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Privatverkauf...eure Meinung

RottiPower86

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Hallo zusammen...

ich muss mal meinen Frust loswerden und brauche mal eure Meinung, bzw eine unabhängige Einschätzung.

Ich hab vor 2 Wochen einen Crosser verkauft. Das Bike ist 10 Jahre alt, technisch in Ordnung und regelmäßig von mir gewartet.
Optische Schäden : Kratzer am Rahmen, eine Abschürfung am Gummi vom Schalt/Bremshebel, Sattel hat auch hier und da Abschürfungen.

Der Käufer meldet sich das er in der Nähe im Urlaub ist und kommt vorbei. Probefahrt - 20 Minuten Gespräch über das Bike, gehandelt, mit dem Preis um fast 10 % runter gegangen - alles gut, Barzahlung und Kaufvertrag ( Nur die Angabe von Artikel, Käufer / Verkäufer und Betrag).

Als er 2 Tage später zuhause ankommt meldet er sich wieder - er hat das Bike in der Werkstatt abgegeben weil er einen Sturz vermutet aufgrund der Abschürfung am Schalt/Bremshebel.
Er fragt woher der Mangel stammt. Ich erkläre das ich weder Sturz noch Unfall hatte und vermute die Abschürfungen kommen vom Alter und Gebrauch des Rades - ehrlich gesagt habe ich die minimalen Beschädigungen garnicht wirklich wahrgenommen und auch nicht angesprochen weil für mich irrelevant.

Er hat Angst das es ein Sturzrad ist und es Probleme gibt wegen der Carbongabel und Anbauteilen und lässt es jetzt prüfen und meldet sich dann bei mir...

Ich hatte niemals einen Sturz mit dem Rad...und könnte mich ohne Foto ( aus meiner Anzeige) nichtmal dran erinnern....

Könnt ihr mir bitte helfen und sagen wie ich damit umgehen soll/kann?!
Bin wirklich sehr kulant und möchte niemanden über´s Ohr hauen aber bin echt bischen überfordert.
Hinzu kommt das ich in der Artikelbeschreibung Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausgeschlossen habe - es in dem sporadisch geschriebenen Kaufvertrag nicht nochmal extra erwähnt habe.

Der Käufer kommt aus der Nähe von Rostock....gute 700 km entfernt. Ich kann mich nicht mal überprüfen ob der Schaden nicht von ihm selbst stammt (Transport oder ähnliches).

Achja....bin nicht Rechtschutzversichert und es geht hier um 600 Euro Kaufpreis....
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

Hilfreich
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....der Meinung war ich bis vor einer Woche eigentlich auch...
Er behauptet halt das ich einen Mangel verschwiegen habe und vertraut auf das Ergebnis der Werstatt...aber ganz ehrlich.

Angenommen die Werktstatt sagt : Sturzrad.
Dann kann ich ja auch behaupten er ist selbst gestürzt und versucht mir das in die Schuhe zu schieben oder er ist unzufrieden mit dem Bike und möchte es irgendwie zurückgeben oder den Preis drücken.
 
Kaufvertrag ( Nur die Angabe von Artikel, Käufer / Verkäufer und Betrag).

Da steht doch bestimmt irgendwo sinngemäß

"Privatverkauf: Gekauft wie besichtigt und probegeritten probegefahren unter Ausschluss von ..."

Gut, würde bei arglistigem Verschweigen wohl nicht helfen, aber dann Para. 442 I BGB

https://dejure.org/gesetze/BGB/442.html
Im übrigen ist es gut möglich, dass er in den 48 Stunden nach Erwerb zu Boden gegangen ist

... er 2 Tage später zuhause ankommt


Er hat Angst das es ein Sturzrad ist und es Probleme gibt wegen der Carbongabel und Anbauteilen und lässt es jetzt prüfen und meldet sich dann bei mir...
 
Im Kaufvertag steht nichts...ich hatte garnichts vorbereitet - nachdem einer verlangt wurde vor Ort hab ich auf einen Din A4 Blatt Radbezeichnung, Käufer und Verkäufer sowie Geldbetrag niedergeschrieben - mehr nicht...

In der Artikelbeschreibung bei ebay Kleinanzeigen hab ich den Hinweis stehen....aber reicht das...
 
Ganz ehrlich herzliches Beileid, ich würde mal behaupten dass der Typ nicht mehr alle Tassen im Schrank hat. Um was für ein Rad bzw. welchen Geldbetrag gehts eigentlich? Wenns weniger als 300-400€ sind, er mit Anwalt drohen sollte und Du keine Rechtsschutzversicherung hast dann würd ich lieber in den sauren Apfel beissen und mir den Stress nicht geben aber wenns um mehr Geld gehn sollte dann solltest Du Dir in schlimmsten Fall nen Anwalt suchen weil Du sehr gute Karten hast
 
@RottiPower86

Er kaufts, gibts 2 Tage später zum Check und ist dazwischen wohl hingefallen ...

... falls die Werkstatt überhaupt in seinem Sinn zu einem Ergebnis kommt.

Also mach dir erstmal keinen Kopf.
 
Wie gut sind die Fotos in deinem EBAY Angebot?
Waren bei der Besichtigung andere Personen anwesend?
Hat er dir Fotos der angeblich nicht durch ihn selber verursachten Beschädigung geschickt?
Kratzer am Schalthebel können wenn nicht groß und tief auch vom abstellen an einer Hausmauer kommen.
Wie wurde das Rad verladen? Sogar einen Transportschaden kann man nicht ausschliessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Fotos lassen die genannten Mängel nur erahnen...
Bei der Besichtigung war nur noch seine Frau dabei - ich war alleine....

Achja...sorry mein Fehler - am Tag nach seiner Ankunft zuhause hat er das Bike in der Werkstatt abgegeben...

Bilder hab ich von ihm keine erhalten - konnte er mir jetzt auch nicht senden da das Bike ja in der Werkstatt steht - ich kann mir also garkein Bild davon machen.

Ja, er hat das Bike verladen, Sattelstütze demontiert und Laufrad vorne entnommen und in den Kofferraum gelegt.

Das die Beschädigungen von der Hauswand stammen hab ich ihm sogar gesagt, da ich das Bike immer auf dem Firmengelände angelehnt abstellt habe und dort auch andere Räder standen - wie gesagt...mir ist das so garnicht bewusst gewesen das es da Abschürfungen gab...
 
Ich würde es einfach aussitzen. Selbst wenn das Rad mal einen kleinen Umfaller gehabt hätte, ist da noch lange nichts kaputt. Einfach einmal freundlich den eigenen Standpunkt mitteilen, mehr würde ich nicht machen.
 
Wie gut sind die Fotos in deinem EBAY Angebot?
Waren bei der Besichtigung andere Personen anwesend?

Das mit Zeugen wird überschätzt, darauf würde ich mich nicht verlassen, hab ich schon selbst vor Gericht erlebt.
Nee im Ernst: Wenn der Käufer wirklich solche Angst vor nem Rahmenschaden gehabt hätte dann hätt er sich das auch vorort anschauen können, aber doch nicht ein paar Tage später bei nem 10 Jahre alten Rad. Wenn der Rahmen nen gravierenden Schaden gehabt hätte dann wärs augenscheinlich gewesen, damit kommt der nie und nimmer durch
 
Ich denke, auf der Rückfahrt hat er Lack von seiner Frau gekriegt und versucht nun noch was rauszuschinden um vor seiner Holden als strahlender Held zu erscheinen.
Gekauft wie besichtigt und das wars. Aber es gibt immer so Leute die hinterher was zu Kacken haben. Nett und freundlich auf den Hinweis in der Verkaufsanzeige hinweisen.
 
Ich würde mich als Verkäufer in der Sache einfach nicht mehr melden. Der Fall ist wirklich lächerlich.

Wenn der Typ noch bei Verstand ist, wird er keinen Anwalt einschalten. Und alles wird gut.
 
Das der Ausschluss der Sachmängelhaftung im KV fehlt, ist erst einmal ärgerlich. Es gibt aber Rechtsprechung in einem sehr ähnlichen Fall, dass eine Beschaffenheitsvereinbarung, die nur in der Annonce aufgeführt war, im späteren KV aber nicht, dennoch als vereinbart gilt (das Urteil habe ich im Büro, kann ich bei PN raussuchen).
Von daher würde ich genau so argumentieren.
Der Käufer hat sich schließlich auch auf die Annonce hin gemeldet, nach der die Sachmängelhaftung ausgeschlossen war.
Annonce abspeichern, besser ausdrucken und abwarten.
 
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