AW: heute auf den Hinterkopf gefallen - dank Helm harmlos
Denn es stellen sich schon einige Fragen: Warum nicht vor dem Fahrzeug angehalten? Stand es auf dem Radweg (also rechtzeitig erkennbar) oder versperrte es unerwartet den Radweg? War der Radweg ein Radweg oder ein Fahrradstreifen?
War der Weg über den Bürgersteig eine bewusste Entscheidung oder ein Ausweichen wegen fehlenden Bremsweg? Im Zusammenhang: War die Geschwindigkeit war der Situation angemessen? Warum über vorschriftswidrig über Bürgersteig und nicht über Straße ausgewichen? Signalgebung?
Würde mich als Radfahrer nicht so sehr aus dem Fenster lehnen, denn es stellt sich die Frage des eigenen Regelverstoßes.
Ein extremeres
Beispiel und hier noch etwas zum Problem des
Gehwegs
Wäre in diesem Fall, wie von HGS angedeudet, vlt. für Kajaking-Mark unangenehm geworden.
Boot
So da kamen ja einige Antworten zusammen.
Also zur Unterstellung, daß ich offensichtlich viel Geld habe, kann ich etwaige Neider damit beruhigen, daß ich (aus Mangel an Finanzen zugegebenermaßen unfreiwillig) eine `97er
Veloce achtfach und einen 2000er Stahlrahmen fahre. - Womit sich die Frage nach unsichtbaren Rissen im Carbonrahmen bereits beantwortet hat -. Auch hier wäre ein Nachweis welcher Lackplatzer vom Unfall und welcher alt war, schwierig.
Zu Boots Fragen: Es war ein Fahrradstreifen, das Auto stand im rechten Winkel darauf, also fähig in beide gewünschte Richtungen abzubiegen, weswegen ich nicht erwartet habe, daß es plötzlich noch weiter zurückstößt.
Ich sah es also lange genug vorher. Ich hätte ja anhalten können um nicht illegalerweise auf den daneben befindlichen 2m breiten und leeren Bürgersteig ausweichen müssen, wie das wahrscheinllich die meisten RRler hier im Forum getan hätten, nich` ?
Zur Frage der angemessenen Geschwindigkeit, es ist eine Bergaufstrecke und ich war gerade im "Cool down" als etwa 23 - 25 Km/h schnell. Das würde ich als angemessen bezeichnen. Auf die Straße auszuweichen, wäre eine unverantwortliche Gefährdung des Straßenverkehrs und meiner selbst gewesen, da es sich um eine stark befahrene Straße handelt, die durch parkende Autos und Bäume sehr unübersichtlich ist und ich ferner nicht sicher sein konnte, ob die Dame nun plötzlich vorwärts fährt.
Wenn es also um das Thema Mitschuld geht, findet ein gewiefter RA der gegnersichen Versicherung bestimmt genügend Argumente gegen mich - ein Gedanke der mich auch spontan bewog vom Rufen der Polizei abzusehen
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BTW kann auch die Polizei prima vista mal jedem eine Teilschuld und ein Bußgeld zusprechen und einen dann fragen ob man die Anzeige immernoch aufrecht erhalten will. (Das dann zu erwartende Absehen von einer Anzeige spart den Beamten dann die erforderliche Schreibarbeit.)
Eine Anmerkung zu den Unfallfolgen: An meinem Tretlager ist etwas Lack abgeplatzt, ich weiß aber nicht genau ob schon vorher gewesen oder durch den Unfall.
Am re. Unterarm habe ich eine Schürfwunde, die gestern und heute etwas spannte und brannte. Da könnte ich mich jetzt reinsteigern. Eine "brennende Wunde" wurde mir zugefügt ! Hätte es mich beim Skaten geschmissen oder wäre ich beim Skifahren selbstverschuldet gestürzt, wäre ich froh` daß mir nicht mehr passiert ist. Aber Schmerzen die einem ein anderer (zumindest mitverschuldet) zugefügt hat, tun viel übler weh`, ja meine ganze Lebensqualität wurde schwer beeinträchtigt
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Warum gibt es in Lettland die Diagnose "Beschleunigungstrauma" (= Schleudertrauma der Halswirbelsäule) nicht ? Etwa weil es in Lettland keine Auffahrunfälle im PKW-Verkehr gibt ?
Wohl kaum, sondern weil man in Lettland hierfür kein Geld bekommt.
In Deutschland werden in etwa 80 % aller Verkehrsunfälle Verletzungen der Halswirbelsäule angegeben, von denen in den meisten Fällen keinerlei Verletzung (orthopädisch, röntgenologisch, neurologisch) nachweisbar ist. (Ich habe selbst schon solche Gutachten machen müssen und weiß wovon ich spreche) Es werden diffuse Allgemeinsymptome wie Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, irgendein wachsweicher Schwindel etc. angeben die nach heutiger wissenschaftlicher Evidenz in keinem Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen. Denoch machen pro Jahr etwa 25 000 Personen Ansprüche zu durchschnittlich etwa 5000 - 6000 € geltend, womit pro Jahr in der BRD etwa 100 - 125 Mio € ungerechtfertigter Ansprüche allein mit der Diagnose "Schleudertrauma" erfolgreich eingeklagt werden, obwohl es sich hierbei um psychische Störungen handelt, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Unfallereignis stehen.
Ist vielleicht OT, aber ich beobachte mit Erstaunen, wie einem deutschen Hartz IV Empfänger offenbar nicht zugemutet werden kann eine Woche Spargel zu stechen (sein Rücken) (nur Polen haben offensichtlich bessere Rücken ? ) und zugleich ein deutscher, gutbezahlter Gymnasiallehrer und Familienvater bei bester Gesundheit freiwillig auf die Zugspitze in den Tod rennt. (Wie le. Wochenende geschehen.)
Also ich kann mit einer Schürfwunde am Arm und einem Kratzer im Tretlager leben.
Cu Mark