Radfahrender möchte helfen und muss sich so etwas anhören :-
Kommt mir auch so vor. Leider haben es die Landeier nicht kapiert. Ich wohne ja nun seit knapp zwei Jahren "hier draußen". Der stressigste Abschnitt ist eigentlich immer die 10km von der Stadtgrenze bis zu meinem Wohnort und umgekehrt.Mein Eindruck: Solche Ausfälle & überhaupt Autofahrer, die sich als berechtigte Alleinbesitzer der Straßen sehen, sind seltener geworden. Das macht aber keinen Einzelfall besser...
Ist jetzt wohl erfolgt, hier: https://stahnsdorf.de/content/aktue...ht-auf-alter-landesstrasse-77-aufgehoben.html die offizielle Nachricht. Abzuwarten bleibt, ob die Radwegbenutzungspflicht auch für den Bereich der Kreuzung beim Stahndsdorfer Hof aufgehoben wird. Die Meldung ist da nicht ganz eindeutig...
So richtig hat sich bei den Straßenverkehrsbehörden in Brandenburg noch nicht herum gesprochen, dass es nicht erlaubt ist, es störenden Radfahrer einfach zu verbieten, die Fahrbahn zu benutzen.
kann ich das Zitat "hiermit beantrage ich, mich nach § 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Sätze 1 und 2 VwVfG an dem Widerspruchsverfahren gegen die Radwegbenutzungspflicht zu beteiligen"
für jeden Widerspruch gegen Radbenutzungspflicht benutzen oder bezieht sich "beteiligen" auf ein bereits bestehendes Verfahren?
Ich dachte mit der StVZO Novelle sind diese Widersprüche nicht mehr möglich?
Stimmt... das betraf nur außerorts. Naja man liest so dies und das und nimmt nur die Hälfte mitWer sagt denn das? Die StVO ist insoweit für Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften unverändert...
Ich vermute dass genau dies auch im Amt geschehen ist: angekommen ist wahrscheinlich nur etwas wie “der Quengelparagraph ist endlich gefallen!“, genauer angeschaut hat sich's keinerStimmt... das betraf nur außerorts. Naja man liest so dies und das und nimmt nur die Hälfte mit
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist jetzt auf meine Klage wegen der Verlängerung der Straße in Richtung Güterfelde - Lindenstraße in Stahnsdorf - ebenfalls die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben.
Und siehe da: Vier Jahre nach Klageerhebung hat jetzt die Straßenverkehrsbehörde in Beelitz die Radwegbenutzungspflicht auf der Lindenstraße in Stahnsdorf aufgehoben & die Schilder abbauen lassen. Allerdings: Leider nicht vollständig. In Fahrtrichtung Kleinmachnow und Berlin soll es auf der Kreuzung kurz vor Ortsausgang nach dem Willen der Behörde beim Radwegzwang bleiben, obwohl gerade dort der Radweg viel zu schmal ist & indiskutabel um die Ecke führt. Insoweit bleibt's bei der Klage, die Richter Steiner und seine Kolleg/inn/en in der 10. Kammer am Verwaltungsgericht Potsdam bisher so ziemlich überhaupt nicht bearbeitet haben und das hoffentlich bald nachholen.
... Großziethen ... Karl-Marx-Straße
Wer mag: Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mich heute zur öffentlichen Verhandlung des Falls am Dienstag, 22. Juni 2021, Saal 009 im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes an der Ecke Friedrich-Ebert-Straße Kurfürstenstraße geladen. Wenn es geht, werde ich hinradeln; ich habe dafür ein gut passendes Rad aus dem Laden genau an der Stelle, an der die Behörde in Richtung Berlin fahrende Radler weiterhin auf dem Gehweg sehen will. Es kann sein, dass es da auch noch um ärgerliche Verfahrensfragen geht, nachdem die Behörde mich noch versucht hat auszutricksen. Inhaltlich geht's nur noch um das Stück Bürgersteig beim Stahnsdorfer Hof unmittelbar vor der großen Kreuzung zwischen Stahnsdorf und Kleinmachnow. Die Behörde ist allen Ernstes der Meinung, dass Radler sich da mit erheblichem Umweg auf den nicht mal zwei Meter breiten Geh-/Radweg zwängen sollen.