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Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Prüfungsrecht zu Hause genau so weitreichend ist, wie beim Händler.
Also eine so lange Probefahrt, wie sie bei einem guten Radhändler vor Ort stattfinden würde.
Fangen wir mal logisch beim guten, alten Fernabsatz an. Das hat sich rechtlich in D langsam entwickelt und wird durch europarechtliche Regeln umgesetzt.
Fernabsatz ist an die Stelle des "Ausprobierens im Laden" getreten.
Der Gesetzgeber vergleicht dieses und schützt den Verbraucher, der beim...