Rechtlich ja und auf gewisser Ebene kann man es sogar als einen ganz, ganz kleinen Beitrag zur Rettung des Einzelhandels betrachten wenn man bei einem sowieso stattfindenden Onlinekauf wenigstens die gesetzlich vorgeschriebenen Serviceleistungen ausreizt, aber manchen Leuten (mir z.B.) wäre es...