Nein, die Aussage widerspricht sich nicht. Der Radweg ist an mindestens an der mehr als 5m abgesetzten Stelle nicht straßenbegleitend. Und somit hat derjenige, der dort Rad fährt, Vorfahrt zu gewähren. Klar kann man sich hier selbst ein Gesetz zurecht basteln, die "Vorfahrt achten" Schilder...