Nenenene.
Allenfalls aus der noch nicht analysierten B-Probe ließe sich eine Unschuldsvermutung konstruieren - soweit ich bisher gehört habe, stellt Schleck aber gar nicht in Frage dass die Substanz da war (lediglich wie sie reingekommen ist). Ob er die Öffnung der B-Probe überhaupt beantragen...