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Ein Beispiel für diese Trennung ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) im §67 Licht an Rädern zu finden:
Schon eine RTF ist kein Rennen mehr, auch wenn es manche anders handhaben.
Wahrscheinlich nicht, denn die Ordnungswidrigkeit hat ja statt gefunden und ist ggf. mit der entsprechenden "Gebühr" in den Akten. Das bleibt dann eine Zeit lang erhalten. Der Vorführungspflicht ist genüge getan worden, die wird gelöscht.
Aus dem Link:
Hier ist bei Reflektoren natürlich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, und die wird vom Richter abhängen.
Wobei es da auch Fälle gibt, die ungewöhnlich sind (im Nachbarfread hier im Forum): Fahren auf der Fahrbahn neben einem nicht-benutzungspflichten Radweg. Die Polizei...
Wer lässt schon sein Rennrad nur wegen ein paar fehlender Reflektoren dauerhaft im Keller ... Problematisch wird es allerdings, wenn man sich dann ein zweites Mal erwischen lässt.
Meines Wissens sind die Pedalreflektoren eine Errungenschaft, die es nur in die deutsche STVO geschafft hat. Link war ja schon gepostet.
Hm, es sollte schon ein Rennrad sein, so blöde ist die Polizei auch nicht. Und ein falsches Fahrrad vorführen oder gar nicht vorführen kann Konsequenzen bis...