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Eigentlich erübrigt sich jede Antwort schon hier.:rolleyes:
Als persönliche Meinung gekennzeichnet könnte man das so stehen lassen.
Aber wenn man das so absolut formuliert und damit impliziert, man kenne das entsprechende Richterrecht, wird man doch wohl eine Quelle hierfür liefern können...
Kannst du dafür auch eine Quelle nennen, oder handelt es sich um die übliche, substanzlose, laienhafte Gesetzesinterpretation, die unter anderem auch in dem hervorragend recherchierten Artikel hier auf dieser Webseite zu finden ist?