Leider, leider: Wird erst einen Monat nach Zustellung des Urteils samt Begründung rechtskräftig & natürlich auch nur, wenn die Behörde nicht noch die Zulassung der Berufung beantragt. Mit Abschrauben der verbliebenen beiden Radwegzwang-Schilder ist deshalb erst lange nach dem Ende der Sommerferien zu rechnen....