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Straßenbegleitung ist in dem Fall sogar egal, wenn der Radweg keine Linksabbiegeführung hat, muss man den nicht mehr benutzen, sondern darf die Linksabbiegeführung der Straße verwenden. Ich bin ab und an fasziniert, wie wenig die Gesetzeshüter die Gesetze kennen, die sie hüten sollen.