Das erinnert mich an meine kleine Polenfahrt im letzten Sommer. Da pflegt man auch jede, nennen wir es mal "straßenbegleitende Fläche", auf der das Gras noch nicht hüfthoch gewachsen ist, als benutzungspflichtigen Radweg auszuschildern. Und wehe, Du fährst ein paar Meter auf der Straße, ein großes Hupkonzert allerorten ist Dir gewiss, da versteht "der/die poln. Autofahrer*in" keinen Spaß!Anhang anzeigen 1373163
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Ortsausgang Welver (Kreis Soest) Zeichen 240 in beide Richtungen.
Das gilt nicht nur für AutofahrerKlarer Fall von, da bin ich jetzt einmal lang, also muss es auch noch weiter gehen.
Ist allgemein und in vielen Lebensbedingungen zu finden. Im Verkehr fällt es halt am meisten auf.Das gilt nicht nur für Autofahrer
https://www.spiegel.de/panorama/hoc...werden-a-23ded886-aa10-4596-8b47-b2a6063aacb5
Quasi einmal angesetzt, da muss es jetzt auch durchgezogen werden. Unfassbar!
Auch trotz aufgezeichnetem Radweg muss der Seitenabstand von 1,5 m eingehalten werden, hierdurch ergibt sich das Überholverbot an der Stelle. Da das viele Autofahrer nicht verstehen, finde ich das Schild in Ordnung.abgezeichneter Radweg + Überholverbot?
https://www.tz.de/auto/auto-verkehr...zeichen-277-1-verkehrsregeln-zr-91241427.html
Ohne Radweg auf schmaler Straße würde ich es verstehen, aber mit Radweg? Da ist der Radweg doch eher hinderlich in der Darbietung der Situation, Verständnis im Sinne von adhoc-Verstehen der Situation fördert das jedenfalls nicht.
Und die 1,5m sind an der Stelle offensichtlich nicht möglichAuch trotz aufgezeichnetem Radweg muss der Seitenabstand von 1,5 m eingehalten werden, hierdurch ergibt sich das Überholverbot an der Stelle. Da das viele Autofahrer nicht verstehen, finde ich das Schild in Ordnung.
Wenn man dort mit einer geringen Differenzgeschwindigkeit überholt würde, wäre es noch in Ordnung, meist ist es allerdings anders.Kenn auch so eine Straße in Salzgitter.
Anhang anzeigen 1381378
Der grüne Mittelstreifen wurde erst vor ein paar Jahren gebaut. Vorher war ein Überholen richtig gut möglich.
Der Grünstreifen ist ~200m lang bei 2-3% Steigung. Da wartet selten ein Autofahrer, wenn ein Normalo mit 15-18km/h da "hochkurbelt".
Der grüne Mittelstreifen wurde erst vor ein paar Jahren gebaut. Vorher war ein Überholen richtig gut möglich.
Der Grünstreifen ist ~200m lang bei 2-3% Steigung. Da wartet selten ein Autofahrer, wenn ein Normalo mit 15-18km/h da "hochkurbelt".
Ein paar Minuten Schadenfreude pur:
https://www.ardmediathek.de/video/l...xZGI2NmItNWUyNS00MDBkLTkxZTYtYjBhNThmNzRlODgy
Preisfrage: Wie oft ist genau das bereits in den letzten Jahren passiert?
Rein rechtlich überholst du kein Fahrrad auf einem Radweg, wie er hier abgebildet ist, sonder fährst an ihm vorbei. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand gilt laut StVO nur beim Überholen. Damit das Schild "seine Wirkung entfaltet", müsste der Radfahrer neben dem Radweg auf der Fahrbahn fahren, was er nur darf wenn kein VZ 237,240 oder 241 vorhanden ist.Auch trotz aufgezeichnetem Radweg muss der Seitenabstand von 1,5 m eingehalten werden, hierdurch ergibt sich das Überholverbot an der Stelle. Da das viele Autofahrer nicht verstehen, finde ich das Schild in Ordnung.
Ist das in Deutschland tatsächlich so? Bei uns in Österreich ist das nämlich trügerisch, auf einer Fahrbahn ohne Radfahrstreifen gilt das vorbeifahren als "Überholen", und der gesetzliche Abstand muß eingehalten werden, ist da aber ein Radfahrstreifen, ist das auf einmal nur mehr ein "Vorbeifahren", und dann gilt nur mehr "ausreichender Abstand", was aber nicht näher definiert ist.Auch trotz aufgezeichnetem Radweg muss der Seitenabstand von 1,5 m eingehalten werden, hierdurch ergibt sich das Überholverbot an der Stelle. Da das viele Autofahrer nicht verstehen, finde ich das Schild in Ordnung.