• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Neue Verkehrsregeln in Spanien

Die meisten benutzen den Blinker doch bestimmt nur nicht, weil sie denken das dieser an ihren Auto defekt ist. geht, geht nicht, geht, geht nicht, geht, geht nicht, geht, geht nicht, geht, geht nicht,
 
Nachdem es heute immer noch einige Autofahrer gibt, die nicht wissen, dass man beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht zu blinken hat, sondern nur beim Ausfahren, wird es wohl noch einige Jahre dauern, bis diese StVO-Änderung vom letzten Jahr in das kollektive Bewusstsein eingesickert ist :rolleyes:
Es sei denn, man fährt gleich die 1. Ausfahrt wieder raus, dann wärs korrekt ;) Aber ich vermute Du hast eine andere heutige Erfahrung machen müssen.
 
Es sei denn, man fährt gleich die 1. Ausfahrt wieder raus, dann wärs korrekt ;)
Nein, ich denke das wäre es nicht:
Gemäß § 8 Absatz 1a Satz 2 StVO darf bei Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden. Bei Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss allerdings der Blinker - nun nach § 9 Absatz 1 StVO - gesetzt werden. Ein Verstoß kann mit 10 Euro geahndet werden.
 
Ich habe schon seit längerem die Vermutung, dass ein Großteil der Autofahrer meint, dass die Benutzung des Blinkers generell unter Strafe stehen könnte ;)
 
Ich habe schon seit längerem die Vermutung, dass ein Großteil der Autofahrer meint, dass die Benutzung des Blinkers generell unter Strafe stehen könnte ;)
Stimmt. Mögliche Lösung: Spurhalteassistent verpflichtend, nicht abschaltbar und schon bei 30km/h aktiv. Dann geht jedem das Geruckel im Lenkrad beim Abbiegen ohne Blinker so dermaßen auf den Zeiger, dass Blinken wieder total in wird. :cool:
 
Ich habe schon seit längerem die Vermutung, dass ein Großteil der Autofahrer meint, dass die Benutzung des Blinkers generell unter Strafe stehen könnte ;)
Ja, diese Personen veranlassen bei spontanen Spurwechseln auf der Autobahn eine Überprüfung der eigenen Reaktionsfähigkeit :oops:
 
Wo in DE gibt es mehrspurige Straßen wo man auch mit dem Fahrrad drauf fahren darf?

Warst du schon mal in irgendeiner deutschen Großstadt? Wenn du mal so richtig Nervenkitzel suchst, fahr keine 100%Steigung mit Wurzeln mit dem MTB runter, fahr nicht mit 100km/h eine alpine Abfahrt mit dem Rennrad, fahr in eine deutsche Großstadt und versuche, auf einer vierspurigen Straße links abzubiegen.
Mit so einer Regel wie in Spanien wäre da dann weit weniger Nervenkitzel.
 
Warst du schon mal in irgendeiner deutschen Großstadt? Wenn du mal so richtig Nervenkitzel suchst, fahr keine 100%Steigung mit Wurzeln mit dem MTB runter, fahr nicht mit 100km/h eine alpine Abfahrt mit dem Rennrad, fahr in eine deutsche Großstadt und versuche, auf einer vierspurigen Straße links abzubiegen.
Mit so einer Regel wie in Spanien wäre da dann weit weniger Nervenkitzel.
Ach komm, so schlimm ist das doch nicht! Einfach sehr dominant und offensiv eher mittig auf deiner Fahrspur fahren (mind. so 1,5m vom rechten Fahrbahnrand entfernt). Beim abbiegen nach links einfach deutlich das Patschehändchen raus und mit ausgestrecktem Arm dann peu a peu immer weiter rüber. Die Autos links hinter dir halten dann schon! Die meisten haben grundsätzlich einfach Angst um einen Kratzer an ihrem "heiligen Blechle"! Man darf sich halt nur nicht wie ein Mauerblümchen auf der Straße bewegen!
 
Nein, ich denke das wäre es nicht:
Meines Erachtens nach widersprechen sich §8(1a) und §9(1) da etwas. Wenn man erst nach Beendigung der Einfahrt (Wann genau ist das Einfahren beendet? Wenn sich das gesamte Fahrzeug im Kreisverkehr befindet?) in den Kreisverkehr den Fahrtrichtungsanzeiger setzen darf, hätte man in vielen kleinen Kreisverkehren selbst bei mäßiger Geschwindigkeit erst Sekundenbruchteile vor der ersten Ausfahrt die Möglichkeit, das Ausfahren anzuzeigen. Ob das noch unter "rechtzeitig" fällt, darf bezweifelt werden.
 
Ich habe schon seit längerem die Vermutung, dass ein Großteil der Autofahrer meint, dass die Benutzung des Blinkers generell unter Strafe stehen könnte ;)
Das ist noch viel cleverer.. wird er nicht genutzt, kann das Birnchen nicht kaputt gehen und braucht auch keinen Strom. Doppelt gespart sogar! Uhuuuu..
Außerdem ist es lästig... so viel Energie, die man selbst braucht um den Finger zu heben, die andren dürfen auch mal einfach genauer hingucken, heißt ja immer man soll aufmerksam den Verkehr verfolgen**



**ich hoffe doch,dass man die Ironie und den Sarkasmus im geschriebenen erkennt...
 
Ich habe schon seit längerem die Vermutung, dass ein Großteil der Autofahrer meint, dass die Benutzung des Blinkers generell unter Strafe stehen könnte ;)
Der Blinker ist doch dazu da auf der Autobahn die linke Spur von langsameren Autos freizuräumen. Gerne in Kombination mit Lichthupe und dichtem Auffahren
:rolleyes:
 
Der Blinker ist doch dazu da auf der Autobahn die linke Spur von langsameren Autos freizuräumen. Gerne in Kombination mit Lichthupe und dichtem Auffahren
Nicht ganz richtig. Du räumst mittels Lichthupe und in-den-Kofferraum-kriechen die linke Spur von Schleichern frei und wenn du sie überholt hast, betätigst du kurz das Warnblinklicht, um ihnen zu zeigen, was du von ihnen hältst.
 
Ach komm, so schlimm ist das doch nicht!
Ich habe natürlich schon den eher extremen Fall beschrieben, die Ortskenntnis und das dadurch mögliche rechtzeitige Vorbereiten des Abbiegens, die Gesamtbreite der Straße spielen auch eine Rolle und natürlich der Verkehr. Fakt ist, mit so einer Regelung wie in Spanien wäre das Linksabbiegen wesentlich entspannter.
 
Aber nur auf dem Radweg. Ich bin dort öfter schon sehr unschön bedrängt worden auf der Straße, bei nicht! vorhandenem Radweg....
Das ist aber sehr ungewöhnlich, im Vergleich zu Deutschland sind die Wegeführungen dort extrem einfach und die Autofahrer lange nicht so Aggro wie in Deutschland. Außerhalb der Ortschaften sind Radwege die mehr wie eine eigene Strasse wirken.
In der Region Zeeland kann man Weltrekorde in Sachen Fahren ohne jemals zu bremsen aufstellen.
 
Meines Erachtens nach widersprechen sich §8(1a) und §9(1) da etwas. Wenn man erst nach Beendigung der Einfahrt (Wann genau ist das Einfahren beendet? Wenn sich das gesamte Fahrzeug im Kreisverkehr befindet?) in den Kreisverkehr den Fahrtrichtungsanzeiger setzen darf, hätte man in vielen kleinen Kreisverkehren selbst bei mäßiger Geschwindigkeit erst Sekundenbruchteile vor der ersten Ausfahrt die Möglichkeit, das Ausfahren anzuzeigen. Ob das noch unter "rechtzeitig" fällt, darf bezweifelt werden.

Wenn man "rechtzeitig" also "so zeitig wie möglich" interpretiert ist doch alles gut, wenn's Auto mehr drin als draußen ist. B-Säule auf äußerem Kreis der Kreisels: Blinker oder auf dem Rad rechten Arm, nach rechts reißen.

Es geht sicherlich darum dass an der nächsten Einfahrt Einbiegende erkennen können dass du raus willst und sie somit einfahren könnten. Blinkst du schon vor dem Kreisel weiß jemand, der das beobachtet nicht ob du raus willst oder ob du den Blinker ausversehen noch an hast.
 
Zurück
Oben Unten