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unglaubliche Preise bei http://www.ahmadbicycle.com

AW: unglaubliche Preise bei http://www.ahmadbicycle.com

Wieso verkaufen die nichts bei ebay? Könnte es an den erwartbaren Bewertungen liegen?
 
AW: unglaubliche Preise bei http://www.ahmadbicycle.com

Auf Alibaba,com wirst Du locker noch ein paar andere Anbieter finden, die Dir alle Waren dieser Welt (darunter auch die tollsten Fahrradteile) versprechen. Einige sind sicher seriös (yishun, von denen einige Forumisti schon ein paar Felgen oder Laufräder bezogen haben) bei anderen würde ich lieber kein Geld versenden.
Diese indonesischen und teilweise chinesischen Seiten kommen und gehen, wollen Dein Geld über T/T und wenn Du auf Paypal besteht, das Versenden an eine andere (private) Email-Adresse. (Da hatte dann mein "Haben-Wollen" ein schnelles Ende). Google mal nach bicyclejaya.com, die es nicht mehr gibt und ich denke, das kannst Du auch auf Deinen Anbieter übertragen.
 
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Ansonsten muss man auch mal beachten, auch im Ausland und in Fernost wird gebiked und da ist das Geld nicht so teuer wie hier in DE.
Es ist eigentlich kaum verwunderlich das die Teile da so günstig sind.

Vergiß es. Cervelo hat z.B. auf aktuelle Modelle eine Preisbindung und ist nur bei authorisierten Händler erhältlich. Solche Preise sind da nicht möglich, sobald die das mitkriegen war's das.

Außerdem bezweifle ich einfach mal ganz stark, das Indonesien ein dolles Radsportland ist, ohne Beweise, reines Bauchgefühl... :ka:
 
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Um dem die Fragen mal aus dem Wege zu räumen, wie viel Steuer fällig wird, hab ich mal den Zoll angeschrieben und eine ordentliche Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr ...................,

im Postverkehr sind unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers alle Postsendungen (auch kommerzielle
Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 EUR, einfuhrabgabenfrei.

Darüber hinaus sind alle Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei. Wenn der Gesamtwert von 150 Euro nicht
überschritten wird, sind bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft grundsätzlich
nur die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% zu entrichten.

Bei Überschreitung der 150-Euro-Grenze wird in der Regel auch ein Drittlandszollsatz fällig. Um die Einfuhrabgaben und
Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die Ware dann zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Die Höhe des
Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des Harmonisierten Systems (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.

Für Fahrräder entsteht in der Regel ein Drittlandszollsatz (gültig u.a. für Indonesien) von 14%.

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in
Höhe von 19 % erhoben.

Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können
Sie wie folgt abfragen:
http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (1), Versicherung usw.)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware
neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

(1) Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der
Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u. a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der
Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG, aber
nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also
die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.

Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung skizziert:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese
wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese
Waren ist. Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie der auf der Rechnung
ausgewiesene zu zahlende Betrag. Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware,
den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post
AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes
gegen Aushändigung des Zollbescheides vom Warenempfänger zurück.
In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die
Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger
entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach dem gleichen Schema ab. Von der Übersendung
an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste üblicherweise ab.
Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
..........................

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr


Es ist nun egal ob der Laden vertraulich ist oder nicht, zumindest das mit den Zusatzkosten ist geklärt!!!
 
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