Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Da eilt erstmal nichts, durch die Aufnahme der Ermittlungen (1. Vernehmung des Beschuldigten, Durchsuchung usw). wird die Verjährungsfrist unterbrochen. § im StGB müsstest Du Dir selbst suchen, bin ich zu faul zu ;)