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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich finde die Überalterung auch Scheisse - vor allem bei mir selber. ;)

Solange du geistig noch fit bist, sollte das ja kein Problem darstellen. :daumen:

Ist aber nach meinen Beobachtungen eher das Gegenteil der Fall. Also dass eben viele gerade ältere Verkehrsteilnehmer nicht mehr fit genug sind im Kopf, um daran teil zu nehmen...:rolleyes:
 
Zwei Dinge:
Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit.
1. Fast von einem Traktor platt gemacht worden.
Fuhr auf abschüssiger breiter Landstraße 60km/h als vor mir aus einem Waldstück ein Traktor raus fuhr, der hat mich gnadenlos unterschätzt dumm nur das auf der anderen Seite ein Auto fuhr. Also ich in die Eisen dachte okay wenn er raus ist überholen. Dumm nur das plötzlich aus dem Wald ein riesiger Hänger hinterkam. War ganz schön knapp. Auch ich hab das voll unterschätzt.
2. Eine Ortschaft weiter.. Fotofinish:( 72km/h hat damit schon einer Erfahrung?
 
Zwei Dinge:
Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit.
...
2. Eine Ortschaft weiter.. Fotofinish:( 72km/h hat damit schon einer Erfahrung?
Ich habe gehört es soll helfen, wenn man eine CD an den Vorbau bammelt weil die Lichtreflektion dann die Erkennung unmöglich macht - aber dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer :rolleyes:

// Edit: Ich habe zwar keine Erfahrung damit, glaube aber nicht, dass was passiert. Was wollen sie auch machen? Ringfahndung nach einem Rennradfahrer in Spandex? ALLE AUSFALLSTRAßEN SOFORT SPERREN?
Allerdings weiß ich auch nicht wie hochauflösend Blitzer sind - vielleicht können sie ja deine Rahmennummer identifizieren und dann geht´s direkt in den Bau!
 
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Ich habe gehört es soll helfen, wenn man eine CD an den Vorbau bammelt weil die Lichtreflektion dann die Erkennung unmöglich macht - aber dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer :rolleyes:
Ich meinte eher zwecks Punkte usw.. Ob da jemand schon mal was bekommen hat. Oder kommt man als Radfahrer meistens damit durch?
 
Meines Wissens ist es so, dass du als Radfahrer an die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h in Ortschaften nicht gebunden bist. Steht da aber explizit ein Schild, musst du dich auch auf dem Rad dran halten. Ob es dann auch Punkte in Flensburg gibt, weiß ich nicht. Eigentlich ist bei +22 km/h innerhalb von Ortschaften der Lappen für 4 Wochen weg.
 
... vielleicht meintest Du ja "theoretisch"... Also was wäre, wenn Dich jemand angehalten hätte, ob es dafür dann auch Ärger gegeben hätte... Ja, hätte es :) Genau wie beim Telefonieren auf dem Rad...
 
Zwei Dinge:
Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit.
1. Fast von einem Traktor platt gemacht worden.
Fuhr auf abschüssiger breiter Landstraße 60km/h als vor mir aus einem Waldstück ein Traktor raus fuhr, der hat mich gnadenlos unterschätzt dumm nur das auf der anderen Seite ein Auto fuhr. Also ich in die Eisen dachte okay wenn er raus ist überholen. Dumm nur das plötzlich aus dem Wald ein riesiger Hänger hinterkam. War ganz schön knapp. Auch ich hab das voll unterschätzt.
2. Eine Ortschaft weiter.. Fotofinish:( 72km/h hat damit schon einer Erfahrung?
Wenn du ein Kerl bist, geh zur Polizei oder aufs Ordnungsamt oder wo auch immer, hol dir das Foto, das ist eine Trophäe, lass es einrahmen, ist fast wie der Pflasterstein von Paris-Roubaix......
Grüsse
BodenseeFerdi
 
Wenn du ein Kerl bist, geh zur Polizei oder aufs Ordnungsamt oder wo auch immer, hol dir das Foto, das ist eine Trophäe, lass es einrahmen, ist fast wie der Pflasterstein von Paris-Roubaix......
Grüsse
BodenseeFerdi
SO ISSES! Mindestens Facebook-Profilbild!
 
Meines Wissens ist es so, dass du als Radfahrer an die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h in Ortschaften nicht gebunden bist. Steht da aber explizit ein Schild, musst du dich auch auf dem Rad dran halten. Ob es dann auch Punkte in Flensburg gibt, weiß ich nicht. Eigentlich ist bei +22 km/h innerhalb von Ortschaften der Lappen für 4 Wochen weg.
Sicher nicht, erst ab 80......mehr als 30Km/h zu schnell innerhalb.....
 
Ein kleiner Auszug:

"Fahrräder sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nach § 3 Abs. 3 StVO nicht betroffen. Diese Regelungen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Somit dürfen Fahrradfahrer innerorts grundsätzlich so schnell fahren, wie sie es können oder schaffen. Sie müssen allerdings – wie jeder andere Fahrzeugführer auch – ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und die Geschwindigkeit der Verkehrssituation, der Witterung und den Sichtverhältnissen anpassen. Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muss beispielsweise niemand damit rechnen, dass ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329).

Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach
§ 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Dabei ist unerheblich, dass für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, dass Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, dass sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen."


Am besten finde ich die Passage: Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird. :D:D
 
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