Gegenwind formt den Charakter.
§2: ET KÜTT WIE'T KÜTT. (GG Art. 17: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.)
§2: ET KÜTT WIE'T KÜTT. (GG Art. 17: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.)