Man verzeihe mir die Analyse aus anderem Blickwinkel.
Es ist also offenbar etwas passiert. Was nun folgt, ist:
a) eingehende Untersuchung möglicher Fehler
b) der Ruf nach Verantwortungsübernahme
c) das imanente Verlangen, solche Konstellationen durch präventive Gesetzgebung zu unterbinden
d) eine Reglementierungswut, die Bereiche trifft, welche man gar nicht treffen wollte
Tatsächlich aber handelt es sich um einen Fall, der schlichtweg einen Mangel an gesundem Menschenverstand anzeigen mag - falls tatsächlich die Abfahrt mit Einverständnis des Trainers bei Tempo 70-80 genommen wurde. Nur: da man gesunden Menschenverstand nicht gesetzlich verordnen kann, sucht man halt zwei Dutzend Randbedingungen, die man verbindlich zu regeln habe, und dies nachträglich gesehen diesen aber wohl schon nicht mehr den nächsten Fall möglicherweise verhindert hätte!
Was tatsächlich gefehlt haben mag, war die entscheidende mahnende Ansprache: "Wir fahren jetzt eine riskante Strecke ab. Ich fahre voraus und gebe Tempo und Fahrlinie vor. Niemand überholt mich und auch innerhalb der Fahrerkette überholt niemand seinen Vordermann. Achtet darauf, rechtzeitig vor der Kurve zu bremsen und Euch in der Kurve nicht zu weit heraustragen zu lassen. Wir werden zwischendurch einmal anhalten und die Felgen abkühlen lassen." Wie kann man diese Ansprache "gesetzlich sicherstellen"? Ob dieser Satz nun einem ungelernten Anleiter, einem Trainer mit C-Lizenz oder Herrn Scharping höchstselbst entstammt, ist völlig unerheblich, sondern er muss halt kommen. In dieser Sache würde ich als Elternteil nicht eine Lizenz XY als Qualifikationmerkmal ansehen, sondern die Übungsleiter-Person als solche betrachten.
Die Fehleranalyse ist ja prinzipiell erst mal richtig und gut, aber was hat der grippale Infekt mit der Konstellation zu tun? Der Schützling hätte viel eher den Berg nicht hoch(!) fahren dürfen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Jugendliche bei der Abfahrt durch den Infekt so benebelt war, dass er einen Fahrfehler machte, ist eher gering. Was die Sicherheitsausstattung der Räder angeht, würde ich die Rolle des Betreuers als hoch einstufen. Zustand der Bereifung damt Luftdruck, Funktionsfähigkeit der Bremsen, das sollte schon mal beäugt werden. Eine Checkliste, die bereits daheim abgearbeitet wird, kann dabei helfen.
Wenn man weitere Beschränkungen für Jugend-Trainings ersinnt, dann sollte man kurz innehalten und sich überlegen, was es bedeuten würde, wenn jede Trainingsausfahrt beim Verband oder gar bei den Verkehrsbehörden gemeldet und separat versichert werden müssten. Solche Regeln würden in Hunderten von Fällen unnötigerweise Behinderungen erzeugen, die den zumeist ehrenamtlich tätigen Jugendtrainern massiv auf den S*ck gehen würden.
Ob im konkreten Fall (Ausland) eine Unfallversicherung des BDR bzw. seiner Landesverbände zieht (
http://www.rad-net.de/modules.php?name=html&f=bdr/mitgliedschaft.htm#3), wäre zu klären bzw. ein hinreichender Versicherungsschutz für ein Trainingslager mit Vereinsjugend wäre im Grunde im Vorfeld abzuklopfen.