Rein rechtlich überholst du kein Fahrrad auf einem Radweg, wie er hier abgebildet ist, sonder fährst an ihm vorbei. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand gilt laut StVO nur beim Überholen. Damit das Schild "seine Wirkung entfaltet", müsste der Radfahrer neben dem Radweg auf der Fahrbahn fahren...