln zu wollen. Gottlob hat mein Cosmic-Carbon-VR wohl genug Krach gemacht(bzw. der Teenager hattte mal keine Stöpsel im Ohr), dass er mich hörte und noch rechtzeitig bremste, ansonsten hätte es gerappelt. An dieser Stelle nochmal vielen Dank an meine Schutzengel !
https://www.morgenpost.de/berlin/po...von-Betonmischer-ueberrollt-und-getoetet.html hier ein paar Infos dazu. Wieder einmal rechtsabbieger. Die Kommentare auf Facebook sind mal wieder zum ?In Berlin hat es heute wieder 3 erwischt, und eine ist verstorben. Genaue Umstände gibt es wohl noch nicht.
https://www.morgenpost.de/berlin/po...von-Betonmischer-ueberrollt-und-getoetet.html hier ein paar Infos dazu. Wieder einmal rechtsabbieger. Die Kommentare auf Facebook sind mal wieder zum ?
Nein. Keine Hasskommentare.Will ich gar nicht so genau wissen (ich weiß schon, warum ich dem Fratzenbuch den Rücken gekehrt habe)-aber nur mal so allgemein: erfüllen die Kommentare strenggenommen die Kriterien für Hasskommentare (auf Radfahrer gemünzt), die es eigentlich seitens Facebook zu löschen gälte?
Sagte ich ja. Zum ?Super- der erste weiß wohl gar nicht, dass Radfahrer, die geradeaus wollen, Vorfahrt vor Rechtsabbiegern haben. Das gibt es eben auch oft-diejenigen, die auf die Regeln pochen, kennen die selbst nicht genau. Ich sage da bewußt nicht "die Autofahrer". Die da solche Kommentare vom Stapel lassen, sind dann auch diejenigen, die knapp überholen, bei Nichtbenutzung von Radwegen wie die Wilden herumhupen etc.
Wenn Du keine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibst kann sich gar nichts ändern.Ich hab solche, und ähnliche Vorfälle schon angezeigt. Da passiert leider rein gar nichts. Das ist ne klassische Nötigung, also ein Antragsdelikt und verschwindet in der Ablage P. Um ne Bedrohung draus zu machen muss der Typ schon ne Ansage machen, wie, " ich fahr Dich platt.", und das unter Zeugen. Ich hatte letzte Woche erst wieder so ne Situation. Stehe als Linksabbiger in der Fahrbahnmitte und muss erst den Gegenverkehr durch lassen. Von hinten höre ich auf einmal einen aufheulenden Motor. Dann schiebt sich ne Karre rechts! zwischen mich und dem Fahrbahnteiler. Auf meine Frage was das soll kommt die Antwort, " Halt mal an, dann hau ich Dir auf's Maul."Was der Typ von mir wollte ist mir völlig unklar. Hab dann die 110 gewählt weil ich mich wirklich bedroht gefühlt habe und Angst hatte (bin nicht so der Typ der sich körperlich wehren kann). Ich hab das als Bedrohung anzeigen wollen. Wurde aber nur als Nötigung gewertet. Die Gesetze sind echt ein schlechter Witz.
Das ist aber noch nicht das Ende der Geschichte. Ich wollte das einen Tag später bei der Hauptwache anzeigen. Erst haben die mich locker ne Std warten lassen. Dann kam so'n Schreibtischhengst in Zivil raus. Bevor ich überhaupt meine Sache vortragen konnte kam in einem unverschämten und bestimmenden Ton die Ansage, " das machen Sie online". Ich hab dann gesagt das ich das persöhnlich vortragen möchte und nicht aus der Ferne online. Die Antwort war, " ICH sage Ihnen was Sie machen. Hier ist eine Anleitung, danach machen Sie das online". Das ist wirklich ein dicker Hund! Ich überlege ob ich ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Typ mache. Den Namen hab ich ja. aber warscheinlich landet auch das in der Ablage P. Es kann doch nicht sein das jetzt jeder einen Internetzugang und ein Gerät haben muss um was bei der Polizei anzuzeigen? Bin dann am selben Tag noch zu ner anderen Wache und konnte da meine Anzeige machen. Ist aber eh Zeitverschwendung.
Im Kreisverkehr Vorfahrt achten für Radfahrer / Vorfahrt achten auf vorfahrtsberechtigten Straßen
für Autos an Autobahnauf-/abfahrten.
Kreisel sind so ein Spassthema. Ab der Einleitung in den Kreisverkehr mit Beginn der durchgezogenen Mittellinie fahre ich Fahrbahnmitte und lasse kein Auto mehr vorbei. Dann voll durch den Kreisel antreten. Kein Auto kann folgen, Du kannst Ideallinie fahren.Im Osnabrücker Land gibt es kaum einen in Kreiseln vorfahrtberechtigten Radweg. Morgens MdRzA käme ich regelkonform gar nicht zur Arbeit, wenn ich dort nicht die Radwege ignorieren würde. Es ist sowieso sicherer, im Kreisverkehr gut sichtbar bei den Autos mitzufahren.
Von Oktober bis Mai sind die KFZler da auch toleranter, oder habt ihr da andere Erfahrungen?
Man kann sich das Leben aber auch schwer machen.....Ändert doch nichts an der Tatsache, dass man den evtl. verpflichtenden Radweg verlassend +
auf der Strasse fahrend rechtlich Angriffsfläche bietet.....oder ?!
Sorry, ging nicht um den besten Weg sondern um eine evtl. Beschneidung der Rechte..
Rechtlich ist das ganz einfach:@Sesselpupser
Meinte die rechtliche Betrachtungsweise (k.A....vielleicht ist ja ein verpflichtender Radweg im Kreisel nicht mehr verpflichtend ??), nicht die angenehme / vorwiegend praktizierte.....