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Das ist Unfug. Die gängigen Urteile sprechen von einem Mindestabstand von etwa 80 cm zu Kfz wegen "Dooring-Gefahr", da sonst Teilschuld droht.
Was du beschreibst geht in die Richtung eines Schutzstreifens (auch wenn das keiner - so wie ich es verstanden habe - werden soll?). Die "Empfehlungen...