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Und darum ist der Versender dem Kunden gegenüber in der Haftung. Die Werkstatt muss fachgerecht verpacken und das ist bei einem Rahmen nach den Regeln von DHL praktisch unmöglich.
Die Haftung liegt dann immer beim Versender.
Die "beim Fahrer reklamieren" Argumentation ist vor Gericht egal. Es...