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Jetzt doch mal ausführlich. Ich bin kein Jurist, aber mein Verständnis: Wenn ein blaues Schild da ist, ist der Radweg Benutzungspflichtig, allerdings gibt es durchaus Grenzen dieser Pflicht. Die Benutzung des Radwegs muss einigermaßen sicher und zumutbar sein und der Radweg darf nicht zu weit...
Der User ist schon beim Thema Corona durch seinen lichterloh brennenden Aluhut aufgefallen. Schlage dringend vor, auf diese dümmliche Provokation einfach nicht mehr einzugehen.
Zur ursprünglichen Frage ist ja eigentlich schon alles gesagt. Letztlich ist das immer ein Abwägungsprozess...