IMHO sollte eine Reklamation schon i.O. gehen, sofern dein Vater das max. Last des Rades nicht überschreitet, erster Ansprechpartner ist hier der Radhändler via Gewährleistung (erste 6 Monate Beweispflicht beim Händler, weitere 18 Monate Beweispflicht beim Kunden) im ersten ½ Jahr nach dem Kauf...